Hallo,
ich habe ein (inzwischen großes) Problem. Ich bekam vor ca. 14 Tagen ein Paket, daß ich nicht bestellt und auch nicht bezahlt habe. Da keiner zu Hause war wurde es beim Nachbarn abgegeben. Als wir es dort abgeholt hatten und den Fehler bemerkten sind wir zur Post und haben es zurückgeschickt. Normalerweise hätten wir es an der Wohnungtür ja schon abgelehnt. Die Post schickte es unfrei zurück. Der Absender hat die Annahme jedoch verweigert und so kam es wieder zu uns. An diesem Tag war nur mein Sohn da und hat es, da es 12,00 Euro kosten sollte, auch nicht angenommen. Inzwischen belaufen sich die Kosten auf über 40,00 Euro... Wie ist die Rechtssprechung in solchen Fällen? Muß ich für nicht bestellte Ware zahlen, auch wenn es nur das Porto ist? Vielen liebe Dank im Vorraus Anita
Zusendung nicht bestellter Ware
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Hallo!
Wenn Sie tatsächlich keine Bestellung aufgegeben haben, dann müssen Sie auch nichts zahlen - weder Kaufpreis noch Porto.
Haben Sie vielleicht irgendeine Vermutung, wieseo Ihnen jemand etwas zuschickt?
Gruß
Harry!
Hallo,
ich habe etwas bestellt bei diesem Händler und auch bekommen. Ein weiteres Paket kam am selben Tag aber eben unbestellt. Anita
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sehr geehrte Frau Sydow,
unbestellte Waren müssen Sie weder bezahlen, noch bei Verweigerung der Rückannahme des Verkäufers aufbewahren. Dieses gilt sowohl für den Kaufpreis, als auch für etwaige Portoforderungen. Bezüglich Ihnen enstandenen Kosten haben Sie einen Schadensersatzanspruch. Berechtigte Forderungen (z.B. Geldforderungen) können durch das Mahn- und Vollstreckungsverfahren bei dem Ihnen zuständigen Mahngerichts geltend gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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