Hallo,
ich habe mir gestern im hiesigen ProMarkt eine Surround-Anlage für 299.- Euro gekauft. ProMarkt gibt diese Woche in einer Sonderaktion 10% Rabatt auf solche Anlagen, daher habe ich 261.- Euro bezahlt.
Heute morgen habe ich auf der Suche nach einem Testbericht im Internet einen Preisvergleich entdeckt (Stand 12.09.04, also vorgestern), wo die gleiche Anlage im ProMarkt Internet Shop für nur 179.- Euro angeboten wird. Das Teil kostete also im Laden der gleichen Kette bereits 120.- Euro mehr.
Frage: Kann ich nun hingehen und von unserem ProMarkt hier eine Erstattung des zuviel gezahlten Betrags verlangen?
Wenn die nicht darauf eingehen, kann ich doch die gekaufte Anlage zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen, oder gibt es da aufgrund der Rabattregelung Einschränkungen ?
Das Gerät ist noch originalverpackt.
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!
Arrow
Zu teuer gekauft...
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
"Kann ich nun hingehen und von unserem ProMarkt hier eine Erstattung des zuviel gezahlten Betrags verlangen?"
Nein, natürlich nicht! Sie haben doch mit dem ProMarkt einen Vertrag über den Kauf dieser Anlage zum Preis von € 261,00 geschlossen - und an diesen Vertrag sind Sie gebunden. Ein Widerrufsrecht (wie bei Fernabsatzgeschäften) gibt es bei Käufen im Laden grds. nicht.
"Wenn die nicht darauf eingehen, kann ich doch die gekaufte Anlage zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen, oder gibt es da aufgrund der Rabattregelung Einschränkungen ?"
Nein, wieso sollten Sie die Anlage denn zurückgeben können? Das hat mit der Rabattierung übrigens auch nichts zu tun.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Das verstehe ich nicht.
Es gibt doch ein 14-tägiges Umtausch- bzw. Rückgaberecht, auch und gerade bei Käufen im Ladengeschäft. Ausgenommen bestimmte Artilkel wie Lebensmittel, Ton- und Datenträger etc. sollte das doch eigentlich kein Problem sein. Selbst bei ALDI kann man gekaufte Artikel wie Kleidung, Geräte o.ä. problemlos innerhalb dieser Frist zurückgeben, vorausgesetzt sie sind verpackt und unbenutzt.
Mein Problem ist nur, gehe ich in den Laden und weise gleich auf den riesigen Preisunterschied hin oder gebe ich die Anlage wegen Nichtgefallen zurück und bestelle sie im Onlineshop neu.
Immerhin ist es ein und derselbe Verein, der das gleiche Produkt zu so unterschiedlichen Preisen verkauft.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es gibt doch ein 14-tägiges Umtausch- bzw. Rückgaberecht, auch und gerade bei Käufen im Ladengeschäft.
Von diesem verbreiteten Irrtum sollte man sich mal befreien.
Selbst bei ALDI kann man gekaufte Artikel wie Kleidung, Geräte o.ä. problemlos innerhalb dieser Frist zurückgeben
Was Händler A aus reiner Kulanz und Kundenfreundlichkeit freiwillig macht, ist für Händler B noch lange nicht bindend.
Ein gesetzliches Widerrufs- bzw. Rückgaberecht gibt es nur beim Fernabsatz, nicht beim Ladenkauf.
Danke, das ist ja gut zu wissen.
Aber irgendwie fühle ich mich jetzt hier ein bißchen wie der Angeklagte und das, obwohl ich doch nur wissen wollte, wie ich aus dieser blöden Situation wieder rauskomme.
Ich werde mich jedesmal schwarz ärgern, wenn ich das Gerät benutze.
Dumm gelaufen, werden manche jetzt denken und vielleicht auch schreiben, aber kann es denn sein, dass ein und derselbe Laden für das gleiche Produkt eine solche Preisdifferenz angibt? Theoretisch hätte mich der Promarkt-Verkäufer ja auch darauf hinweisen können, dass es das Gerät im Onlineshop viel günstiger gibt. Macht er natürlich nicht, er will ja selber verkaufen. ..
Arrow
"Theoretisch hätte mich der Promarkt-Verkäufer ja auch darauf hinweisen können, dass es das Gerät im Onlineshop viel günstiger gibt. Macht er natürlich nicht, er will ja selber verkaufen. .."
