Zoll - Rechnung - Nachweis

25. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)
Zoll - Rechnung - Nachweis

Hallo zusammen,

ich habe in China über einen Freund mir Handys zuschicken lassen. Jetzt wurden diese auf 2 Pakete aufgeteilt und einmal mit 2 Handys bzw. 3 Handys übersandt. Die Rechnung die ausgestellt wurde ist allerdings zum einen viel zu niedrig über den eigentlichen Warenwert und zum anderen sind es nicht nur insgesamt 5 Handys, sondern 9.

Ich soll nun eine Rechnung und einen Nachweis über den Kaufpreis vorlegen. Zum einen erinnert er sich jetzt allerdings nicht, welche Handys in welchem Paket sind und kann mir auch nicht sagen, was er als 9tes Handy verschickt hat. Diese liegen jetzt beide beim Zoll.

Kann ich dem Zöllner jetzt einfach eine Gesamtrechnung vorlegen für beide Pakete zusammen oder einfach "raten" und fifty-fifty aufteilen lassen mit der Gefahr, dass Handy x eigentlich in Paket a usw. ist? Reicht eine sogenannte Invoice Rechnung aus ? Was passiert, wenn die Warenbezeichnung des 9ten Handys falsch ist ? Was passiert, wenn einfach das 9te Handy nicht auf der Rechnung aufgeführt wird ? Was passiert, wenn "irgendein" Artikel auf der Rechnung steht und dann sich herausstellt, dass es gar nicht Handy xyz, sondern zxy ist ? Kann ich evtl. vorher in die Pakete reinschauen, um mir dann eine ordentliche Rechnung erstellen zu lassen oder wird das vom Zoll verweigert ?

Als Nachweis kann ich einen Einzahlungsbeleg von Western Union vorlegen über 800,-€, der angegebene Warenwert ist allerdings insgesamt bei 209,- USD. Gibt es hier Schwierigkeiten, wenn der angegebene und der eigentliche Warenwert so krass voneinander abweichen ?

Das ganze ist sehr ärgerlich, weil ich das auch nie so in Auftrag gegeben habe. Weiterhin bin ich noch nicht bei den Behörden angemeldet mit einem Kleingewerbe. Der Steuerberater bei dem ich diese Woche war meinte, dass ich aber egal was ich bislang importiert hätte immer noch auch im nachhinein angeben könnte. Wie schaut es in diesem Falle aus ? Ist dem wirklich so oder kann ich hier Probleme bekommen, weil ich noch nicht gewerblich angemeldet bin ?



Gruss Litengo

-- Editiert am 25.07.2009 15:39

-- Editiert am 25.07.2009 15:52

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Naja, du kannst im Grunde nichts anderes machen, als den Zahlungsbeleg zu präsentieren und glaubhaft zu machen, dass du genau diese EUR 800,00 bezahlt hast.

Das sollte gelingen, der Zoll handelt da einigermaßen pragmatisch, weil dieses Prozedere gang und gäbe ist. Sendungen aus dem Ausland sind oft unterfakturiert, meistens machen es Händler auf Druck der Kunden.

Kannst du die gezahlten EUR 800,00 nicht glaubhaft machen, wird der Wert der Handys geschätzt. Auch auf so etwas ist der Zoll bestens vorbereitet, allerdings kann sich dann die ganze Angelegenheit unangenehm verzögern.

Die Pakete werden unter Aufsicht eines Zollbeamten von dir selbst geöffnet, immerhin kann es ja sein, das gar nix drin ist oder was ganz anderes, als gedacht.

Vorab kontrolliert wurde die Sendung in Frankfurt, da hat man sie schon geöffnet und wieder verschlossen, also hatte man nichts zu beanstanden, was die Ware betrifft, sonst hättest du eine unangenehme (!) Nachricht bekommen. Bei 9 Handys wirst du schwerlich einen Privatkauf geltend machen können, wären es Fälschungen und der Markenrechtsinhaber hätte den Zoll zum Einschreiten verpflichtet, kann es teuer werden.

Also: Zahlungsnachweis vorlegen und hoffen, dass der Betrag auf den Zoll plausibel wirkt, dann sollte es ruck-zuck über die Bühne gehen.



-- Editiert am 25.07.2009 22:05

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#2
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Nachtrag: Am Ende waren es 8 Handys und nach Vorlage der WU Zahlungsdaten habe ich eben die Mwst. bezahlt und meine Handys erhalten.

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