Wiederrufsrecht - Problem mit Frist

21. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
neo092
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederrufsrecht - Problem mit Frist

Sehr geehrte Damen und Herren,

nehmen wir an Herr "X" bestellt einen Schmuckartikel bei Versender "Y".
Nun schickt Y das Paket ab ohne irgendeine Versandbestätigung oder sonstiges.
Das Paket lässt lange auf sich warten weshalb Herr X eine email an Y schreibt. Als Antwort erhält er die Aussage das nach den Informationen von Y das Paket schon da sein müsste. Herr X findet es nun eines Montag Nachmittags einfach so vor seiner Tür liegen. Kein Postbote weit und breit und auch kein Zustellschein im Briefkasten mit dem Verweis das es bei einem Nachbarn abgegeben wurde.

Nun gut. Herr X hat gerade viel zu tun und checkt das Paket erst etwas später. Nehmen wir nun an der Inhalt des Paketes wäre defekt und Herr X möchte diesen deshalb bei Y zurückgeben. Nehmen wir nun aber an Y wäre der Meinung das die 14 Tage schon vorbei sind obwohl Herr X das Päckchen erst viel später vor seiner Tür gefunden hat nirgends dafür unterschrieben hat.

Nehmen wir an die Geschichte hätte sich so abgespielt was könnte man da machen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

Im Zweifel müßte der VK beweisen, daß die Widerrufsfrist verstrichen ist. Er müßte also beweisen, wann dem K (nicht seinem Nachbarn) die Ware zugegangen sein soll.

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#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1379 Beiträge, 229x hilfreich)

Wenn der Inhalt des Paketes defekt war, dann macht man keinen Widerruf, sondern eine Reklamation. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Bei einer Reklamation gibt es keine 14-tages frist. Gewaehrleistung muss ein Haendler 2 Jahre geben. Da anscheinend noch keine 6 Monate nach Kauf verstrichen sind, spare ich mir auch Anmerkungen zur Beweislastumkehr,

Fazit: Der Haendler ist in der Pflicht. Er muss nachbessern. Ob das durch Reparatur, Neulieferung oder Geld zurueck geschieht, das wissen andere hier bestimmt besser und koennen Dir dazu auskunft geben.

Aber du solltest erstmal deinem Haendler klarmachen, dass du nicht widerrufst, sondern reklamierst.

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#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Wenn der Inhalt des Paketes defekt war, dann macht man keinen Widerruf, sondern eine Reklamation.


Kann man, muß man aber nicht. Vielleicht will man ja auch nichts mehr von einem VK, der einem Schrott sendet.

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#4
 Von 
neo092
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Eben drum. Das mit den 14 Tagen wäre in sofern wichtig da X eben nicht reklamieren sondern widerrufen möchte damit X nich den selben Plunder nochmal erhält.

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