Hallo Zusammen,
ich habe vor über einem Jahr einen Elektroroller erworben. Leider gibt es mittlerweile einige technische Mängel, welche beseitigt werden müssen. Der Hersteller, welcher gleichzeitig auch Händler ist, wirbt auf deren Website mit zwei Jahren Garantie. Es gibt jedoch nirgends Garantiebedingungen.
Mir ist bewusst, dass im Gegensatz zur Gewährleistung die Garantie eine freiwillige Zusicherung des Herstellers ist. Nur wie sieht es denn aus, wenn der Hersteller mit zwei Jahren Garantie wirbt, es jedoch nirgends einsehbare Garantiebedingungen gibt?
Ansonsten hat das Fahrzeug ja auch noch Gewährleistung. Da jedoch älter als ein Jahr bin ich mir unsicher, wie ich bzgl. der Beweislastumkehr vorgehen soll. Der Händler / Hersteller hat nicht die besten Bewertungen und auch nach meinem Gefühl scheint da vieles drunter und drüber zu laufen, daher möchte ich mich gerne vorab informieren.
Ebenfalls wird erwartet, dass der Transport in Eigenleistung getätigt wird. Im Sinne der Garantie, wenn diese an Bedingungen geknüpft wäre, sicher rechtens, oder? Im Sinne der Gewährleistung wohl nicht, da bleibt aber wieder das Problem mit der Beweislastumkehr.
Hat jemand Ratschläge, wie ich vorgehen soll?
Danke!
Zwei Jahre Garantie, jedoch nirgends Bedingungen einsehbar / vorhanden.
8. September 2023
Thema abonnieren
Frage vom 8. September 2023 | 13:22
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwei Jahre Garantie, jedoch nirgends Bedingungen einsehbar / vorhanden.
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 8. September 2023 | 13:47
Von
Status: Weiser (16400 Beiträge, 5803x hilfreich)
Dann kann man also eine Vollgarantie erwarten.ZitatNur wie sieht es denn aus, wenn der Hersteller mit zwei Jahren Garantie wirbt, es jedoch nirgends einsehbare Garantiebedingungen gibt? :
jaZitatIm Sinne der Garantie, ..........., sicher rechtens :
DOch, natürlich, auch bei der Gewährleistung würdest du dich um den Transport kümmern müssen. Die dazu notwendigen Kosten hätte dann allerdings der Verkäufer zu tragen.ZitatIm Sinne der Gewährleistung wohl nicht, :
Den Verkäufer kontaktieren um das weitere Vorgehen zu besprechen.ZitatHat jemand Ratschläge, wie ich vorgehen soll? :
#2
Antwort vom 8. September 2023 | 21:37
Von
Status: Unbeschreiblich (116153 Beiträge, 39212x hilfreich)
ZitatNur wie sieht es denn aus, wenn der Hersteller mit zwei Jahren Garantie wirbt, es jedoch nirgends einsehbare Garantiebedingungen gibt? :
Dann würde ich vermuten, das ein Gericht dafür mal mindestens die Regeln der gesetzlichen Mängelhaftung als Maßstab nehmen würde.
Zitatwirbt auf deren Website mit zwei Jahren Garantie :
Das wäre zum einen mal dieser Wortlaut relevant.
Zum anderen wäre auch der Wortlaut relevant, mit der diese zwei Jahren Garantie sich in den kaufvertraglicen Vereinbarungen finden.
ZitatAnsonsten hat das Fahrzeug ja auch noch Gewährleistung. :
Nö.
Gewährleistung wurde vor gut 20 Jahren abgeschafft und durch die "gesetzliche Mängelhaftung" (genauer "Rechte des Käufers bei Mängeln gemäß BGB") ersetzt.
-- Editiert von User am 8. September 2023 21:37
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. September 2023 | 13:08
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas wäre zum einen mal dieser Wortlaut relevant. :
Zum anderen wäre auch der Wortlaut relevant, mit der diese zwei Jahren Garantie sich in den kaufvertraglicen Vereinbarungen finden.
Folgender Wortlaut: "Unsere Elektroroller werden nach der höchsten Maßgabe in der Automobilfertigung – dem AUTOMOTIVE STANDARD – gefertigt. Qualität steht bei XXX an erster Stelle. Daher geben wir Dir auf den gesamten Roller, inkl. Akku gerne 2 ganze Jahre Garantie. Zudem erhältst du nach Kauf natürlich ein 14-tägiges Rückgaberecht, solltest du wider Erwarten nicht zufrieden sein."
Auf der Rechnung selbst wird die Garantie nicht gesondert genannt.
ZitatNö. :
Gewährleistung wurde vor gut 20 Jahren abgeschafft und durch die "gesetzliche Mängelhaftung" (genauer "Rechte des Käufers bei Mängeln gemäß BGB") ersetzt.
Gut zu wissen, danke. Zumindest gilt dann noch die "gesetzliche Mängelhaftung" nach Beweislastumkehr aber vermutlich nur schwer nachzuweisen, richtig?
#4
Antwort vom 9. September 2023 | 20:59
Von
Status: Unbeschreiblich (116153 Beiträge, 39212x hilfreich)
ZitatQualität steht bei XXX an erster Stelle. Daher geben wir Dir auf den gesamten Roller, inkl. Akku gerne 2 ganze Jahre Garantie. :
Dan würde ich das so lesen wollen, das man eine 2jährige Vollgarantie unter den Bedingungen der gesetzlichen Mängelhaftung hat, wobei negative Elemente wie eine Beweislastumkehr naturgemäß entfallen.
Zitataber vermutlich nur schwer nachzuweisen, richtig? :
Das kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.535
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten