Guten Abend,
ich habe kürzlich einen Kabel-Router "Fritz!Box 6690 Cable", der ein Alter von etwa einem Jahr hatte, über Ebay verkauft, da ich von Kabel auf DSL gewechselt bin und diesen Router daher nicht mehr gebraucht habe. An meinem Kabelanschluss lief der Router einwandfrei mit der vollen Geschwindigkeit von 1 Gbit/Sekunde im Download. Der Wechsel zu DSL wurde erforderlich, weil aufgrund von Einstrahlungen in den Leitungen und anderer äußerer Probleme, die im Kabelnetz von Vodafone bestanden, die Verbindung immer häufiger unterbrochen wurde. Vonseiten Vodafone wurde mir dann zu einem Wechsel zu DSL von Vodafone geraten, dem ich dann auch zugestimmt habe.
Der Käufer informierte mich dann heute darüber, dass dieser Router an dessen Anschluss nicht die volle Bandbreite erreicht und man ihn im Gespräch mit dem Kundenservice von Vodafone auf viele Fehler auf der Leitung hingewiesen habe. Er ließ dann wohl einen anderen Router von Vodafone freischalten (im Kabelnetz erhält man keine Zugangsdaten, wie bei DSL, sondern muss dem Kabelnetzbetreiber Angaben über den verwendeten Router machen, damit diese im Kundenprofil eingetragen werden und sich der Router mit diesen Daten im Netz anmelden kann) und erhielt dann laut seiner Aussage angeblich wieder die volle Bandbreite seines Anschlusses.
Könnte dieser Käufer nun vom Kaufvertrag deswegen zurücktreten und von mir die Erstattung des vollen Kaufpreises verlangen, gleichwohl ich ihm mittels Bilder von durchgeführten Speedtests belegen kann dass ich hier die volle Geschwindigkeit erreicht habe? Ich habe beim Verkauf bei Ebay in der Artikelbeschreibung jede Gewährleistung, Rückgabe und Austausch etc. ausdrücklich ausgeschlossen.
Gruß
Zu geringe Downloadgeschwindigkeit Sachmangel Router
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Sie wussten also von den Problemen des Routesrs, wie der Kunde sie beschrieben hat? Weil Sie die gleichen Probleme auch hatten?
Was stand denn dazu in dem Text der Verkaufsanzeige
Nein, wusste ich definitiv nicht.
Ich habe geschrieben, dass ich aufgrund von Störung im Netz von Vodafone unter Ausfällen und dergleichen zu leiden hatte, die Box lief immer einwandfrei und mit voller Bandbreite. Fehler hatte ich auch keine auf der Leitung.
Insofern wusste ich nichts von einem solchen Schaden der Box, deswegen konnte ich diesen auch in der Artikelbeschreibung nicht erwähnen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatKönnte dieser Käufer nun vom Kaufvertrag deswegen zurücktreten und von mir die Erstattung des vollen Kaufpreises verlangen, gleichwohl ich ihm mittels Bilder von durchgeführten Speedtests belegen kann dass ich hier die volle Geschwindigkeit erreicht habe? :
Selbstverständlich.
Ich würde wie immer raten "Kommunikation erst mal einstellen, sein Gerät, sein Problem".
Es sei denn an hat mit dem Käufer schon nachteilig kommuniziert ...
ZitatIch habe beim Verkauf bei Ebay in der Artikelbeschreibung jede Gewährleistung, Rückgabe und Austausch etc. ausdrücklich ausgeschlossen. :
Das ist rechtswidrig und damit nichtig ...
Ich habe gelesen, dass man dies ausschließen kann und das habe ich getan.
Im Übrigen muss mir der Käufer nachweisen dass meine Box tatsächlich ursächlich für diese Einschränkung ist und nur weil eine andere Box, mit einem anderen Kabelmodem und Modemtreibern sowie Software dies eventuell besser kann, bedeutet das nicht, dass meine Box schadhaft ist. Er müsste mir anhand von Belegen von Vodafone als Kabelnetzbetreiber belegen, dass wirklich diese Fritzbox dafür verantwortlich ist, dass er geringere Download- und Uploadraten erhält. Wie gesagt, an meinem Anschluss funktionierte die Box einwandfrei und mit der vollen Bandbreite. Ich sehe hier nicht, dass die Box beschädigt ist. Die Frage ist auch, mit welcher Bandbreite die Box am Kabelnetz synchronisiert. Sollte sie hier mit 500 Mbit/Sekunde (das ist wohl dessen vertraglich gebuchte Geschwindigkeit) synchron sein, muss es woanders dran liegen und nicht an der Box, denn die tut ja dann was sie soll und erhält übers Netz diese Geschwindigkeit. Man darf auch nicht vergessen, dass es sich beim Kabelnetz um ein so genanntes "shared Medium" handelt, d.h. dass auf einer Leitung mehrere bis viele Nutzer liegen und sich die Gesamtgeschwindigkeit teilen. Dies kann dazu führen, dass die Geschwindigkeit, zum Beispiel am Nachmittag oder Abend, nicht so hoch ist und dann wird es gern auf die Hardware geschoben. Der Netzausbau am jeweiligen Standort ist hier entscheidend und wie viele Personen sich in einem Cluster befinden.
Bislang ist der Käufer aber auch noch nicht mit entsprechenden Erwartungen an mich herangetreten. Zunächst einmal hat er Vodafone mit der Prüfung seiner Leitung beauftragt und darum gebeten nochmals alles komplett neu zu provisionieren, sollte es danach noch nicht besser sein, wollte er sich bei AVM als Hersteller bezüglich eines Austauschs erkundigen.
ZitatIch habe gelesen, dass man dies ausschließen kann :
Korrekt. Nur muss man es halt auch korrekt machen.
Zitatund das habe ich getan. :
Wenn man es so gemacht hat wie oben geschildert, dann hat man es eben nicht getan.
ZitatBislang ist der Käufer aber auch noch nicht mit entsprechenden Erwartungen an mich herangetreten. :
Na, denn einfach mal abwarten ...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten