Hallo ihr Lieben,
ich brauche mal eure Hilfe/Meinung/Ratschläge/Unterstützung zu einem Sachverhalt
Herr XYZ hat eine Zahlungsaufforderung per Email erhalten.
Er wurde in der Email mit einem Benutzernamen angeschrieben und darauf hingewiesen, eine Summe X mit einer Frist von 7 Tagen zu begleichen.
Herr XYZ hat sich angeblich bei einer Dating/Flirtseite registriert und dieses kostenlose Konto nicht rechtzeitig gelöscht bzw. gekündigt und somit ein Premium-Abo von 12 Monaten aktiviert.
Herr XYZ hat sich selbstverständlich dort nicht registriert und auch keine Premiumdieste genutzt oder bestellt oder ähnliches.
Auf den ersten Blick sieht die Email nach Spam/Scam/Betrug aus - es sind Rechtschreibfehler in der Email vorhanden, eine Kunden- und Rechnungsnummer - aber keine Vertragsdaten bzw. Rechnung im Anhang
Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass es die letzte Zahlungsaufforderung sei (obwohl es die erste ist) und gleich mit Inkasso gedroht. Man wird ebenfalls darauf hingewiesen, nur über die Email selbst Kontakt aufzunehmen - also sprich direkt über die Email zu antworten.
Herr XYZ ist jedoch trotzdem verunsichert und beunruhigt. Wie soll er sich bestenfalls verhalten?
Vielen Dank für Eure Unterstützung & Ratschläge
-- Editiert von User am 18. April 2026 15:46
Zahlungsaufforderung erhalten - ohne Kundenkonto
Zitat :Wie soll er sich bestenfalls verhalten?
Er könnte ja mal die E-Mail checken, ob die tatsächlich zum Anbieter gehört. Also die echte E-Mail, an die gesendet wird, nicht die, welche angezeigt wird.
Man kann auch beim Anbieter mal nachforschen.
Die Indizien sprechen zumindest mal für einen Betrugsversuch.
Vielen Dank für die Antwort
Der Absender der Email passt auf den ersten Blick nicht zu den Firmen, die die Forderung eintreiben wollen. Weder der sogenannte Anbieter der Dating-Plattform noch von der Firma, die die Zahlungsaufforderung verschickt hat.
Ich lade mal Screenshots der Email hier hoch, die sensiblen Daten habe ich mal unkenntlich gemacht.



Wie gesagt, Herr XYZ hat sich dort nicht registriert und auch keinen Servive oder ähnliches gebucht oder genutzt.
Das ist die erste Email von dieser Firma & auch die erste Zahlungsaufforderung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ist Spam!
Sehe ich an einem Satz: "Ihre Mitgliedschaft wurde nicht fristgerecht gekündigt!" würde eine XY Firma nie schreiben. Ehr würde die: Sie habe eine Mitgliedschaft bis April 2027 und bis jetzt nicht bezahlt! schreiben!
Auch: wir fordern Sie letztmalig auf! klingt nach Spam! Du hattest ja nie eine Aufforderung bekommen!
Ignorier die Mail!!! Und antworte auf gar keinen Fall drauf!!!!!
-- Editiert von User am 18. April 2026 17:42
Das hier ein Betrugsversuch vorliegt, ist mir defintiv auch bewusst, da nie ein Kundenkonto erstellt wurde
aber die Frage ist, was kann passieren? Können die weiter nerven? Können die ihre Forderung durchsetzen oder sind die nur auf Dummfang aus und hoffen das es Menschen gibt, die das bezahlen?
Der Anbieter dieser Datingplattform stand schon mehrfach in den negativen Schlagzeilen - es gibt auch einen Gerichtsbeschluss wegen Irreführung etc. aber wenn irgendwann doch mal ein Inkasso-Büro sich melden sollte, wie reagiert man auf sowas?
Viele Grüße
Wieso trotzdem?Zitat :Herr XYZ ist jedoch trotzdem verunsichert und beunruhigt.
Wenn wie hier alles nicht auf Herrn xyz zutrifft, zahlt man nicht, reagiert auch sonst nicht irgendwie.
Ja, können die.Zitat :aber die Frage ist, was kann passieren? Können die weiter nerven?
Du kannst hier nachfragen, wenn ein echtes Inkasso mit einer echten Forderung an dich herantritt.
-- Editiert von User am 18. April 2026 18:09
-- Editiert von User am 18. April 2026 18:11
Zitat :aber die Frage ist, was kann passieren?
Da keiner hier das psychologische Profil der Absender kennt, ist das aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten sowie in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht wirklich seriös zu beantworten.
Zitat :Können die weiter nerven?
Selbstverständlich. Auch diese Variante gibt es.
Zitat :Können die ihre Forderung durchsetzen
Wenn das Opfer falsch reagiert und die Betrüger alles richtig machen, ja. In aller Regel scheuen die Betrüger aber den Kontakt mit der Justiz so wie der Teufel das Weihwasser ...
Zitat :sind die nur auf Dummfang aus und hoffen das es Menschen gibt, die das bezahlen?
In der Regel gilt da das Prinzip "fire und forget".
-- Editiert von User am 18. April 2026 18:49
Zitat :...aber wenn irgendwann doch mal ein Inkasso-Büro sich melden sollte, wie reagiert man auf sowas?
Dann widerspricht man der Forderung und untersagt dem Inkasso die Einmeldung an Auskunfteien (Schufa & Co.), heftet alle weiteren Bettelbriefe ab und ignoriert sie ansonsten.
Sollte das Inkasso einen Mahnbescheid beantragen, (was in der Regel zur besten Urlaubszeit geschieht), widerspricht man diesem fristgerecht vollumfänglich per Kreuzchen im beigefügten Formular und sorgt dafür das der Widerspruch spätestens 14 Tage nach Erhalt des Mahnbescheides beim ausstellenden Mahngericht eingetroffen ist.
Der Widerspruch geht direkt an das Gericht, nicht an den Gläubiger!
Ich würde nicht einmal widersprechen. Und mit Inkassobüros pflege ich auch keine Brieffreundschaften. Alles weitere würde ich so wie wirdwerden es beschreibt aber tun.
Wenn man neugierig ist, schaut man mal, ob es die Firma die diese Datingseite betreibt überhaupt existent ist. Bei englischen LTDs sind diese häufig schon aufgelöst. Und selbst wenn nicht - ein Blick in das Stammkapital kann auch beruhigend sein. Denn eine Firma die nur wenige Pfund Stammkapital hat, kann wohl keinesfalls eine Datingseite betreiben oder Anwälte bezahlen.
Noch in Ergänzung ein weiterer Gedanke. Ein Mahnbescheid wird immer noch per Post zugestellt. Und dafür sowie auch für den Mahnbescheid selbst benötigt man einen vollständigen Namen, nicht die verkürzten Angaben aus einer Email-Adresse, also mindestens einen Vornahmen + Nachnahmen + Adresse. Ist das denn überhaupt bekannt?
wirdwerden
Zitat :Ich würde nicht einmal widersprechen.
Sofern die Forderung tatsächlich von einem Inkasso geltend gemacht würde, sollte man unbedingt widersprechen.
Denn unwidersprochene Forderungen, und seinen sie noch so unberechtigt, dürfen und werden in der Regel dann auch an Auskunfteien gemeldet.
Der Widerspruch wäre es mir dann doch wert, mir nicht meinen Score durch so einen Müll zerschießen zu lassen.
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