Wohnwagen Privatkauf

17. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
anjahro
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnwagen Privatkauf

Wohnwagen mit Beschaffenheitsvereinbarung :trocken ohne Wasserschaden und ohne Hagelschaden gekauft. Nach Kauf bei Reinigung einen Tag später Holzreste im Deichselkasten gefunden. Daraufhin Feststellung das Holz im Deichselkasten vermodert ist. War nicht zu sehen da es hinter Verblendung verbaut ist, muss sich durch Transport gelöst haben. Weiterhin hinter Schlauch im Bettkasten Schimmelbildung und auf Dach Hagelschaden. Verkäufer kontaktiert und der sagt er weiß von nichts. Zum Hagelschaden sagt er: hat nie aufs Dach geschaut . Sagt Gewährleistung ausgeschlossen im Vertrag und Käufer hat sich W.wagen angesehen. Wie kann man vorgehen.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10000 Beiträge, 2093x hilfreich)

Hat man den Wohnwagen denn vorher gesehen?

Signatur:

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2362 Beiträge, 470x hilfreich)

Zitat (von anjahro):
Wie kann man vorgehen.
Wohnwagen des Käufers, Problem des Käufers.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19230 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Hat man den Wohnwagen denn vorher gesehen?

Steht doch im Text

Zitat (von vacantum):
Wohnwagen des Käufers, Problem des Käufers.

Aber da ist doch die Beschaffenheitsvereinbarung.

Wenn "trocken ohne Wasserschaden und ohne Hagelschaden" sich als Beschaffenheitsvereinbarung im Vertrag wiederfindet, dann ist die Position des Käufers doch ziemlich gut.

Zitat (von anjahro):
Wie kann man vorgehen.

Erster Schritt wäre den Verkäufer zu Nachbesserung aufzufordern, d.h. den Wohnwagen bis zum xx.xx.xx (realistisches Datum einsetzen) in den Zustand "trocken und ohne Hagelschaden" zu versetzen und gleichzeitig anzukündigen, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer seine Pflicht nicht erfüllt. Die Aufforderung sollte nachweisbar sein (d.h. Einwurf-Einschreiben mit klassischer Briefpost).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
9elfer
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 100x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Erster Schritt wäre den Verkäufer zu Nachbesserung aufzufordern, d.h. den Wohnwagen bis zum xx.xx.xx (realistisches Datum einsetzen) in den Zustand "trocken und ohne Hagelschaden" zu versetzen


Das könnte man sich sparen, da nicht möglich.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19230 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Das könnte man sich sparen, da nicht möglich.

Stimmt zwar - aber man könnten den Hagelschaden ja so wegreparieren, dass der gleiche Zustand erreicht wird, wie "ohne Hagelschaden".

Wenn wirklich eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt, dann ist der Käufer (m/w/d) in einer super Ausgangsposition. Die muss man sich nicht unnötig aufs Spiel setzen, nur weil man die 3,60€ Porto sparen will.
Lieber auf Nummer sicher gehen ...

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