defektes Android Gerät gekauft

27. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
User123456123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)
defektes Android Gerät gekauft

Guten Tag, Wir haben uns ein defektes gebrauchtes Android-Gerät gekauft, Verkäufer hatte im Inserat ausdrücklich darauf hingewiesen, Gerät sei defekt.

Bei Probestart ging nichts an, auch kein Laden möglich. Gedacht war das Gerät als Ersatzteilspender.

Nun haben wir das Gerät zu Hause geöffnet und probehalber auf Schäden geprüft und sämtliche Steckverbindungen wieder richtig in die Führungen justiert.

Anschließend wagten wir einen kurzen Probestart. Gerät startete tatsächlich bis zum Eingeben des Gerätepasswortes, Laden war auch möglich.

Wir starteten das Gerät erneut, diesmal gleich mittels eines "hard reset" und löschten alle Daten mit der Werksreset Funktion.

Jetzt kommt bei Neuinstallation die Meldung, "Es wurde ein nicht autorisierter Versuch unternommen, Ihr Gerät auf Werkseinstellung zurückzusetzen. Stellen Sie eine WLAN oder Mobilnetzverbindung her, um ihre Identität zu bestätigen"

Wir haben uns jetzt WLAN Netz registriert. Und erneut kommt die Meldung.

"Es wurde ein nicht autorisierter Versuch unternommen, Ihr Gerät auf Werkseinstellung zurückzusetzen. Stellen Sie ein WLAN oder Mobilnetzverbindung her, um ihre Identität zu bestätigen"

Dieser Hinweis gibt uns Aufschluss darüber, dass der Verkäufer das Googleschutz Konto aktiviert hat und wir mit dem Gerät nicht viel anfangen können.

Verkäufer wurde kontaktiert und gefragt, ob der das Gerät wieder freischalten kann..
Nö macht er nicht, stattdessen hat er uns freundlich zu verstehen gegeben, er möchte doch ganz schnell sein Gerät wieder haben.

Frage sind wir jetzt verpflichtet, dem Verkäufer das Android-Gerät wieder auszuhändigen? Der hätte dann quasi ein kostenloses, repariertes Gerät zurück.
Kaufvertrag wurde nicht geschlossen.

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126008 Beiträge, 40583x hilfreich)

Zitat (von User123456123):
Wir haben uns ein defektes gebrauchtes Android-Gerät gekauft,
Zitat (von User123456123):
Kaufvertrag wurde nicht geschlossen.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von User123456123):
Nö macht er nicht

Muss er je nach Inhalt der Anzeige auch nicht.



Zitat (von User123456123):
stattdessen hat er uns freundlich zu verstehen gegeben, er möchte doch ganz schnell sein Gerät wieder haben.

Warum auch nicht? Man nenne dem Verkäufer die Summe für die man bereit ist, das Gerät dem Verkäufer auszuhändigen.



Zitat (von User123456123):
Frage sind wir jetzt verpflichtet, dem Verkäufer das Android-Gerät wieder auszuhändigen?

Nö. man kann den Elektroschott auch ausschlachten, an die Wand nageln, als Briefbeschwerer nutzen, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1479 Beiträge, 166x hilfreich)

Zitat (von User123456123):
Verkäufer wurde kontaktiert und gefragt, ob der das Gerät wieder freischalten kann..
Nö macht er nicht, stattdessen hat er uns freundlich zu verstehen gegeben, er möchte doch ganz schnell sein Gerät wieder haben.

Frage sind wir jetzt verpflichtet, dem Verkäufer das Android-Gerät wieder auszuhändigen? Der hätte dann quasi ein kostenloses, repariertes Gerät zurück.


Einen Anspruch auf Rückgabe sehe ich nicht.

Allerdings frage ich mich, warum ihr das Handy nicht einfach an den VK zurückgebt und euch den Kaufpreis erstatten lasst, wenn ihr mit dem Teil ohnehin nix anfangen könnt. Ihr könnt natürlich auch einen höheren Preis verlangen, das Gerät ist euer Eigentum.

Zitat (von User123456123):
Kaufvertrag wurde nicht geschlossen.


Ware gegen Geld ist ein Kaufvertrag...es muss nichts schriftliches vereinbart worden sein.

-- Editiert von User am 27. November 2022 17:20

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 931x hilfreich)

Zitat (von User123456123):
Dieser Hinweis gibt uns Aufschluss darüber, dass der Verkäufer das Googleschutz Konto aktiviert hat und wir mit dem Gerät nicht viel anfangen können.
Was hättest Du denn mit einem defekten Gerät sonst "angefangen"?
Zitat (von User123456123):
Wir haben uns ein defektes gebrauchtes Android-Gerät gekauft, Verkäufer hatte im Inserat ausdrücklich darauf hingewiesen, Gerät sei defekt.


Zitat (von User123456123):
Verkäufer wurde kontaktiert und gefragt, ob der das Gerät wieder freischalten kann..
Nö macht er nicht
Warum sollte er auch?

Zitat (von User123456123):
Frage sind wir jetzt verpflichtet, dem Verkäufer das Android-Gerät wieder auszuhändigen?
Selbstverständlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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