Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Ich habe letztes Jahr eine Küche gekauft, diese habe ich auch zur Hälfte angezahlt. Dann hat die Firma die Küche aufgebaut und ich habe den Rest der Kaufsumme per Lastschrift mit der ec-Karte bezahlt. Nachdem die Leute wegwaren, haben wir gemerkt, dass die Abzugshaube nicht richtig funktionier. Dann habe ich den Kundendienst angerufen und die meinten, es liegt an einem zu kleinen Abzugsrohr. Dies war dem Mitarbeiter, der die Räume ausgemessen hat bekannt (dies steht auch im Aufmaßprotokoll). Der Kundendienst meint, ich solle mir einen Kostenvoranschlag geben lassen für das Austauschen des Rohres und denen zuschicken. Da dies länger dauerte habe ich in der Zwischenzeit die Zahlung wieder zurückgezogen. Den Kostenvoranschlag habe ich im März zugeschickt nun habe ich seitdem noch nichts wieder von dem Möbelhaus gehört.
Meine Frage ist jetzt eigentlich, ab wann können die das Geld nicht mehr verlangen? Bzw. gehen meine Rechte auf eine funktionierende Abzugshaube früher verloren, als den ihr Recht auf Geld?
Vielen Dank Annika
Zahlung ec-karte zurückgezogen
17. Juni 2006
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Frage vom 17. Juni 2006 | 23:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlung ec-karte zurückgezogen
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 18. Juni 2006 | 15:36
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Das Recht auf Gewährleistung verjährt nach zwei Jahren, das Recht auf Kaufpreiszahlung nach drei Jahren, beginnend am 31.12. des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, ergo tritt Verjährung hier ab 01.01.2009 ein.
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