bestelltes Autoteil stornieren - Händler weigert s

2. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
annyro
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
bestelltes Autoteil stornieren - Händler weigert s

Hallo,

bräuchte mal Eure Hilfe:

Herr X bestellt nach dem Räderwechsel im Autohaus einen Nabendeckel für seine Alufelge, weil er denkt Sie verloren zu haben für € 41,-.
Nachdem er seine Winterräder in die Garage räumt, findet er den Nabendeckel. Er ruft daraufhin (ca. 1h nach der Bestellung) im Autohaus an und storniert die Bestellung. Der Händler weigert sich und besteht sobald das Teil da ist auf Abnahme des Teils.
Kann Herr X da etwas machen oder muss er das Teil bezahlen?

Viele Grüße annyro

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo annyro,

rein rechtlich ist da wohl nichts zu machen, bestellt ist bestellt. Ein Widerrufsrecht gibt es grundsätzlich nur bei Versandhandel, das ist hier aber nicht gegeben. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass das Teil bestellt wurde, du hast im Autohaus gekauft.

Eine Ausnahme wäre allerdings, wenn der Händler in seiner AGB ein (freiwilliges) Widerrufsrecht/Rückgaberecht einräumt (einige Baumärkte machen das beispielsweise). Vermutlich ist aber auch das nicht der Fall, denn sonst würde die Abnahme wohl auch nicht verlangt.

Seltsam finde ich das aber schon, denn der Händler wird das Teil vermutlich zurückgeben können; sein Verlust würde sich so auf seine Marge beschränken.
Und wenn er - wider erwarten - auch nicht zurückgeben kann, so hat er sicherlich noch andere potenzielle Kunden, solange die Felgen nicht ganz exquisite Modelle sind.

Service ist etwas anderes, ich würde mir für die Zukunft wohl eine andere Werkstatt suchen.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
annyro
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort.

Herr X war noch kein Stammkunde und wird es auch sehr wahrscheinlich nicht nach diesem unkulanten Handeln. Der Händler hat auch nur die Telefonnummer von Herrn X.
Herr X ist so verärgert über diese Unkulanz und überlegt sobald er die Nummer des Autohauses sieht nicht ans Telefon zu gehen.
Was könnte der Händler für rechtliche Schritte unternehmen?
Ab wann kämen zusätzliche Kosten auf Herrn X zu? Müsste z.B. Herr X die Kosten des Händlers tragen, die diesem entstehen um die Adresse von Herrn X herauszubekommen?
Wie wahrscheinlich wird es sein das der Händler rechtliche Schritte einleitet?
Vielen Dank für Eure Anregungen.

Viele Grüße
annyro

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Herr X ist so verärgert über diese Unkulanz und überlegt sobald er die Nummer des Autohauses sieht nicht ans Telefon zu gehen.
Das ist sein gutes Recht, er muss nicht mit dem Autohaus sprechen. Der Händler darf aber auch mit seinem Handy oder von seinem Privatanschluß aus anrufen, daher weiß ich nicht, ob das nicht-sprechen-wollen auch klappt.

quote:
Was könnte der Händler für rechtliche Schritte unternehmen?
Als erstes muss er natürlich den Namen von X herausbekommen. Da er aber die Telefonnummer und sicher auch das Autokennzeichen hat, dürfte das kein großes Problem sein (für mich wäre wahrscheinlich eins von beiden ausreichend).
Dann könnte er auf Erfüllung des Vertrages klagen.

quote:
Ab wann kämen zusätzliche Kosten auf Herrn X zu?
Sobald sich X eindeutig weigert, den Vertrag zu erfüllen, dürfte ein Anwalt eingeschaltet werden. Dazu kämmen ggf. Gerichtskosten.

quote:
Müsste z.B. Herr X die Kosten des Händlers tragen, die diesem entstehen um die Adresse von Herrn X herauszubekommen?
Durchaus, aber angemessen müssen sie sein. Beispielsweise wäre imho ein Privatdetektiv deutlich übertrieben.

quote:
Wie wahrscheinlich wird es sein das der Händler rechtliche Schritte einleitet?
Wegen 41 Euro imho nicht sehr wahrscheinlich, aber ob es das Risiko wert ist?.

MfG Stefan

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