Zurückgabe "falscher" Artikel

28. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Stefanus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zurückgabe "falscher" Artikel

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe gestern ein Mainboard gekauft, welches jedoch nicht bei meinem Rechner funktioniert.
Es handelt sich bei dem Fehler um eine versteckte Inkompatiblität meines "alten" Prozessors und dem neuen Board.
Diese Inkompatiblität stand nur im Benutzerhandbuch, nicht aber auf der Verpackung/Internet.

Ich wollte also heute das Board zurückgeben und vom Kaufvertrag zurücktretten! Der Verkäfer/Geschäftsführer weigert sich strikt den Kauf rückgängig zu machen, da er das Board extra für mich bestellt habe, es aber nicht zu seinem Standartsortiment gehöre.
Fakt ist, er muß fast seine gesamte Ware bestellen und den Verweis auf die vermeintliche "Sonderbestellung" gab er mir erst unmittelbar nach Bezahlung.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Kaufsumme???

Danke im Vorraus

Stefan Schönrock

Probleme nach Kauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1713x hilfreich)

1. Grunsätzlich haben Sie ein Rückgaberecht.

2. Die Ausnahme gilt (u.a.) nur für Sonderanfertigungen.
Die Tatsache, daß ein Händler eine von ihm angebotene Ware erst "gesondert" bestellen muß, ist irrelevant, denn eine Bestellung ist keine Anfertigung.
Dies würde sogar dann gelten, wenn er Sie rechtzeitig darauf hingewiesen hätte, daß er diesen Artikel sonst nicht führt. "Sonderanfertigung" wird sehr eng ausgelegt (selbst das Zusammenbauen von Komponenten nach Kundenwunsch ist keine Sonderanfertigung).

Somit steht Ihnen ein volles Rückgaberecht zu. :)

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#2
 Von 
Stefanus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort,
das hört sich ja so sicher an, als ob es nix zu rütteln gibt!
Noch hat der Verkäufer nicht reagiert.

Kann der Verkäufer denn seine AGB(die weder ausgehangen, noch auf der Webseite zu finden sind) zu seinen Gunsten ändern und diese "Käuferrechte" einengen?
Kann er Sie auch heimlich nachträglich ändern und sich darauf berufen?

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Ein oben erwähntes Widerrufsrecht besteht m. E. nur, wenn

1.) das Board per Fernabsatz (z. B. Internet) gekauft wurde oder

2.) der Verkäufer wusste, mit welchem Prozessor das Mainboard kompatibel sein soll.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefanus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,

die Aussage widersprich ja der vorangegangenen!
Ich habe via Internet eine Anfrage nach dem Board gestellt und via Email eine Antwort mit Kostenvoranschlag erhalten.
Via Email gab ich dann die Bestellung auf, einen reinen OnlineShop hat der Anbieter(www.cscb.de) nicht!
Gilt auch hier das Fernabsatzgesetz?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Erfolgte der Vertragsschluss per E-Mail, so handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag (mit Widerrufsrecht), es sei denn, dass der Vertragspartner nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgte. Das wäre dann der Fall, wenn der Verkäufer darlegen könnte, dass er nur gelegentlich Verträge per Mail, Telefon oder Fax abschließt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1713x hilfreich)

die Aussage widersprich ja der vorangegangenen

Mein Fehler, ich hätte nachfragen sollen, ob Fernabsatz vorlag.
Sorry dafür. :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stefanus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok - es lag also kein Fernabsatz vor, da ich die Ware gesondert im Internet bestellt habe, diese dann aber persönlich im Shop abgeholt habe. Der Großteil der Verkäufe läuft bei "meinem" Laden nicht übers Internet - denke ich.
Wie sieht es also nun in meinem Fall aus,
habe ich ein definitives Rückgaberecht innerhalb einer bestimmten Frist?

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