Wie ist der Hinweis unter einer Rechnung 'Zahlbar sofort netto' rechtlich zu würdigen? Gilt hier nun die 30-Tages-Frist des BGB, bis der Verzug eintritt? Denn der Verzug kann ja nicht 'sofort' eintreten...
Weitergehende vertragliche Vereinbarungen oder AGB sind nicht vorhanden.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Zahlbar sofort netto
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Wenn der Schuldner Verbraucher ist und kein Hinweis auf die 30 Tage aus der Rechnung hervorgeht, dann gilt für den Eintritt des Verzuges 286(1) BGB. Verzug durch Mahnung.
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Besten Dank.
Neuestes Urteil zu dem Thema, für wen es interessiert:
BGH 25.10.2007, III ZR 91/07
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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Interessantes Urteil. Deckt sich mit der Argumentatione eines Amtsgerichts, vor dem ich vor einigen Wochen eine Klage geführt habe.
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