Zoll will Rechnung, nur welche?

18. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go308222-68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Zoll will Rechnung, nur welche?

Hallo.

Hatte heute einen Brief vom Zoll im Kasten, dass ich 28,50€ für eine Nachverzollung zahlen soll und pro Tag eine Lagergebühr von 0,50€.

Auf dem Schreiben steht ein Identcode.

Ich weiß nur nicht, um WELCHE Sendung es sich handelt.

Ich habe bei einem Versandhandel im Ausland Ware bestellt. Mehrere kleine Artikel, keines teurer als 4€ (ohne Versandkosten. Auch diese Maximal 3€)

Ich VERMUTE um welches Päckchen es sich handelt. Das wäre Ware im Wert von 6€ insgesamt (Versandkostenfrei).

Nun wollen die von mir eine Nachverzollung von 28,50€.

Ich bin jetzt gewaltig überrascht und auch überfordert.

Frage:

1. Was muss ich zahlen, wenn ich die Annahme verweigere?

2. Ist das immer so teuer oder würde sich der Preis noch ändern

3. Wie bekomme ich raus, welche Sendung das sein soll? Der auf dem Schreiben genannte Identcode kommt bei mir nirgends vor! Hätten die nicht wenigstens den Absender nennen können/müssen?

4. Wenn ich die Annahme verweigere, brauche ich doch auch eine Rechnung?!

Und das WICHTIGSTE:

5. Ich kann nichts ausdrucken und habe auch niemanden zum ausdrucken meiner Rechnungen usw.
Was nun? Reicht ein Kontoauszug als Beleg? Aber ich brauche doch die Rechnung, wenn ich das richtig verstanden habe?
Die verlangen EXPLIZIT einen Ausdruck. Ich habe alles nur auf dem Smartphone.

Verzeiht, wenn die Fragen in euren Augen naiv ist, aber ich verstehe solche Briefe mit etlichen Hinweisen und Absätzen usw wirklich überhaupt nicht

Ich würde, wenn es billiger ist, die Annahme verweigern.
Leider löst das das Problem mit dem fehlenden Drucker nicht.

Vielleicht könnt ihr mir bei meinem Problem helfen?

Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von go308222-68):
Wie bekomme ich raus, welche Sendung das sein soll?

Anrufen könnte klappen.

Bei unserem Zoll klappt das nicht, da muss man vorbeifahren.



Zitat (von go308222-68):
Ich kann nichts ausdrucken und habe auch niemanden zum ausdrucken meiner Rechnungen usw. Was nun?

Bei uns kann man in diverse Copyshops gehen und dort ausdrucken lassen.



Zitat (von go308222-68):
Reicht ein Kontoauszug als Beleg?

Sollte man beim Zoll fragen.



Zitat (von go308222-68):
Aber ich brauche doch die Rechnung, wenn ich das richtig verstanden habe?

In der Regel will der Zoll die Rechnung sehen, weil nur die Auskunft gibt was der tatsächliche Rechnungsbetrag ist und welche Posten berechnet wurden und was die tatsächliche Bezeichnung ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

28,50€ ist aber eigentlich die Servicepauschale, die die Deutsche Post dafür verlangt, wenn sie alle Zollformalitäten für den Kunden durchführt.

Eine Nachverzollung erfordert nämlich im Regelfall das persönliche Erscheinen bei dem im Schreiben genannten Zollamt . Dort wird die Sendung gemeinsam (Sie+Zollbeamte) geöffnet - und nachdem die anfallenden Zölle und Steuern gezahlt sind, dürfen Sie die Sendung mit nach Hause nehmen.
Beim Zollamt erwartet man aber auch eine ausgedruckte Rechnung.

Für 28,50€ sparen Sie sich den Gang zum Zollamt und ein Mitarbeiter der Post erledigt das für Sie, die Sendung wird direkt zu Ihnen nach Hause geliefert und Sie zahlen die 28,50€ + Zoll + Steuern direkt beim Paketfahrer. Das ganze klapp natürlich nur, wenn Sie eine Rechnung haben, die der Postmitarbeiter beim Zollamt vorzeigen kann - und eine Annahmeverweigerung ist dann auch nicht mehr möglich. Wenn Sie keine Ahnung haben, um welche Sendung es geht, können Sie das natürlich vergessen. Das persönliche Erscheinen beim Zollamt ist dann alternativlos, dafür sparen Sie dann die 28,50€.

Lagergebühren fallen eigentlich erst ab dem 10 Tag an. Die ersten 9 Tage sind gebührenfrei (zumindest bei meinem Zollamt - und Zollrecht ist eigentlich bundeseinheitlich). Allerdings werden Sendungen unter 2 kg (Briefe, Warensendungen, Päckchen, kleine Pakete) nur 7 Tage beim Zollamt gelagert - dann geht es zurück an den Absender.
Man muss also schon zügig handeln.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von go308222-68):
Ich habe bei einem Versandhandel im Ausland Ware bestellt. Mehrere kleine Artikel, keines teurer als 4€ (ohne Versandkosten. Auch diese Maximal 3€ ;)

Mehrere kleine Artikel - kann auch leicht ins Auge gehen, wenn die relativ zeitgleich ankommen und nun gemeinsam beim Zoll liegen.

