Wiederrufsrecht

2. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
mec
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 17x hilfreich)
Wiederrufsrecht

Guten Tag,

ich habe vor 3 Wochen einen Kartenvertrag fürs Mobiltelefonieren abgeschlossen und die Karten erst letzte Woche bekommen. Nach 2 Tagen habe ich eine schriftliche Kündigung abgeschickt, die ich per ein Einschreiben versendet habe.

Letze Woche habe ich die Karten per Post bekommen und mir wurde per Lastschrift Geld abgebucht, dass Geld habe ich wieder zurück Buchen lassen.
OBWOHL ICH SCHON VOR 3WOCHEN DIE KÜNDIGUNG VERSENDET HABE, SCHICKEN DIE MIR DIE KARTEN ZU.


Jetzt habe ich ein Problem
ich habe den "Per Einschreiben" Postabschnitt verlegt/verloren.

Wäre es noch relevant eine erneute Kündigung zu schreiben, da ich erst letze
Woche die Ware bekommen habe?

Oder was kann ich machen?

Danke im Voraus

A.M

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...OBWOHL ICH SCHON VOR 3WOCHEN DIE KÜNDIGUNG VERSENDET HABE...

Welche Kündigungsfristen sind denn vereinbart? Üblicherweise kann man doch eh erstmals nach 12 bzw. 24 Monaten kündigen.

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.759 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen