Zwangsversteigerung - Kaufvertrag - Auflassungsvormerkung?

19. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Emrahtekin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwangsversteigerung - Kaufvertrag - Auflassungsvormerkung?

Hallo,

Es geht darum, dass ich einen Immobilienkaufvertrag abgeschlossen habe, jedoch möchte ich diese Immobilie nicht mehr kaufen aus Gründen die mit dem Verkäufer, dem Inhalt Kaufvertrages sowie des Zustandes der Immobilie zusammen hängen.

Hierbei muss ich anmerken, dass bereits eine Auflassungsvormerkung im Gunsten meines Namens im Grundbuch eingetragen worden ist.

Da der Eigentümer scheinbar Schulden bei der Bank hat (wie ich erfahren habe, hat er eine sehr lange Zeit den Kredit nicht mehr getilgt), wo er selbst damals den Kredit aufgenommen hatte, wurde jetzt eine Zwangsversteigerung seitens der Bank angeordnet. Diese Anordnung wurde auch ins Grundbuch eingetragen. Auch wird die Immobilie zurzeit von einem Zwangsverwalter verwaltet.

Des weiteren wurde noch keine Einigung zwischen dem Eigentümer und mir über eine Rückabwicklung getroffen . Eine Einigung halte ich mittlerweile auch für sehr unwahrscheinlich, da der Eigentümer wirklich ein sehr schwieriger Mensch ist.

Meine Frage ist nun, würde eine Zwangsversteigerung den Kaufvertrag für Ungültig erklären? Was würde mit der Auflassungsvormerkung passieren? Muss ich trotzdem wenn die Zwangsversteigerung stattfindet eine Grunderwerbssteuer an das Finanzamt zahlen?

Und hat der Eigentümer trotzdem noch das Recht, den Kaufvertrag durchzusetzen obwohl eine Zwangsversteigerung angeordnet worden ist?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Zitat (von Emrahtekin ):
einen Immobilienkaufvertrag abgeschlossen


Notariell beurkundet?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Wenn einen Auflassungsvormerkung eingetragen wurde, gehe ich mal von einem notariellen Kaufvertrag aus?
Wenn das so ist, kann der Kaufvertrag nicht nur auf deinen Wunsch rückabgewickelt werden.
Mich wundert allerdings, dass gleichzeitig eine Zwangsversteigerung eingetragen wurde. Steht die im Grundbuch vor oder nach deiner Auflassungsvormerkung?
Ich vermute hier fehlen noch ein paar Informationen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Emrahtekin ):
jedoch möchte ich diese Immobilie nicht mehr kaufen

Du hast sie offenkundig bereits gekauft ...


Ich denke das man hier der Hilfe eines versierten Rechtsanwalts bedarf ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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