angenommene unfreie Rücksendung bei Reklamation

27. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Karin Münch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
angenommene unfreie Rücksendung bei Reklamation

Hallo!

Habe bei Ebay ein Gerät ersteigert (über 40€ ), geliefert bekommen, war defekt und unvollständig. Da es schon direkt nach Feststellung des Mangels zu Verständigungsproblemen mit dem Verkäufer gekommen war, habe ich die Ware unfrei zurückgesendet. Der Verkäufer hat diese auch angenommen!
Erst forderte er von mir die gesamten Versandkosten (12€ ) zurück, mittlerweile will er "nur noch" die Differenz aus unfreiem und freiem Versand zurückhaben, bevor er mir ein Ersatzgerät zustellt. Hat er dazu das Recht? Oder hätte er den unfreien Versand dann nicht annehmen dürfen?
Habe leider im Forum nichts zu diesem speziellem Problem finden können und wäre dankbar für Hilfe...

-- Editiert von Karin am 27.10.2004 23:03:27

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1429x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Münch,

der Verkäufer hat in Gewährleistungsanspruchsfragen die Rücklieferungskosten zu tragen, wenn es sich um eine Mangelware handelt.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#2
 Von 
Karin Münch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Aber gilt dies auch für die von ihm sogenannten "Mehrkosten" die dem Verkäufer durch unfreie Rücksendung entstanden sind oder hätte er nur die freie Rücksendung erstatten müssen?

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#3
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 257x hilfreich)

Klar ist, dass der Verkäufer die Rücksendekosten zu tragen hat. Daran ändert auch die aktuelle Gesetzesinitiative des Bundesrates nichts, da der Kaufpreis ja über 40,- € lag und es hier um Mängelgewährleistung geht (<a href="http://mcneubert.mc.funpic.de/pivot/entry.php?id=51" target="blank">siehe Artikel</a>)

Allerdings hat der Käufer auch eine Pflicht, die Kosten möglichst gering zu halten. Es sollte also eine Verständigung zwischen Käufer und Verkäufer stattfinden in der man sich darauf einigt, dass der Käufer die Rücksendung bezahlt und diese Kosten vom Verkäufer erstattet werden.

Allerdings darf der Verkäufer den Käufer bei der Durchsetzung seiner Rechte nicht behindern. Wenn es vorliegend schon Verständigungsschwierigkeiten gab, kann Ihnen meiner Ansicht nach (je nach Art der Schwierigkeiten) die unfreie Rücksendung nicht angelastet werden und der Verkäufer muss die vollen 12,- € tragen.

Gruß
<a href="http://www.mcneubert.de" target="blank">MCNeubert</a>



-- Editiert von mcneubert am 28.10.2004 11:10:27

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1429x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Münch,

das sehe ich wie mein Kollege Neubert.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


---

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#5
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 233x hilfreich)

Gut zu wissen, denn nun werden wir, nicht mal mehr aus Kulanz, eine unfreie Sendung ( die wir in unseren AGB's ausgeschlossen haben) annehmen, das wird dann zwar richtig teuer für den Kunden,aber eine andere Möglichkeit scheint ja nicht gegeben.

-----------------
"kampf den borg"

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Also kann de rKunde die Versandart nicht frei wählen?
Wie sieht es denn aus, wenn der Verkäufer ein Versandunternehmen mit der Abholung beauftragt, der Kunde aber nicht zu Hause ist, um das Paket herauszugeben?

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#7
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

Der Verkäufer hat die unfreie Sendung angenommen - und damit kann die Diskussion enden, selbst wenn in den AGB des Verkäufers für die Rücksendung etwas anderes bestimmt ist.

>Also kann de rKunde die Versandart nicht frei wählen?
Nur wenn sich in den AGB des Verkäufers nichts dazu findet.

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#8
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 233x hilfreich)

@Mahnman: in den meisten AGB's ist die unfreie Rücksendung ausgeschlossen und dieses aus gutem Grund:
Unfrei gesendete Pakete kosten 12 ¤, ein frankiertes Paket kostet etwa 6 ¤, eine Rückholung,z.B. durch UPS kostet ( bei gleichem Gewicht) 7,35 ¤ ( bei Verträgen die der Kaufmann mit dem Versender hat).
Würde also bei 10 unfrei angenommenen Paketen ca. 60 ¤ mehr kosten.

Der Kunde hat in der Regel die Pflicht eine günstige Versandart zu wählen,ansonsten könnte er ja auch über Kurier,Spedition,Sperrgut oder Express senden,was unverhältnismässig hohe Kosten für den Händler bewirken würde.

-----------------
"kampf den borg"

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich weiß, wie teuer solche Sendungen sind. Ich bekomme sie leider auch hin und wieder.
Da muss ich wohl mal die AGB´s ändern. :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Karin Münch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn in AGBs von unfreier oder freier Rücksendung die Rede ist, dann meistens in Zusammenhang mit Widerruf, nicht im Zusammenhang mit Reklamation. Ansonsten hätte ich mir das vielleicht auch dreimal überlegt. Wenn ich aber mit dem verkäufer schon Probleme habe, kann ich selten davon ausgehen, das Porto zurückerstattet zu bekommen. Traurig aber wahr!

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