Zustandekommen eines Kaufvertrages im Online-Shop (z.B. AMAZON oder Ebay-Direktkauf)

5. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dream-Teacher
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 0x hilfreich)
Zustandekommen eines Kaufvertrages im Online-Shop (z.B. AMAZON oder Ebay-Direktkauf)

Moin liebe Experten,

wie kommt ein Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB (oder greift hier ein anderer Paragraph) in einem Online-Shop zustande? Wo bzw. wie ist das genau geregelt mit Antrag und Annahme??

Danke für Eure Hilfe und ganz liebe Grüße

D-T

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Dream-Teacher):
wie kommt ein Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB (oder greift hier ein anderer Paragraph) in einem Online-Shop zustande?

Das hängt zum einen von den AGB des / der Vertragspartner ab, zum anderen auch von der Gesamtsituation des Einzelfalles.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Dream-Teacher):
wie kommt ein Kaufvertrag in einem Online-Shop zustande?


Nach den §§ 145 ff BGB , d.h. durch Angebot und Annahme. ( Der BGH hatte z.B. entschieden, daß trotz der Bezeichnung "eBay-Auktion" die Verträge nicht im Wege einer Versteigerung nach § 156 BGB , sondern nach §§ 145 ff BGB durch Angebot und Annahme zustande kommen. )

Zitat:
Wo bzw. wie ist das genau geregelt mit Antrag und Annahme??


Nach §§ 133 , 157 BGB ist durch Auslegung aller Äußerung der Vertragspartner zu ermittelten, ob, und mit welchem Inhalt sie als Antrag und Annahme zu verstehen sind.

RK

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dream-Teacher
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Euch, ihr habt mir sehr geholfen!!!

0x Hilfreiche Antwort

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