Zahlungsmethode bei Nachlieferung durch Verkäufer festgelegt (entgegen ursprl. Zahl.-vereinbarung)

30. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
maundmo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsmethode bei Nachlieferung durch Verkäufer festgelegt (entgegen ursprl. Zahl.-vereinbarung)

Liebe 123recht.net-Gemeinde,

ich habe "ein" Problem mit einem onlineHändler (und dessen Inkasso-Unternehmen), woraus sich für mich mehrere Fragen ergeben.

Die Beantwortung der ersten Frage (b) würde mir schon reichen, da ich vom Grundsatz her zahlungswillig bin, nur ist die Sache schon sehr "verfahren" möchte und ich mir nicht auf der Nase herumtanzen lassen, da ich es als eine *******erei empfinde, nicht angeschrieben und informiert (gewarnt) werde, wenn ein Artikel im Nachhinein nicht mehr altergerecht ist und sich für den zum Vertragszeitpunkt angegebenen Verwendungszweck nicht mehr eignet.

Vorgeschichte
Unser Kind sollte einen "Lauflernwagen" (im Folgenden "LLW") bekommen, um - wie der Name schon sagt - beim Erlernen des laufens eine Unterstützung zu erhalten. Das empfohlene Alter für solch einen "LLW" ist 12 Monate (Randinformation: vorausgesetzt das Kind kann schon stehen = Muskulatur ist entsprechend vorbereitet).

Bei der onlineBestellung des "LLW" habe ich Paypal als Zahlungsmethode ausgewählt. Der gelieferte Artikel ist nach kurzer Benutzungsdauer von nur wenigen Tagen defekt und ich habe um Umtausch gebeten.

Der Händler erstattet mir das Geld (nicht erwünscht, da nur Umtausch gegen fehlerfreies Exemplar erbeten), darauf hin löst er (in meinem Namen) eine weitere Bestellung aus und sendet neue Rechnung, die ich nun per Überweisung zahlen soll.

FRAGE 1:
a) Darf der Händler in meinem Namen eine neue Bestellung auslösen und
b) dabei, nicht meinem Wunsch entsprechend, die Zahlungsmethode bestimmen?

weiterer Verlauf
Im weiteren Austausch von Emails mit dem Händler teile ich mit, was ich hier in Frage stelle mit, also dass ich a) keine Neubestellung aufgegeben habe und b) die Zahlungsmethode nicht wünsche.

Außerdem schreibe ich noch "Der Austauschartikel ist nach wie vor Schrott". (gut, hätte ich anders formulieren können ... die Botschaft sollte aber klar sein)

FRAGE 2:
Kann der Händler hier einfach sein Standardprogramm durchziehen (Inkasso) oder muss er meinem Hinweis nachgehen und einen weiteren Austausch vornehmen, da der Mangel bei dem bereits einmal getauschten Artikel ebenfalls vorliegt?

Nebenthematik
Der Händler hat den "LLW" zwischenzeitlich mehrfach "umbenannt". Zuerst die Artikelbeschreibung, wonach der Artikel JETZT nicht mehr altersgerecht ist (erst ab 3 Jahren) und wir unser nach heutiger Beschreibung zu junges Kind damit nicht mehr spielen lassen dürfen, um schlimmere Verletzungen zu vermeiden.

Auf einen Hinweis eines anderen Betroffenen wurde dann auch noch der Artikelname verändert, wonach es sich JETZT um einen ganz anderen Artikel handelt - nicht mehr um einen "Lauflernwagen", sondern um einen "Puppenwagen".

Somit ist der Artikel für den bei Vertragszeitpunkt angegebenen Verwendungszweck nicht mehr geeignet. (Kind erst 15 Monate)

FRAGE 3:
Resultiert daraus ein besonderes Rückgaberecht?

Nebenproblematik
Vor 2 Wochen habe ich Post "vom Inkasso" mit Datum vom 08.03.2016 erhalten. Ich will mich nicht an einem Spielzeug geringen Wertes (< 30 EUR) bereichern, sondern möchte - wenn wir einen mängelfreien Artikel erhalten - diesen natürlich bezahlen (und bezahlt war er ja sogar bereits), nur ist es eben so, dass ich ihn jetzt wohl besser sogar zurückgeben "muss", da er für das Kind nicht geeignet ist. (wobei ich auch kein Problem habe einen mängelfreien Artikel bis zum erreichen des Verwendungsalters zu verwahren)

FRAGE 4:
Wie verhalte ich mich nun richtig ggü. a) dem Inkasso-Unternehmen und b) dem Händler?


Herzlichen Dank für's Lesen!

maundmo :-)


-- Editier von maundmo am 30.03.2016 11:24

-- Editier von maundmo am 30.03.2016 11:24

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

So ganz konnte ich noch nicht folgen. Der LLW wurde zurückgeschickt und Geld wurde erstattet.
Neue Bestellung wurde durch Händler durchgeführt und Zahlungsaufforderung erstellt.
Wurde die Ware auch ausgeliefert? Kann das noch widderufen werden?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
maundmo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Paragrafenreiter! :) Sorry, das war schon die Extrem-Kurzversion ... :sad:

Ja, nachdem ich den Artikel defekt meldete und um Austausch bat, wurde seitens des Händlers ein Ersatzartikel ("bestellt", neu berechnet und) geliefert und der defekte Artikel wurde vom Lieferdienst mitgenommen (ein paar Tage darauf, weil ich den Artikel entgegen der Händlerinformation nicht "einfach so mitgeben konnte") und, ja, mir wurde das Geld zurückerstattet.