Oder etwas "anstössiges" ist dabei.
Mir hat mal der Zoll "leere E-Liquidfläschchen" herausgefischt.
Ich musste deswegen extra hinfahren und auspacken, damit die sich vergewissern konnten, dass die Fläschchen auch tatsächlich leer sind, obwohl ein anderer Inhalt als "Luft" schon wegen des geringen Gewichts eigentlich unmöglich war. :bang:

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go308222-68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Zitat (von go308222-68):
Ich habe bei einem Versandhandel im Ausland Ware bestellt. Mehrere kleine Artikel, keines teurer als 4€ (ohne Versandkosten. Auch diese Maximal 3€ ;)

Mehrere kleine Artikel - kann auch leicht ins Auge gehen, wenn die relativ zeitgleich ankommen und nun gemeinsam beim Zoll liegen.

Oder etwas "anstössiges" ist dabei.
Mir hat mal der Zoll "leere E-Liquidfläschchen" herausgefischt.
Ich musste deswegen extra hinfahren und auspacken, damit die sich vergewissern konnten, dass die Fläschchen auch tatsächlich leer sind, obwohl ein anderer Inhalt als "Luft" schon wegen des geringen Gewichts eigentlich unmöglich war. :bang:


Es geht konkret um kleine Bauteile von einem Hersteller, der mit Lego kompatibel ist. Es ist aber KEIN Lego (sondern BanBao). Und nein, Lego Bausteine sind nicht geschützt, nur die Sets. Und es ist kein Set.

Bleibt die Frage, ob ich die Annahme verweigern kann und mir keine weiteren Kosten entstehen.



-- Editiert von go308222-68 am 22.07.2019 10:40

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go308222-68
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von go308222-68):
Wie bekomme ich raus, welche Sendung das sein soll?

Anrufen könnte klappen.

Bei unserem Zoll klappt das nicht, da muss man vorbeifahren.



Zitat (von go308222-68):
Ich kann nichts ausdrucken und habe auch niemanden zum ausdrucken meiner Rechnungen usw. Was nun?

Bei uns kann man in diverse Copyshops gehen und dort ausdrucken lassen.



Zitat (von go308222-68):
Reicht ein Kontoauszug als Beleg?

Sollte man beim Zoll fragen.



Zitat (von go308222-68):
Aber ich brauche doch die Rechnung, wenn ich das richtig verstanden habe?

In der Regel will der Zoll die Rechnung sehen, weil nur die Auskunft gibt was der tatsächliche Rechnungsbetrag ist und welche Posten berechnet wurden und was die tatsächliche Bezeichnung ist.


Warum reicht es da nicht, denen die Rechnung auf dem Smartphone zu zeigen? Ebenso könnte ich ja die App herzeigen.

Gott, wie soll ich bloß in die Stadt kommen.
Ich will nicht, mit Fahrt, Postgebühr, Copyshop usw über 50€ löhnen für einen Artikel im Wert von 4€.

Kanns doch nicht sein. Nur weil die Rechnung vom Versender nicht außen angebracht wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Und nein, Lego Bausteine sind nicht geschützt, nur die Sets.

Die Figuren ("Männchen") sind auch geschützt.

Zitat:
Warum reicht es da nicht, denen die Rechnung auf dem Smartphone zu zeigen? Ebenso könnte ich ja die App herzeigen.

Weil der Zoll zu jedem Besteuerungsvorgang (Einfuhrumsatzsteuer ab Rechnungsbetrag 19€, wobei Versandkosten nicht abgezogen werden) eine Akte anlegt. Wenn Sie also wollen, dass man Ihr Smartphone beim Zoll einbehält um das Smartphone in die Akte zu legen, dann bitte ...

Zitat:
Gott, wie soll ich bloß in die Stadt kommen. Ich will nicht, mit Fahrt, Postgebühr, Copyshop usw über 50€ löhnen für einen Artikel im Wert von 4€.

Sie können ja den Service der Deutschen Post nutzen. Für 28,50€ kümmern sich die um alles. Sie müssen halt nur die Rechnung beschaffen, damit sich die Deutsche Post auch kümmern kann.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

hi,

bei unserem Zollamt in Berlin habe ich schon jemand eine digitale Rechnung (Smartphone) vorlegen sehen und das wurde akzeptiert.

Die Rechnung in Papierform selber wurde bisher auch nienicht vom Beamten kopiert oder sonstwie archiviert; scheint also nur zur Vorlage/ zum Nachweis wichtig zu sein.

Zur Sicherheit: einfach mal anfragen, ob ein digitaler Nachweis ausreicht, bevor man hindüst.

LG

Ally

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