Zalando möchte mir Geld nicht erstatten?

4. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
LolstickHD
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Zalando möchte mir Geld nicht erstatten?

Hey Leute!!

Ich hatte letztes Jahr eine große Bestellung gemacht und vor einiger Zeit ist eine Hose schon extrem kaputt gegangen. Ich hatte damals die Rechnung nicht pünktlich bezahlt und somit musste ich das Geld an ein beauftragtes Inkassobüro bezahlen.

Jetzt hatte ich also die Hose reklamiert und zurückgeschickt. Daraufhin habe ich von Zalando eine E-Mail bekommen, dass eine Erstattung in den nächsten 14 Tagen auf mein Konto überwiesen wird.

Seit 10 Tagen hatte ich auf das Geld gewartet, aber ich habe nichts erhalten. Dann habe ich Zalando kontaktiert und sie haben daraufhin eine E-Mail geschrieben, dass das Geld jetzt in den nächsten 7 Tagen gutgeschrieben wird. Ein paar Minuten später die nächste Mail, dass ich mich an das Inkassobüro wenden soll, da sie die Erstattung nur veranlassen kann.

Jetzt fühle ich mich echt verarscht, da ich schon seit 10 Tagen warte und auch noch selber das Inkassobüro kontaktieren soll, um an mein Geld zu kommen?! Ich meine das Inkassobüro hat ja nur im Auftrag von Zalando gehandelt, das heißt dass Zalando das Geld der Bestellung natürlich zurückbekommen hat.

Inwiefern muss ich mich jetzt als Kunde wirklich selbst beim Inkassodienst kümmern, dass ich mein Geld bekomme??

Danke :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von LolstickHD):
Daraufhin habe ich von Zalando eine E-Mail bekommen, dass eine Erstattung in den nächsten 14 Tagen auf mein Konto überwiesen wird.

Wenn die 14 Tage um sind, würde ich nochmals gerichtsfest anmahnen und bei fruchtlosem verstreichen auf den Betrag verklagen. Oder - je nach Zahlungsart - aufrechnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LolstickHD
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn die 14 Tage um sind, würde ich nochmals gerichtsfest anmahnen und bei fruchtlosem verstreichen auf den Betrag verklagen. Oder - je nach Zahlungsart - aufrechnen.


Vielen Dank! Das wäre auch mein Plan gewesen..aber war mir nicht sicher ob ich im recht bin. Ich find das ist so ein schlechter Kundenservice und ein schlechter Umgang mit den Kunden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40318x hilfreich)

Zitat (von LolstickHD):
Ich find das ist so ein schlechter Kundenservice und ein schlechter Umgang mit den Kunden.

Manchmal bringen auch sachliche Meinungsverkündung in den Sozialen Medien und auf denn Bewertungsportalen Bewegung in die Sache.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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