Guten Tag,
ich habe vor 3 Wochen einen Kartenvertrag fürs Mobiltelefonieren abgeschlossen und die Karten erst letzte Woche bekommen. Nach 2 Tagen habe ich eine schriftliche Kündigung abgeschickt, die ich per ein Einschreiben versendet habe.
Letze Woche habe ich die Karten per Post bekommen und mir wurde per Lastschrift Geld abgebucht, dass Geld habe ich wieder zurück Buchen lassen.
OBWOHL ICH SCHON VOR 3WOCHEN DIE KÜNDIGUNG VERSENDET HABE, SCHICKEN DIE MIR DIE KARTEN ZU.
Jetzt habe ich ein Problem
ich habe den "Per Einschreiben" Postabschnitt verlegt/verloren.
Wäre es noch relevant eine erneute Kündigung zu schreiben, da ich erst letze
Woche die Ware bekommen habe?
Oder was kann ich machen?
Danke im Voraus
A.M
Wiederrufsrecht
2. November 2007
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Frage vom 2. November 2007 | 09:39
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 17x hilfreich)
Wiederrufsrecht
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 2. November 2007 | 14:56
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 169x hilfreich)
...OBWOHL ICH SCHON VOR 3WOCHEN DIE KÜNDIGUNG VERSENDET HABE...
Welche Kündigungsfristen sind denn vereinbart? Üblicherweise kann man doch eh erstmals nach 12 bzw. 24 Monaten kündigen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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