Wucher Wärmelieferung

29. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
siggy2000
Status:
Frischling
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Wucher Wärmelieferung

Eine bessere Formaierung von diesem Text ist auf meiner Web-Seite www.siggy2000.de zu finden

CONTRA ZUR GEWERBLICHEN WÄRMELIEFERUNG - EINE WOHNUNHGSEIGENTÜMERIN BERICHTET -

(Alle Unterlagen wie Vertrag, Schreiben Rechtsanwälte, Gutachten, Schriftverkehr etc. sind vorhanden.)

Der Betrug allgemein

Das Geschäft läuft ganz einfach und bringt riesen große Gewinne. Mein Bauträger verpachtete die in den Anlagen befindlichen Heizstationen, die den Eigentümer oder künftigen Eigentümer gehören, zu Wucherpreisen an eine Wärmelieferungsfirma. Die Wärmelieferungsfirma übernahm lediglich die Wartung, Pflege und Reparatur der Heizstation. Ersatzinvestitionen müssen die Eigentümer selber tragen. Dafür kassiert das Wärmelieferungsunternehmen ca. den 2 ½ Preis mehr als der Gaspreis für Privatverbraucher beträgt.

Dabei geht man geschickt vor. Es wird alles verhindert, dass ein Eigentümer davon etwas mitbekommen könnte. Nach dem mein Bauträger dann ein paar Mal etwas (wie hoch auch immer tatsächlich) zahlte, lässt man die monatlichen Wucherraten auflaufen. Jetzt erklärt man den Eigentümern, dass Sie das zahlen müssten, mit Tausend Ausschweifen, wie toll doch diese Form von Wärme ist …etc. und außerdem wären die Eigentümer ja nun vertraglich gebunden. Sollte Sie nicht zahlen, wird die Heizung abgestellt, also kein Warmwasser und keine Wärme mehr, ohne jegliche Rücksicht auf Säuglinge und schwerstbehinderte Menschen. Dann gibt es Eigentümer, die unerfahren sind und zahlen. Und schon sitzen Sie in der Falle. Der damals unbekannte Vertrag wurde anerkannt.

Die zweite Variante ist, die Eigentümer gehen zur Verbraucherschutzzentrale. Die geben dann zwar auch, sogar bundesweit! die falsche Auskunft, dass die Eigentümer an das Wärmelieferungsunternehmen gebunden sind, aber sie können einen Gutachter beauftragen, der dann herausfindet wieviel zukünftig zu begleichen ist. Die Gutachterkosten zahlt natürlich der Eigentümer. Den Schaden trägt auch der Eigentümer, der Rückstand muß voll beglichen werden und die zukünftigen monatlichen Raten haben trotzdem einen Aufschlag, schließlich will das Wärmelieferungsunternehmen später auch noch etwas verdienen.

Ich habe mir gesagt, mit welchem Recht soll ich eine gewerbliche Wärmelieferung akzeptieren, von der ich nie etwas erfuhr. Es ist gesetzlich festgelegt, dass ein Mieter dann dementsprechend weniger Miete zahlen braucht. Aber als Eigentümer haften wir gesamtschuldnerisch für alle Forderungen, wir haben Keinen, wo wir sagen können, da kürze ich den Anteil wieder raus.

M e i n K a m p f g e h t w e i t e r !


Massive Nötigung

Ich bin Eigentümerin einer Wohnung. Unser Objekt (19 Wohnungen und 2 Geschäfte) wurde im Jahr 2002 mit einer Heizstation sowie einer Solaranlage neu erstellt.
Wie ich schon erwähnte, verpachtete der Bauträger unsere im Haus befindliche Heizstation an ein Wärmelieferungsunternehmen.