Genau so ist es. Und eine Pflicht des Verkäufers, auf besonders günstige Angebote hinzuweisen, gibt es nun mal nicht.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Der Sinn von Handel ist der Verkauf mit höchst möglichem Gewinn und ja,man kann nur über Sie herfallen,sorry, der Sinn von Handel ist es nämlich nicht Kunden alles mögliche zu erklären was sie entweder selbst wissen sollten, oder sich vor dem Kauf ordentlich infomieren, wenn Sie zu billig gekauft hätten, würden Sie sich ja wohl auch nicht beschweren, das nennt man MARKTWIRTSCHAFT
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"kampf den borg"
Sie können die Anlage doch zum Markt schleppen mit der Bitte das sie diese zurückgeben. War ein Fehlkauf. Ihnen gefällt die Farbe nicht, passt nicht zur Zimmerpflanze etc.
Die meisten Händler insb. große Ketten machen da keine Probleme. Habe ich selber schon oft gemacht. Ohne Prob.
Und dann nehmen Sie sich das Geld und kaufen die Anlage im Onlineshop.
-- Editiert von Jogibear am 14.09.2004 14:44:10
Genauso hatte ich das vor.
Ich wollte mich aber vorher hier versichern, ob es ein prinzipielles Recht auf diese Art der Warenrückgabe gibt.
Das scheint nicht so zu sein. Insofern nochmal danke für die Antworten, auch wenn manche scheinbar von selbstständigen Einzelhändlern geschrieben waren... nichts für ungut.
Nach längerem Suchen habe ich eben auch eine Seite der ProMarkt Discount Läden gefunden. Siehe da, die bieten neben dem generellen Umtauschrecht auch ein mind. 14tägiges Rückgaberecht und erstatten sogar den Differenzbetrag, wenn man das Gerät im Umkreis von 25km irgendwo billiger gesehen hat. Vielleicht klappt das ja auch mit dem Preis aus dem Onlineshop.
Ich kann gerne berichten, wie´s ausging, falls es in den nächsten Tagen noch jemanden interessiert.
Arrow
sowas, man sollte Gross und Einzelhändlern wirklich verbieten hier was reinzuschreiben, könnte ja dem verbraucher nicht gefallen.
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"kampf den borg"
Na ja, war ja nur eine Vermutung, das mit den Händlern. Ich möchte niemandem hier zu nahe treten.
Die Sache mit dem Umtausch bzw. der Rückgabe hätte einwandfrei funktioniert.
Ich schreibe hätte, weil dem Verkäufer im letzten Moment aufgefallen ist, dass es sich bei meinem Gerät um einen geringfügig anderen Typ handelte, als bei dem Angebot im Internet. Für mich war das zuvor überhaupt nicht ersichtlich, aber der Unterschied rechtfertigt dann doch den höheren Preis meiner Anlage, sodass ich sie wieder mitgenommen habe.
Der Unterschied bestand in der Abweichung eines Buchstabens in der Artikelbezeichnung.
Aber wie gesagt, prinzipiell hätte ich das Gerät ohne Probleme zurückgeben können und man hätte mir auch den Differenzpreis erstattet, wenn dieser nicht so hoch ausgefallen wäre.
Nochmal danke für alle Antworten.
Arrow
--- editiert vom Admin
Nie nur auf einem bein stehen, vor allem nicht als powerseller, lieber 3 -4 beine, steht sich sicherer!
"gute geschäfte".
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"kampf den borg"
Ein Buchstabe der 100 Euro kostet, der muss aber vergoldet sein ;-)
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"Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen. (Jean-Paul Sartre)"
Ok, wen´s interessiert.
Das Gerät im Internet nannte sich LG-DHD6230 und ist ein DVD Receiver.
Das Gerät, das ich im Laden gekauft habe, nennt sich LG-DHC6230 und ist ein - Überraschung- DVD-Receiver. Allerdings hat er die Kleinigkeit eines 6-Kopf Hifi Videorekorders noch mit an Bord.
Ich muß ehrlich sagen, aus aller Erfahrung mit technischen Bezeichnungen heraus hätte ich bei dieser Buchstabenänderung vielleicht an eine andere Farbe oder leicht abgespeckte bzw. aufgewertete Version gedacht. Aber das es sich dabei um ein komplett anderes Gerät handelt, finde ich schon seltsam und äußerst verwirrend. War mir dann schon irgendwie auch peinlich.
Der Typ "C", den ich nun besitze, wird im Internet-Shop im übrigen mit 245 Euro gehandelt, also knapp 16 Euro weniger und wenn ich dann den Aufwand und die Versandkosten nehme, lohnt sich eine Rückgabe nicht.
hjosef_s
nur am Rande: ProMarkt Internet Shop hat nichts mit ProMarkt Kette zu tun ist eine eigenständige Firma !!
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