beschädigter rückversand

6. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
inDietz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
beschädigter rückversand

hallo,

ich hätte gern ein paar gedankenanstöße zu folgendem sachverhalt:

A ist privatperson und kunde.
B ist gewerbetreibender händler auf ebay.

A bestellt ware im wert von 35 euro als sofortkauf bei B.

die ware kommt als einschreiben unversehrt bei A an.

bei prüfung stellt A fest, dass die ware defekt ist.

A erstellt ein prüfprotokoll und setzt sich mit B
zwecks rückversand in verbindung und erklärt seinen
rücktritt vom kaufvertrag.

B schreibt, dass ihm die versandart des rückversands
egal ist und empfiehlt ein einschreiben.

A schickt die ware als einschreiben zurück.

B sagt nun, dass der brief beschädigt bei ihm ankam und
die ware fehlt.

A erklärt erneut seinen rücktritt vom kaufvertrag und bittet
um rückerstattung des kaufpreises + rückversandkosten.

B weigert sich nun den vollen kaufpreis + rückversand zu
erstatten, mit dem hinweis, dass das einschreiben (bis 25 euro)
versichert ist, er will nur die differenz zahlen.

A ist überzeugt, dass in diesem fall §357 Abs. 2 BGB greift

nun zu meinen fragen:
1. wer hat nun recht?
2. muss A sich in diesem fall wirklich auf die versicherung
der post verlassen oder muss die post dann den
entstandenen schaden (also die "auslagen" für die
rückerstattung) von B ersetzen?

danke im voraus.

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
inDietz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo mirk,

erstmal danke für die schnelle antwort.

bei wem läge denn nun in diesem fall der erfüllungsort der rückgewehrspflicht?

0x Hilfreiche Antwort

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