Wohnwagen undicht, Wertminderung?

20. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mimelem
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnwagen undicht, Wertminderung?

Hallo,
ich habe mir im April 2005 bei einem Händler einen 5 jahre alten Wohnwagen gekauft. Nun musste ich feststellen, dass dieser im vorderen Bereich nass ist und bereits das Holz aufgequollen ist. Der Händler will den Wagen nun neu abdichten und eventuell das Holz erneuern. Meiner Meinung nach muss das Holz erneuert werden. Nun meinee Frage: Sollte der Wohnwagen repariert worden sein, also abgedichtet und Holz erneuert, liegt dann eigentlich noch eine Wertminderung des Wagens vor?
Vielen Dank schon mal, Martin




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9872 Beiträge, 1437x hilfreich)

Guten Tag Martin,

in Ihrem Beispiel macht der Käufer seine Gewährleistungsrechte geltend in Form der Nachbesserung. Eine Mindung kommt dann bei erfolgreicher Nachbesserung nicht mehr in Frage, da damit der Mangel durch den Verkäufer behoben wurde.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
Mimelem
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe nun von einem Bekannten geraten bekommen, den Wohnwagen dem Händler zurückzugeben, damit ich in Zukunft keine Probleme mehr mit dem Wagen bekomme.
Kann ich den Wagen innerhalb der ersten 6 Monate zurückgeben, oder hat der Händler das Recht, erst Reparaturversuche durchzuführen?
Gruss, Martin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9872 Beiträge, 1437x hilfreich)

Guten Tag Martin,

idR hat der Verkäufer vorab das Recht auf Nachbesserung, bevor Sie weitere Gewährleistungsrechte wie zB den Rücktritt geltend machen. Anders ist dies, wenn im Vertrag zB ein Rücktrittsrecht vereinbart worden ist. Beachten Sie: Die Nachbesserung gilt idR nach dem zweiten erfolglosen Versuch als gescheitert. Dann können Sie zurücktreten. Somit nach zB 2 fehlgeschlagenen Reparaturen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#4
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)


Kann ich den Wagen innerhalb der ersten 6 Monate zurückgeben --Lustige Idee, muss man ja mal loben.;)

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