--- editiert vom Admin
Zigarettenautomat Betrug 4€ Packung für 5€
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Betrug ist es erst, wenn Vorsatz nachgewiesen werden kann. Vielleicht handelt es sich einfach um ein Versehen. Ich würde zunächst den Aufsteller kontaktieren, um das zu klären.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
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ich ziehe eine Mallboro und bekomme dafür eine Packung mit 17 zigaretten wo 4€ drauf steht
quote:
Das ist doch nicht legal oder?
Wieso, hast doch für die 5 EUR eine Packung bekommen, so wie es auf dem Automaten stand?
Grundsätzlich darf ich Ware zu beliebigen (auch höheren) Preisen verkaufen (von einigen speziellen Ausnahmen abgesehen). Wenn der Kunde den Preis vorher weis und diesen akzeptiert ist nichts ilegales daran.
quote:
anscheinent auch steuer hinterziehung
Nein, da die Steuern pro Zigarette berechnet werden (derzeit so um die 6 Cent?) und nicht nach Verkaufspreis.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
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--- editiert vom Admin
Ach du meinst den Exoten- und Importzuschlag?
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Harry van Sell irrt in 2 Punkten.
Die Besteuerung bei Zigaretten richtet sich sehr wohl (auch) nach dem Verkaufspreis. Die Tabaksteuer setzt sich hier aus einem verkaufspreisunabhaengigen Teil (pro Zigarette, eigentlich sogar nach der enthaltenen Tabakmenge) und einem am Verkaufspreis orientierten Teil zusammen. Hinzu kommt natuerlich noch die Mehrwertsteuer, die sich ebenfalls am Verkaufspreis orientiert.
Zigaretten - wie auch alle anderen Tabakwaren - zaehlen tatsaechlich zu den genannten "speziellen Ausnahmen", die der Preisbindung unterliegen. Zigaretten duerfen nur zu dem auf der Banderole aufgedruckten Preis verkauft werden, nicht teurer und auch nicht billiger.
Gruss
CAM
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Vollkommen richtig. Zigaretten dürfen weder "teurer" noch "billiger" verkauft werden (§ 5 TabStG)
http://www.buzer.de/gesetz/137/a1842.htm
Wenn es keine Absicht war, es wäre ein einträgliches Zusatzgeschäft in einer Branche mit schwachen Margen, wurde der € 5,00 Automat mit den falschen (alten) Packungen bestückt. Die Automaten wurden schon meistens von EUR 4,00 auf EUR 5,00 umgestellt, da die Industrie die Preise erhöht hat und auch die Mindestmenge an Zigaretten pro Packung geändert wurde - wenn kein Rückgeld beigelegt wurde, kann man 20 Zigaretten erwarten.
Der Aufsteller hat die Packung umzutauschen oder die Differenz (17 Zigaretten zu 20) zu erstatten.
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quote:
Zigaretten dürfen weder "teurer"
Stimmt nicht, jedenfall gibt es kein gesetzliches Verbot Zigaretten nicht teurer zu verkaufen.
quote:
noch "billiger" verkauft werden
Stimmt, §24 TabStG - Verbot der Abgabe unter Kleinverkaufspreis (wobei unter § 25 TabStG - Preisnachlässe und -ermäßigungen noch ausnahmen genannt werden)
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§ 26 Verbot der Abgabe über Kleinverkaufspreis
Der auf dem Steuerzeichen angegebene Packungspreis oder der sich daraus ergebende Kleinverkaufspreis darf vom Händler bei der Abgabe von Tabakwaren nicht überschritten werden. Wird der Preis überschritten, entsteht damit die Steuer in Höhe des Unterschiedes der Steuerbelastung vor und nach der Preiserhöhung. Steuerschuldner ist der Händler. Die Steuer ist sofort zu entrichten.
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Kann es sein, das es zum Jahreswechsel eine Änderung im Tabaksteuergesetz gab?
Geltung ab 01.04.2010: http://www.buzer.de/gesetz/8880/b26395.htm
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--- editiert vom Admin
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