Zahlbar sofort netto

10. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Zahlbar sofort netto

Wie ist der Hinweis unter einer Rechnung 'Zahlbar sofort netto' rechtlich zu würdigen? Gilt hier nun die 30-Tages-Frist des BGB, bis der Verzug eintritt? Denn der Verzug kann ja nicht 'sofort' eintreten...

Weitergehende vertragliche Vereinbarungen oder AGB sind nicht vorhanden.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn der Schuldner Verbraucher ist und kein Hinweis auf die 30 Tage aus der Rechnung hervorgeht, dann gilt für den Eintritt des Verzuges 286(1) BGB. Verzug durch Mahnung.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Besten Dank.

Neuestes Urteil zu dem Thema, für wen es interessiert:
BGH 25.10.2007, III ZR 91/07

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Interessantes Urteil. Deckt sich mit der Argumentatione eines Amtsgerichts, vor dem ich vor einigen Wochen eine Klage geführt habe.

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