Zu langes einbehalten von Geld ohne Erhalt der Ware.

14. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Maximilianrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu langes einbehalten von Geld ohne Erhalt der Ware.

Hallo,
Ich schreibe hier weil es ein sehr spezieller Fall ist und ich nicht weiß wie ich da vorgehen kann.
Es geht um einen Privatverkauf über ebay kleinanzeigen.
Ich habe dort einen Artikel ersteigert. Im Anschluss habe ich den Betrag von 350€ auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Nun kommt der Fall:
Er behielt das Geld eine Woche inne, danach schrieb er der Artikel sei im runtergefallen und sei nun nicht mehr funktionsfähig.
Ich bat dann darum mir das Geld zurück zu Überweisen. Dies dauerte weitere 2 Wochen. D.h. er verfügte dann 3 Wochen über mein Geld ohne mir zu Antworten. Heute war das Geld dann auf meinem Konto. Ich würde trotzdem nun gerne was dagegen unternehmen, weil ich finde das so etwas einfach nicht rechtens ist und weil ich der Meinung bin das die Artikel niemals existieren, die er auch jetzt noch anbietet.
Normalerweise würde ich gegen so etwas vielleicht nicht vorgehen, nur droht der Herr mir mit einer Anzeige, weil ich nach 3 Wochen wirklich höflichen schreibens, aus dem Affekt etwas genervt geantwortet habe und ihn ein einziges mal als "Penner" bezeichnet habe.
Nun will ich vorbereitet sein, falls er es in die Tat umsetzen möchte.
Und wie wahrscheinlich ist es das er mit seiner Anzeige wegen dem "Penner" etwas erreicht?

Vielen Dank an alle die mir hier Antworten, ich bin euch zu großem Dank verpflichtet.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Vorweg: Kindergarten - deshalb fällt meine Antwort "kurz runter" aus

Zitat (von Maximilianrecht123):
Ich würde trotzdem nun gerne was dagegen unternehmen, weil ich finde das so etwas einfach nicht rechtens ist und weil ich der Meinung bin das die Artikel niemals existieren, die er auch jetzt noch anbietet.

###Was denn? Das einzige was mir einfällt wäre Schadensersatz durch Ersatzkauf. Ob es das aber wert wäre?
###Doch ist es. Nach eigener Fallbeschreibung befand sich der Schuldner nicht in Verzug. Verzug ist die Grundvoraussetzung für alles weitere.
###Das gilt es zu beweisen. Und selbst wenn würde es das dir nicht die Ware bringen.

Zitat (von Maximilianrecht123):
als "Penner" bezeichnet
Und was sollte das?

Zitat (von Maximilianrecht123):
Und wie wahrscheinlich ist es das er mit seiner Anzeige wegen dem "Penner" etwas erreicht?
Definiere "etwas erreicht". Mit Kindergarten wird sich kaum einer beschäftigen wollen. So wird da nichts großartiges rumkommen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Maximilianrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also erstmal vielen Dank.
Das das Kindergarten ist, ist mir durch aus bewusst. Ich finde es eben relativ lächerlich, dass er nach meinem sehr höflichen warten und meiner unendlichen Geduld mir jetzt wegen "penner" mit einem Anwalt droht.
Dann hoffe ich mal das er damit nicht weit kommt..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Maximilianrecht123):
dass er nach meinem sehr höflichen warten und meiner unendlichen Geduld mir jetzt wegen "penner" mit einem Anwalt droht.
Das Eine hat doch mit dem Adneren nichts zu tun...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Maximilianrecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja ist halt so passiert, ich bin leider auch kein Anwalt sodass ich mir das nicht unbedingt leisten kann jemandem für ein Monat 350€ ohne Zinsen zu leihen.. aber da brauche ich hier wohl nicht auf Verständnis für meine kleine ausfallende Aussage zu hoffen.
Wie gesagt aber trotzdem vielen Dank ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120047 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Maximilianrecht123):
Zu langes einbehalten von Geld ohne Erhalt der Ware.

Mag sein, das es Dir zu lange war, aber ohne das er in Verzug war, kann man da nichts machen.



Zitat (von Maximilianrecht123):
nur droht der Herr mir mit einer Anzeige, weil ich nach 3 Wochen wirklich höflichen schreibens, aus dem Affekt etwas genervt geantwortet habe und ihn ein einziges mal als "Penner" bezeichnet habe.

Diese Bezeichnung ist eine Beleidigung und kann straf- und zivilrechtliche Folgen haben.



Zitat (von Maximilianrecht123):
Und wie wahrscheinlich ist es das er mit seiner Anzeige wegen dem "Penner" etwas erreicht?

Das kommt auf die Auslastung der örtlichen Justiz an, sowie auf die Intensität mit der er das betreibt.
Strafrechtlich nicht unüblich wären 1-2 Monatsgehälter Geldstrafe.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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