Zuviel im Restaurant bezahlt

20. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
muse85
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
Zuviel im Restaurant bezahlt

Hallo zusammen,

mit Freunden haben wir einen Junggesellenabschied (JGA) gefeiert. Ich als Trauzeuge habe erst einmal für den Bräutigam mitbezahlt, damit ich diese Kosten im Nachhinein auf alle am JGA beteiligten Personen aufteilen kann (ohne Bräutigam natürlich).

Nach dem Ritter-Abendessen (jedes Menue zum gleichen Preis) sind wir (7 Personen) gegangen und beim raus gehen hat jeder separat gezahlt. Ich habe von meiner EC Karte den doppelten Betrag abziehen lassen, da ich dachte, ich müsste für den Bräutigam aufkommen. Nun hat aber der erste ohne mein Wissen vereinbart, dass wir den Betrag des Bräutigams schon auf alle anderen Personen aufteilen. Also: 7 Personen minus 1 Bräutigam = 6 an der Rechnung beteiligte Personen. Jeder trägt 6 gleiche Teile (waren 73 €), in welchem die Kosten für Speis und Trank für sich selbst und ein Sechstel des Anteils des Bräutigams enthalten sind.

Das wusste ich wie gesagt nicht, mir wurden 2x 73 € von der EC Karte abgezogen.

Kann ich das Geld nachträglich wieder einfordern?

Das Restaurant ging sehr in die Defensive und kann anscheinend nicht mehr nachvollziehen, ob zuviel bezahlt wurde...was kann ich tun?

Liebe Grüße

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Hat denn jeder beim Rausgehen ausdrücklich erklärt, dass das ein Teil der 7. Rechnung sein soll? Woher soll das der Wirt wissen? Könnte ja auch Trinkgeld sein. Normalerweise sollten doch 7 Rechnungen erstellt worden sein. Jeder hat seine Rechnung bezahlt, bzw. die, die er in der Hand hatte. Du hattest zwei in der Hand. Oder hat eine Aufteilung der 7. Rechnung auf die Anwesenden in irgend einer Form statt gefunden?

wirdwerden

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#2
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Abend,

Falls zuviel gezahlt wurde, kann der überschüssige Betrag zurück gefordert werden, da sich der Wirt ohne Rechtsgrund bereichert hat.

Aber Sie müssen exakt nachweisen, was das gesamte Mahl (Essen + Getränke) gekostet hat, was jeder bezahlt hat und dass der überzählige Betrag kein Trinkgeld war. Nicht so ganz einfach ...

Viele Grüße

Nervin

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:
Kann ich das Geld nachträglich wieder einfordern?

Ja, das kann man.

Das Problem dürfte darin bestehen, das man im Extremfalle nicht nur behaupten sondern beweisen muss das es so wie geschildert war.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Das dürfte doch unproblematisch sein: Der Gastronom hat eine Rechnung mit Auflistung der in Rechnung gestellten Speisen und Getränken. Die muss er doch sowieso fürs Finanzamt (?) aufbewahren, oder?

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#5
 Von 
muse85
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe zum Glück mit EC Karte gezahlt - die Erbringung des Nachweises, dass ICH zuviel gezahlt habe ist demnach kein Problem. Der Wirt könnte sich aber, und das ist meine Befürchtung, damit rausreden, dass ich ja für einen anderen Kollegen mitgezahlt hätte. Das aber habe ich nicht. Ich wollte für den Bräutigam mitzahlen. Seine Kosten wurden aber bereits so auf die anderen aufgeteilt, dass ich nur meinen Anteil hätte tragen müssen.

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#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sie haben doch Zeugen wieviel Personen anwesend waren und wieviel das Essen gekostet hätte.

Lassen Sie sich auf keine weiteren Diskussionen mit dem Wirt ein.

Teilen Sie dem Wirt mit, das irrtümlich 2x statt 1x 73 EUR bezahlt wurden, Sie hierfür Zeugen und Nachweise haben und setzen eine Frist zur Rückzahlung.

Weisen Sie daraufhin, dass Sie nach Ablauf der Frist die Angelegenheit einem Anwalt übergeben werden.

Dieses Schreiben sollte dem Wirt nachweisbar zugehen.


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.07.2011 09:26:37
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:
Ich habe zum Glück mit EC Karte gezahlt - die Erbringung des Nachweises, dass ICH zuviel gezahlt habe ist demnach kein Problem.

Ähhhm - nein ...
Der EC-Beleg beweist das gezahlt wurde (für was genau ist unklar), eventuell auch von wem an wen, wann gezahlt wurde und wieviel gezahlt wurde.

Einen Beweis WOFÜR gezahlt wurde bietet der Beleg alleine nicht, noch weniger das ZUVIEL gezahlt wurde ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#9
 Von 
muse85
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

@ Harry van Sell: ja, der Kontoauszug zeigt den Betrag, das abbuchende Restaurant und das Datum an. Das Restaurant bietet lediglich Essen, nichts Weiteres an. Zudem kenne ich den Gesamtbetrag unserer Gruppe, der mir von Seiten des Restaurant aus genannt wurde. Aufgeteilt auf uns 6 Zahlende kommen dabei genau 73 € raus. Insofern scheint mir die Rechtslage klar. Oder irre ich mich?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Der Beleg ist daher nur ein kleiner Baustein.

Das Wissen um den ganzen Vorgang befindet sich ja in deinem Kopf.

Das Problem besteht also darin, das wenn es vor Gericht geht, diesen Sachverhalt so detailliert zu schildern und mit Beweisen zu untermauern das der Richter dies beim ersten durchlesen versteht und deiner Meinung ist.





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#11
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Gehen Sie doch wie von mir geschildert vor und warten Sie ab, wie der Wirt reagiert.

Sie müssen ja bei Erfolglosigkeit keinen Anwalt einschalten.

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