Bei einem rechtswirksamen Vertrag hätte die Verpachtung unserer Heizstation in der Teilungserklärung deklariert sein müssen oder per Eigentümerbeschluß entschieden werden müssen. Auch ein erforderlicher Eintrag im Grundbuch und in den Kaufverträgen erfolgte nicht. Da es aber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes noch nicht einmal eine Eigentümergemeinschaft gab, war dieser Vertrag schon deshalb unrechtsmäßig mit der WEG zu Stande gekommen. Alle Wohnungskäufer wurden von einer gewerblichen Wärmelieferung in keinerlei Art und Weise in Kenntnis gesetzt. Zur Verschleierung des Betruges leistete unser Bauträger die Zahlungen selber von seinem Bauträgerkonto und nicht über unser WEG-konto. Erst als ein Zahlungsrückstand von ca. 16.000 € aufgelaufen war und wir zur Kasse gebeten wurden, flog der ganze Schwindel auf. Wir bestanden darauf den Vertrag und die Unterlagen einzusehen. Nun sollten wir den rückständigen Betrag ausgleichen und die weiteren regelmäßigen Wucherzahlungen übernehmen.
Als wir (damals 13 verkaufte ETW) uns beharrlich weigerten den Wucherpreis von mehr als 19.000 € anzuerkennen, kam es zu einer massiven Nötigung.

Das Wärmelieferungsunternehmen stellte im April 05 unsere Heizstation ab. Wir hatten kein Warmwasser und keine Wärme mehr. In unserer Anlage wohnen mehrere Säuglinge und schwerstbehinderte Menschen, von denen Einige durch die Kälte erkrankten. Eine polizeiliche Strafanzeige läuft bereits.


Ich ließ mich trotzdem nicht unterkriegen und kämpfte weiter

Unsere deutschen Gerichten, die auf Grund von immer mehr Sparmaßnahmen des Staates total überfordert sind und m. E. den Verbraucher kaum noch zeitnah schützen können, sind für mich persönlich tabu. Und selbst wenn wir gerichtlich irgendwann die Heizungsanstellung erzwungen hätten. Das war Betrug und Nötigung. Auf Grund des Vertrauensmissbrauchs konnte ich nicht mehr davon ausgehen, dass unserer Heizungsanlage kein Schaden zugefügt wird.

Die Heizstation ist unserer Eigentum, über das wir auch definitiv selber verfügen können.

Mit sehr großem Aufwand und Kosten ließen wir dann die Heizstation, durch 2 von uns beauftragte Firmen wieder funktionstüchtig herstellen. Gleichzeitig tauschten wir auch die Türschlösser aus und verwehrten somit, seit nunmehr 7 Monaten, dem Wärmelieferungsunternehmen den weiteren Zutritt zu unserem Wirtschafts- und Heizraum.


Wucher

Mir liegen die Gaszählerstände vor. Außerdem ließ ich mir von unserem Gaslieferanten die Preise zukommen. Nachweislich forderte das Wärmelieferungsunternehmen den 2 ½ fachen Preis gegenüber dem regulären Gaspreis für Privatleute. Die Differenz beträgt in 3 Jahren rund 44.000 €.

Gem. der schriftliche Aussage des Wärmelieferanten hätten wir in Eigenregie für Bedienung/regelmäßige Inspektionen, Reparaturen und Wartung einen jährlichen Aufwand von ca. 3.000 €. Daß der Betrag m. E. und nach den Gutachtern wesentlich zu hoch ist, sei zuerst einmal dahingestellt. Wenn wir jetzt den wesentlich zu hohen Betrag von zusätzlichen jährlichen Betriebskosten über 3.000 € veranschlagen, sind das in 3 Jahren 9.000 €, das macht 44.000 € ./. 9.000€ = 35.000 €. So hat dieser Wärmelieferant schon mal nachweislich in 3 Jahren 35.000 € !!! Mehreinnahmen, bei durchschnittlich 7 bezogenen Wohnungen.

Aber dabei bleibt es nicht, die regelmäßigen quartalsmäßigen Preissteigerungen setzen sich fort. Und der Gewinn ist sogar noch wesentlich höher, da diesem Wärmelieferanten die Ökosteuer erlassen wird und er außerdem von einem verbilligten Gaspreis profitiert.

