Hallo zusammen,
ich habe kürzlich ein Jahr in einer Bürogemeinschaft verbracht, wo wir diverse Einrichtungsgegenständige mitgenutzt haben.
Diese wurden durch den Eigentümer geleased. Jetzt habe ich zum Ende der Bürogemeinschaft eine Rechnung über 1000,- € bekommen, die sich wie folgt aufbaut:
1. Kaffeemaschine: 480 €
2. Küche 1206 €
3. Konferenztisch 150 €
4. Konferenzstühle 210 €
5. Bilderrahmen 100 €
6. Bürostuhl 175 €
7. Bürotisch 112 €
8. Firmenschild 170 €
9. Beamer 850 €
Zu zahlen Hälftig:
Bürostuhl 87,50
Bürotisch 56 €
Schild 85 €
Drittel:
Küche 402 € (bei Verkauf der Küche erhalten Sie 1/3 des WIederverkaufswertes)
Bilderrahmen 33,34
Fünftel
Beamer 170 €
Konferenztisch 30 €
Konferenzstühle 42 €
Kaffeemaschine 96 €
Wie sehen sie das? Sind diese "Mietpreise" in Ordnung. Es existierte zur keiner Zeit, rigendeine Absprache darüber.
Wucher?
12. Oktober 2006
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Frage vom 12. Oktober 2006 | 15:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wucher?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2006 | 15:39
Von
Status: Weiser (16994 Beiträge, 5896x hilfreich)
Gab es keine Absprache über die Höhe, oder überhaupt ob es zu einer Kostenübernahme kommen soll oder nicht?
Viele Grüße, Michael
#2
Antwort vom 13. Oktober 2006 | 12:40
Von
Status: Praktikant (899 Beiträge, 402x hilfreich)
Diese Rechnung finde ich , vorsichtig ausgedrückt, sehr bedenklich. Wenn bei Beginn der gemeinsamen Nutzung der Büroeinrichtung keinerlei Absprachen über Gebühren erfolgt sind, können meiner Meinung nach im Nachgang auch keine erhoben werden. Im übrigen kann man nur, wenn denn überhaupt, anteilige Nutzungsgebühren berechnen. Du willst doch nicht die Einrichtung kaufen. Ich würde nicht bezahlen und einen Anwalt konsultieren.
MfG annaminna
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#3
Antwort vom 15. Oktober 2006 | 19:19
Von
Status: Lehrling (1365 Beiträge, 982x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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