Zahlungsverzug ohne Rechnung möglich? - Zahlungsaufforderung mit Zahlungsfrist mitgeteilt - Endkund

1. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
genuesslichreizenderfalke@
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungsverzug ohne Rechnung möglich? - Zahlungsaufforderung mit Zahlungsfrist mitgeteilt - Endkund

Nabend,

Dienstleister repariert Gerät für Endkunden. Endkunde erhält per Whatsapp Video mit funktionierendem Gerät inkl Seriennummer im Menü, was genau defekt war, Zahlungsaufforderung inkl. Zahlungsfrist und Link zum Shop, worüber gezahlt werden kann.
Endkunde pocht auf Rechnung bevor er zahlt.

Muss eine Rechnung gestellt werden, damit der Endunde in Verzug kommt?
Muss nach Ablauf der Frist gemahnt werden?
Darf der Dienstleister das Gerät nach der Frist verkaufen kann um den Geldbetrag einzuholen?
Steht die vermutlich winzige Differenz vollständig dem Endkunden zu, oder kann man sich die Mehrarbeit bezahlen?

Vielen Dank!

-- Editiert von User am 1. Februar 2023 19:35

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)


Zitat (von genuesslichreizenderfalke@):
Muss eine Rechnung gestellt werden, damit der Endunde in Verzug kommt?
Muss nach Ablauf der Frist gemahnt werden?

Ist der Endkunde eine Privatperson?

Falls ja: meines Wissens nach gibt es hier kein explizites Recht auf eine (ordentliche) Rechnung (bis auf wenige Ausnahmen).

Auch bedarf es keiner Rechnung, damit die Zahlung fällig wird.

Zitat (von genuesslichreizenderfalke@):
Darf der Dienstleister das Gerät nach der Frist verkaufen kann um den Geldbetrag einzuholen?

Nein. Nicht so einfach.
Zitat (von genuesslichreizenderfalke@):
Steht die vermutlich winzige Differenz vollständig dem Endkunden zu, oder kann man sich die Mehrarbeit bezahlen?

Verstehe ich nicht. Meint das die Differenz zwischen Rechnung und Verkaufserlös?

Wie war denn die Abmachung im Vorfeld?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von genuesslichreizenderfalke@):
Muss eine Rechnung gestellt werden, damit der Endunde in Verzug kommt?

Zitat (von genuesslichreizenderfalke@):
Darf der Dienstleister das Gerät nach der Frist verkaufen kann um den Geldbetrag einzuholen?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von genuesslichreizenderfalke@):
Muss nach Ablauf der Frist gemahnt werden?

Nö.
Dürfte aber taktisch klug sein, gerichtsfest zu mahnen.



Zitat (von genuesslichreizenderfalke@):
Steht die vermutlich winzige Differenz vollständig dem Endkunden zu, oder kann man sich die Mehrarbeit bezahlen?

Wenn ein Schaden entstanden ist, wäre der vom Schädiger zu ersetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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