Ist nicht ganz unkompliziert und sind einige Tage über Weihnachten/Neujahr ins Land gezogen, bis ich das ganze bemerkte, da ich in der Zeit keine Mails gelesen und schon garnicht mein ausschließlich zum bezahlen genutztes PP-Konto eingesehen habe)

Widerruf nicht möglich, da November geliefert, Austausch Anfang Dezember
(ggf. im "Sonderfall" - vllt. wegen Täuschung, da Artikelbeschreibung geändert wurde)

Ergänzend möchte ich noch sagen, dass dem Händler die Problematik bereits mehrere Monate vor meinem Kauf bekannt war und er außerdem von mir eine SEHR detailierte Fehlerbeschreibung bekam und eigentlich (hätte, hätte, Fahrradkette) hätte erkennen müssen, dass ein Austausch den (Konstruktions)Fehler nicht beseitigt.

Kleine Erklärung zum Konstruktionsfehler:
Warum der Lauflernwagen seine Räder verliert, das Kind stürzt und weshalb nicht alle paar Kilometer gestürzte Radfahrer am Straßenrand liegen, liegt an den unterschiedlichen Gewinden die die Pedale/Pedalarme haben - die der LLW aber nicht hat. :(

-- Editiert von maundmo am 30.03.2016 13:56

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von maundmo):
Der Händler erstattet mir das Geld (nicht erwünscht, da nur Umtausch gegen fehlerfreies Exemplar erbeten), darauf hin löst er (in meinem Namen) eine weitere Bestellung aus und sendet neue Rechnung, die ich nun per Überweisung zahlen soll.


Wenn Du per Überweisung zahlst, verlierst Du Deinen PayPal-Käuferschutz.

Zitat:
FRAGE 1:
a) Darf der Händler in meinem Namen eine neue Bestellung auslösen und


Im Grunde nicht, da es sich um Nachbesserung eines Sachmangels im Rahmen der Gewährleistung nach Wahl des Händlers. Es wurde ja ausgetauscht, weshalb ich an Deiner Stelle da auch nicht drauf rumreiten würde, bzw. nicht nachvollziehen kann, was sich denn nun geändert haben soll.

Zitat:
b) dabei, nicht meinem Wunsch entsprechend, die Zahlungsmethode bestimmen?


Wenn ursprünglich PayPal zur Zahlung angeboten worden ist und Du damit auch gezahlt hast, dann kann der Verkäufer davon nur dann abweichen, wenn Du auch damit einverstanden bist.

Zitat:
also dass ich a) keine Neubestellung aufgegeben habe


Ist soweit korrekt, damit bleibt es beim ursprünglichen Kaufvertrag.

Zitat:
und b) die Zahlungsmethode nicht wünsche.


Wichtig wäre auch mitzuteilen, dass Du eben wie vereinbart mit PayPal zahlen willst.

Zitat:
Kann der Händler hier einfach sein Standardprogramm durchziehen (Inkasso) oder muss er meinem Hinweis nachgehen und einen weiteren Austausch vornehmen, da der Mangel bei dem bereits einmal getauschten Artikel ebenfalls vorliegt?


Er kann von Dir die Zahlung per PayPal verlangen und Dich auch in Verzug setzen. Wenn Sie ihm den erneuten Mangel anzeigt hast, muss er hier erneut nachbessern, beispielsweise durch erneuten Austausch oder durch Reparatur.

Zitat:
FRAGE 3:
Resultiert daraus ein besonderes Rückgaberecht?


Nein, denn an Dich wurde ein LLW mit bestimmten Eigenschaften verkauft. Das diese nun nicht mehr vorhanden sind, spielt für Dich keine Rolle (es sei denn wir würden hier den Bereich der Täuschung gehen).

Zitat:
Vor 2 Wochen habe ich Post "vom Inkasso" mit Datum vom 08.03.2016 erhalten. Ich will mich nicht an einem Spielzeug geringen Wertes (< 30 EUR) bereichern, sondern möchte - wenn wir einen mängelfreien Artikel erhalten - diesen natürlich bezahlen (und bezahlt war er ja sogar bereits), nur ist es eben so, dass ich ihn jetzt wohl besser sogar zurückgeben "muss", da er für das Kind nicht geeignet ist. (wobei ich auch kein Problem habe einen mängelfreien Artikel bis zum erreichen des Verwendungsalters zu verwahren)


Eine Rückgabe/Wandlung erscheint mir hier auch am besten, denn alles andere, auch wenn Du hier Recht hast, führt zu einem enormen Aufwand.


Zitat:
FRAGE 4:
Wie verhalte ich mich nun richtig ggü. a) dem Inkasso-Unternehmen und b) dem Händler?


Glaubst Du an den Osterhasen? Bzw. einen mängelfreien Artikel zu erhalten? Davon hängt die weitere Vorgehensweise ab, sprich einem von den beiden mitteilen, das der Mangel behoben werden soll, oder man den Artikel aufgrund des erneuten Mangels zurück geben will. Bezüglich der offenen Rechnung auf PayPal bestehen wie im Kaufvertrag vereinbart.

2x Hilfreiche Antwort

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