Zustellung der Rechnung

5. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
jo1234
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)
Zustellung der Rechnung

Hallo,

seit einiger Zeit beschäftigt mich die Frage, ob ein Leistungserbringer verpflichtet ist, dem Leistungsempfänger die Rechnung zuzustellen.

Hintergrund: Einige Anbieter stellen Ihren Kunden die Rechnungen elektronisch zur Verfügung. Soweit ok, wenn "elektronische Rechnung" vereinbart ist. Nun erhält der Kunde aber keine Rechnung, sondern nur die Mitteilung: "Ihre Rechnung steht zum download bereit." Der Kunde muss sich nun auf der Homepage des Anbieters einloggen und kann dort die Rechnung herunterladen.

Kann der Kunde verlangen, dass ihm die Rechnung zugestellt wird, z.B. per Email?

Gibt rechtliche Regelungen, die neben den Anforderungen an die Angaben in der Rechnung, die den Zugang der Rechnung zum Kunden sicherstellen?

Danke für Eure Meinungen.

jo

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Kann der Kunde verlangen, dass ihm die Rechnung zugestellt wird, z.B. per Email?


Dafür sehe ich keine Rechtsgrundlage. Auch wenn der Auftragnehmer zum Erstellen einer Rechnung verpflichtet ist, muß er sie dem Auftraggeber nur zugänglich machen.

D.h. Brief schicken statt zu sagen "komm in unsere Filiale nach Timbuktu".
Online dürfte ein Download auf deren Website ausreichen, eine Pflicht, dem Kunden eine Mail zu schicken, sehe ich nicht.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann der Kunde verlangen, dass ihm die Rechnung zugestellt wird, z.B. per Email? <hr size=1 noshade>

Verlangen kann ein Kunde dies, nur halt nicht durchsetzen wenn der Anbieter sich weigert und nur die vertraglich zugesicherte Bereitstellung vornimmt.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Harry van Sell am 05.06.2014 21:07

nur die vertraglich zugesicherte Bereitstellung

Das werden die magischen Worte sein

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

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