Sehr geehrte Damen und Herren,
nehmen wir an Herr "X" bestellt einen Schmuckartikel bei Versender "Y".
Nun schickt Y das Paket ab ohne irgendeine Versandbestätigung oder sonstiges.
Das Paket lässt lange auf sich warten weshalb Herr X eine email an Y schreibt. Als Antwort erhält er die Aussage das nach den Informationen von Y das Paket schon da sein müsste. Herr X findet es nun eines Montag Nachmittags einfach so vor seiner Tür liegen. Kein Postbote weit und breit und auch kein Zustellschein im Briefkasten mit dem Verweis das es bei einem Nachbarn abgegeben wurde.
Nun gut. Herr X hat gerade viel zu tun und checkt das Paket erst etwas später. Nehmen wir nun an der Inhalt des Paketes wäre defekt und Herr X möchte diesen deshalb bei Y zurückgeben. Nehmen wir nun aber an Y wäre der Meinung das die 14 Tage schon vorbei sind obwohl Herr X das Päckchen erst viel später vor seiner Tür gefunden hat nirgends dafür unterschrieben hat.
Nehmen wir an die Geschichte hätte sich so abgespielt was könnte man da machen?
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Wiederrufsrecht - Problem mit Frist
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Im Zweifel müßte der VK beweisen, daß die Widerrufsfrist verstrichen ist. Er müßte also beweisen, wann dem K (nicht seinem Nachbarn) die Ware zugegangen sein soll.
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Wenn der Inhalt des Paketes defekt war, dann macht man keinen Widerruf, sondern eine Reklamation. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Bei einer Reklamation gibt es keine 14-tages frist. Gewaehrleistung muss ein Haendler 2 Jahre geben. Da anscheinend noch keine 6 Monate nach Kauf verstrichen sind, spare ich mir auch Anmerkungen zur Beweislastumkehr,
Fazit: Der Haendler ist in der Pflicht. Er muss nachbessern. Ob das durch Reparatur, Neulieferung oder Geld zurueck geschieht, das wissen andere hier bestimmt besser und koennen Dir dazu auskunft geben.
Aber du solltest erstmal deinem Haendler klarmachen, dass du nicht widerrufst, sondern reklamierst.
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quote:
Wenn der Inhalt des Paketes defekt war, dann macht man keinen Widerruf, sondern eine Reklamation.
Kann man, muß man aber nicht. Vielleicht will man ja auch nichts mehr von einem VK, der einem Schrott sendet.
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Eben drum. Das mit den 14 Tagen wäre in sofern wichtig da X eben nicht reklamieren sondern widerrufen möchte damit X nich den selben Plunder nochmal erhält.
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