Wohnungskauf: Pfusch bei Sanierung = Versteckter Mangel?

8. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
nils.rumel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungskauf: Pfusch bei Sanierung = Versteckter Mangel?

Hallo,
wir haben vor fast zwei Jahren eine Wohnung zur Vermietung gekauft. Die Wohnung war laut Verkäufer frisch saniert/renoviert, inklusive einem neuen Bad. Im Bad kommen jetzt die Fliesen im Duschbereich hoch und es ist ein schwerer Schaden entstanden. Der gesamte Fußboden muss aufgerissen und neu gemacht werden. Wir haben eine Baufirma bestellt und die hat sofort gesagt, dass unsachgemäß gearbeitet und nicht abgedichtet wurde. Eine Rechnung von der damaligen Badrenovierung liegt uns nicht vor - wir vermuten, dass es gar keine Rechnung gibt. Vom Verkäufer haben wir die Telefonnummer des "Handwerkers", der das Bad angeblich renoviert hat, der äußert sich aber nicht dazu bzw. sagte nur, das sei nicht sein Problem.

Können wir den Verkäufer wegen verstecktem Mangel / arglistiger Täuschung auf Schadenersatz verklagen? Vermutlich ist es nahezu unmöglich nachzuweisen, dass der Verkäufer von der unsachgemäßen Ausführung der Arbeiten wusste. Da aber offensichtlich kein Profi am Werk war und sehr stark gepfuscht wurde, könnte man trotzdem versuchen, dagegen vorzugehen? Schließlich wurde die Wohnung als frisch saniert verkauft und keine zwei Jahre später sind erhebliche Mängel erkennbar.

Danke vorab für Ideen und Ratschläge!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von nils.rumel):
Die Wohnung war laut Verkäufer frisch saniert/renoviert, inklusive einem neuen Bad.
Das wird durchaus so gewesen sein.
Was steht denn im Kaufvertrag ? zB zu versteckten Mängeln? Kaufvertrag nach BGB geschlossen?
Zitat (von nils.rumel):
Im Bad kommen jetzt die Fliesen im Duschbereich hoch und es ist ein schwerer Schaden entstanden.
Zitat (von nils.rumel):
Wir haben eine Baufirma bestellt und die hat sofort gesagt, dass unsachgemäß gearbeitet und nicht abgedichtet wurde.
Das kann tatsächlich so sein. Das hat man hoffentlich auch gut dokumentiert, bevor der Schaden beseitigt wurde?
Zitat (von nils.rumel):
sagte nur, das sei nicht sein Problem.
Da hat er zunächst auch völlig Recht. Denn du hast mit dem Handwerker keinerlei vertragliche Vereinbarung.
Zitat (von nils.rumel):
Können wir den Verkäufer wegen verstecktem Mangel / arglistiger Täuschung auf Schadenersatz verklagen?
Ja, das könnt ihr versuchen.
Ich meine, das bringt nichts bzw. wird sehr langwierig und vorab sehr teuer. Und alle Beteiligten wollen den Schaden sehen---ihr wollt aber vermieten--- ein Rattenschwanz ohne Ende.

Oft wird versucht, sich außergerichtlich zu einigen...
Hier den Verkäufer angehen, der dann den Pfuscher mit entspr. fachlicher *Munition* und mit Glück zahlt der was zurück. Der Verkäufer das dann an euch.
Oder
Euer Kaufvertrag gibt was anderes her...

Das gehört eher in das andere Unterforum--- Handwerksrecht/Werkvertragsrecht...



-- Editiert von Anami am 08.11.2019 18:13

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#2
 Von 
nils.rumel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort und sorry für das falsche Unterforum - ich bin neu hier und muss mich noch orientieren.

Der Schaden wurde noch nicht beseitigt. Es gibt Fotos vom Schaden und die Baufirma, die voraussichtlich mit der Reparatur beauftragt wird, hat auch schon gesagt, dass währenddessen eine Fotodokumentation gemacht wird, da vermutet wird, dass man noch weitere Pfuschereien finden wird.

Ich prüfe gleich mal, was im Kaufvertrag steht. Eine außergerichtliche Einigung wäre schön, aber ich habe nicht den Eindruck, als wäre bei dem Pfuscher was zu holen und beim Verkäufer vermutlich auch nicht. Es sei denn, man schafft es, ihn mit der Androhung einer Klage dazu zu bewegen.

Update: Laut Vertrag sind alle Ansprüche ausgeschlossen, auch Ansprüche auf Schadensersatz. Die Wohung wird in dem Zustand veräußert, in dem sie sich befindet. Und: Der Verkäufer erklärt, dass ihm wesentliche verborgene Mängel nicht bekannt sind.

Das klingt so, als wäre es so gut wie unmöglich, etwas zu unternehmen. Sehr ärgerlich.

-- Editiert von nils.rumel am 08.11.2019 18:37

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von nils.rumel):
die hat sofort gesagt, dass unsachgemäß gearbeitet und nicht abgedichtet wurde.

Erst mal nicht mehr als eine unbewiesene Behauptung.



Zitat (von nils.rumel):
hat auch schon gesagt, dass währenddessen eine Fotodokumentation gemacht wird,

Wenn man was gerichtsfestes haben will, wird kein Weg an einem selbständigen Beweisverfahren vorbeiführen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von nils.rumel):
Laut Vertrag sind alle Ansprüche ausgeschlossen, auch Ansprüche auf Schadensersatz. Die Wohung wird in dem Zustand veräußert, in dem sie sich befindet. Und: Der Verkäufer erklärt, dass ihm wesentliche verborgene Mängel nicht bekannt sind.
Als Verkäufer schreibt man nichts anderes rein.

Wenn der Pfuscher schon *halbnackt* ist und der Verkäufer auch mauert--- wird es sehr schwer, irgendwann Geld zu sehen.
Und vor allem: Zu welchem Preis... :sad:

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