Nachweislich sind es 35.000 €, aber nach allen o. a. Aspekten schätze ich persönlich den Gewinn sogar auf ca. 60.000 €.


falsche Statistiken zur gewerbliche Wärmelieferung

Gem. den gesetzlichen Auflagen muß die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden. Und da kann man sich schön rechnen.

Wir haben riesen große Terrassen und teilweise verfügen die Wohnungen auch über 4 Balkone. Man legt also nicht die beheizbare Wohnfläche um, sondern nimmt die Wohnfläche insgesamt, also auch teilweise die Fläche, die überhaupt nicht beheizt wird. Gem. der Verbraucherschutzzentrale gibt es hierzu keine Bestimmungen.

Der Strom der Heizungsanlage läuft über den Hausbeleuchtungszähler und ist vertraglich sowieso ausgeschlossen, ebenso das erforderliche Wasser. Die Miete der benötigten Wärmemengenzähler pro Verbraucher wird auch nicht mit einbezogen. Die regelmäßigen quartalsmäßigen Preissteigerungen sind in der Anfangskalkulation natürlich auch nicht berücksichtigt. Die sehr wesentliche Solaranlage wird ganz verschwiegen. Zu guter Letzt nimmt man die Preise auch nur Netto.

Im Endergebnis kommt man nun auf eine tolle wirtschaftliche Berechnung pro Quadratmeter, die dann auch in die Statistiken über gewerbliche Wärmelieferung einfließen kann.


Kontraproduktivität zur Energieeffizienz

Abgesehen von der Verschleierung, dem Wucher und dem nicht rechtskräftigen Vertrag, könnte man nun vielleicht annehmen, daß die Solaranlage und die Heizstation durch das Wärmelieferungsunternehmen optimiert wird und damit dem Umweltschutz genüge getan ist.
Aber sogar hier tritt das Gegenteil ein.

1.) Bei der Solaranlage war nachweislich noch nicht einmal ein Solarmengenzähler, der zur Messung der Effizienz und zur Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Solaranlage notwendig ist, in den Planungsunterlagen vorgesehen und er wurden auch nie eingebaut, m. E. absichtlich.
Das Wärmelieferungsunternehmen hat nun ein leichtes Spiel. Die vom Staat subventionierte Solarenergie wird auf Grund der fehlenden Messeinrichtung, dem Verbraucher noch einmal in Rechnung gestellt und dazu kommt noch ein unverschämt kräftiger Aufschlag.

2.) Des weiteren besagt der Vertrag einzig und allein, dass sie die Heizstation warten, pflegen und reparieren. Ein Service, wie eine Reparatur an der Solaranlage ist vertraglich ausgeschlossen und wurde auch nicht durchgeführt. Seit mindestens zwei Jahren sind 2 von 16 Solarkollektoren defekt.
Das Wärmelieferungsunternehmen berechnet nicht die Ausgangenergie, sondern das Endprodukt, den Durchfluß des heißen Wassers. Würden wir Eigentümer jetzt die 2 Solarkollektoren auf unsere Kosten reparieren lassen, so hätte das Wärmelieferungsunternehmen weniger Gasverbrauch zu zahlen, der Wärmemengenverbrauch würde für uns Eigentümer aber gleich bleiben, da wir uns nun nicht weniger waschen oder Heizung verbrauchen. Wir müßten dementsprechend die Kosten tragen und das Wärmelieferungsunternehmen hätte den Gewinn. Aber nicht nur das, die Wärmelieferungsfirma wird sogar noch mit dem Erlaß der Ökosteuer und dem Solarrabatt auf Kosten des Staates belohnt.

3.) Des weiteren sind auch Ersatzteile und Erneuerungen an der Heizstation ausgeschlossen.
D. h. würden wir Eigentümer auf Grund einer Abnutzung eines Teiles dieses zur Energieeffizienz austauschen lassen, tragen wir die Kosten und das Wärmelieferungsunternehmen hat wiederum den Gewinn.

Das ist das Kontraprodukt zur Energieeffizienz, was aus Steuerngeldern finanziert wird!


