Zugesicherte Eigenschaft(Regensensor) fehlt...

2. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Danziger
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 14x hilfreich)
Zugesicherte Eigenschaft(Regensensor) fehlt...

Hallo,

habe vor 6 Wochen bei einem Audi Vertragshändler einen gebrauchten Audi A3 für über 20000€ gekauft.Laut Kaufvertrag verfügt das Fahrzeug über einen Regensensor.
Habe mich aber schon öfter gewundert wieso die Wischer bein Regen nicht automatisch anspringen.
Bin jetzt zu eienem anderem Audi Händler gefahren um zu erfahren ob das Auto nun einen Regensensor hat oder nicht.Dabei hat sich ergeben daß das Auto definitiv über keinen Sensor verfügt.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben ich jetzt?Preisminderung,Nachrüstung oder eventuell Wandlung??

Danke und Gruß
Chris

Probleme nach Kauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die Wandlung gibt es nicht mehr. Ihnen stehen andere Gewährleistungsrechte zu. Da wäre in diesem Fall zumindest die Nacherfüllung. D.h., Sie können vom Verkäufer die Nachrüstung des Regensensors verlangen. Erst, wenn die Nacherfüllung nicht gelingt oder der Verkäufer sie verweigert, können Sie den Kaufpreis mindern.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

In erster Linie Nacherfüllung, sofern dies möglich ist.
Minderung wäre danach möglich.
Ein Rücktritt ist schwierig, da der Mangel dabei nicht nur unerheblich sein darf (bei zugesicherten Eigenschaften wird auch vertreten, dass stets Erheblichkeit vorliegt).

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#3
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Eine Korrektur. Das Verschulden müsste beim Schadensersatz hier der VK widerlegen.

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#5
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

arglistige täuschung käme doch auch in verdacht oder? der VK setzt dinge im kaufvertrag und sichert eigenschaften zu, nur um verkäufe zu tätigen bzw um seine kfz besser veräussern zu können.

es kann ja nicht sein, dass man für 20.000 eur ein fahrzeug kauft und man lt kv davon ausgehen kann einen regensensor zu haben und diesen dann doch nicht zu haben. damit kann sich der vk ja immer gut aus der affäre ziehen.

dann würde ich ja auch als käufer dumm dastehen wenn ich eine wasserdichte uhr kaufen würde (lt. vertrag) und es stellt sich heraus diese sei es nun doch nicht (blödes bspl). da habe ich ja auch das recht zu tauschen. gibt tausend beispiele.

ich würde einen gutachter beauftragen und schätzen lassen, was der regensenor kostet inkl einbau. dann den kaufpreis dahingehend mindern. wenn ein vertrag nicht bindend ist, frage ich mich warum es verträge gibt?!?

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