Staatliche Förderung des Betruges - Verweigerung Gaslieferungsvetrag -

Wir können den Vertrag, der bis Ende Februar 2007 läuft und sich dann jeweils automatisch um 5 weitere Jahre verlängert, auch nie kündigen, da wir nicht Vertragspartner sind, sondern einzig und allein unser Bauträger. Unser Bauträger denkt gar nicht daran, den Vertrag zu beenden.
Der Vertrag wurde von unserem Bauträger und gleichzeitig Verwalter auf die WEG abgeschlossen. Da es aber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes noch keine WEG gab, konnte unser Bauträger auch keine WEG verwalten und dementsprechend Verträge abschließen. Auch ein konkludentes Handeln unserseits scheidet aus. Dadurch hat sich unser Bauträger, selber zum Vertragspartner verpflichtet. .

Wir können nun eine Feststellungsklage einreichen, die dann nochmals gerichtlich feststellt, dass unser Bauträger der Vertragspartner mit dem Wärmelieferanten ist. Das bringt uns aber nicht weiter. Der Vertrag besteht trotzdem rechtswirksam, nur nicht mit uns. Gem. den Juristen gibt es keine Rechtsgrundlage, dass unser Bauträger selbst, also auf seine Gesellschaft, solche Verträge und zu welchen Preise auch immer, nicht abschließen durfte.

Der städtische Gaslieferant verweigert uns nun aber einen Gaslieferungsvertrag, da bereits ein Vertrag mit der Wärmelieferungsfirma besteht.
Seit geraumer Zeit zahlen wir nun, auf Anraten unseres Rechtsanwaltes, von uns aus, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, eine mtl. Gas-Nutzungsentschädigung an das Wärmelieferungsunternehmen, die wir an Hand des Gaszählerstandes aufwendig nach dem Gaspreis für Privatverbraucher ./. Solarrabatt errechnen.

Trotzdem der „Rückstand“ seit August 2004 aufläuft und wir keine zusätzlichen Zahlungen leisteten und uns das Wärmelieferungsunternehmen schon vor mehr als einem Jahr androhte Klage zu erheben, tun sie es nicht. Nach meiner festen persönlichen Überzeugung ist sich das Wärmelieferungsunternehmen über seinen Betrug im klaren und weiß die eindeutige Aussichtslosigkeit einer gerichtlichen Klage einzuschätzen. Wir sind auch unter keinen Umständen gewillt mit der Firma einen Wärmelieferungsvertrag abzuschließen, dessen ist sich das Unternehmen bewußt.

Gem. Aussagen der Firma gegenüber unserem Rechtsanwalt werden Sie den Vertrag aber auch nie aufheben, da sie dann nicht von der Rückerstattung der Gas-Öko-Steuer profitieren können. Hinzu kommt m. E. auch noch die Differenz aus dem verbilligte Gaspreis, da unser Gaslieferungsunternehmen der Firma bessere Konditionen einräumte.

Da sich nun aber die städtische Gaslieferung in Ihrer „Monopolstellung“ weigert mit uns einen Vertrag einzugehen, zwingen sie uns, bis zum Untergang unserer Anlage, über Jahrzehnte/Jahrhunderte an das Wärmelieferungsunternehmen „gebunden“ zu sein. Es werden hier Steuergelder verschwendet, damit sich ein privates Unternehmen, über staatliche Zuschüsse, wie den Erlaß der ÖKO-Steuer, Solarrabatt, Subventionen etc. unrechtmäßig reich rechnen kann.
Jeder Vertrag, egal ob rechtsmäßig oder unrechtsmäßig und mit wem auch immer, würde bei großen Zahlungsrückständen mit einer Kündigung enden. Aber warum sollte der Wärmelieferant den Vertrag auch aufheben, wenn er nun für immer von staatlichen Zuschüssen profitiert.

Da ist kein Einzelfall! Mein Bauträger schloß noch etliche Verträge für andere Objekte ab, natürlich auch stillschweigend und ohne jegliche Zustimmung der Eigentümer.


Siggy2000@onlinehome.de




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