Guten Tag, Wir haben uns ein defektes gebrauchtes Android-Gerät gekauft, Verkäufer hatte im Inserat ausdrücklich darauf hingewiesen, Gerät sei defekt.
Bei Probestart ging nichts an, auch kein Laden möglich. Gedacht war das Gerät als Ersatzteilspender.
Nun haben wir das Gerät zu Hause geöffnet und probehalber auf Schäden geprüft und sämtliche Steckverbindungen wieder richtig in die Führungen justiert.
Anschließend wagten wir einen kurzen Probestart. Gerät startete tatsächlich bis zum Eingeben des Gerätepasswortes, Laden war auch möglich.
Wir starteten das Gerät erneut, diesmal gleich mittels eines "hard reset" und löschten alle Daten mit der Werksreset Funktion.
Jetzt kommt bei Neuinstallation die Meldung, "Es wurde ein nicht autorisierter Versuch unternommen, Ihr Gerät auf Werkseinstellung zurückzusetzen. Stellen Sie eine WLAN oder Mobilnetzverbindung her, um ihre Identität zu bestätigen"
Wir haben uns jetzt WLAN Netz registriert. Und erneut kommt die Meldung.
"Es wurde ein nicht autorisierter Versuch unternommen, Ihr Gerät auf Werkseinstellung zurückzusetzen. Stellen Sie ein WLAN oder Mobilnetzverbindung her, um ihre Identität zu bestätigen"
Dieser Hinweis gibt uns Aufschluss darüber, dass der Verkäufer das Googleschutz Konto aktiviert hat und wir mit dem Gerät nicht viel anfangen können.
Verkäufer wurde kontaktiert und gefragt, ob der das Gerät wieder freischalten kann..
Nö macht er nicht, stattdessen hat er uns freundlich zu verstehen gegeben, er möchte doch ganz schnell sein Gerät wieder haben.
Frage sind wir jetzt verpflichtet, dem Verkäufer das Android-Gerät wieder auszuhändigen? Der hätte dann quasi ein kostenloses, repariertes Gerät zurück.
Kaufvertrag wurde nicht geschlossen.
defektes Android Gerät gekauft
27. November 2022
Thema abonnieren
Frage vom 27. November 2022 | 16:30
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
defektes Android Gerät gekauft
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#1
Antwort vom 27. November 2022 | 17:16
Von
Status: Unbeschreiblich (126008 Beiträge, 40583x hilfreich)
ZitatWir haben uns ein defektes gebrauchtes Android-Gerät gekauft, :
ZitatKaufvertrag wurde nicht geschlossen. :
Finde den Widerspruch ...
ZitatNö macht er nicht :
Muss er je nach Inhalt der Anzeige auch nicht.
Zitatstattdessen hat er uns freundlich zu verstehen gegeben, er möchte doch ganz schnell sein Gerät wieder haben. :
Warum auch nicht? Man nenne dem Verkäufer die Summe für die man bereit ist, das Gerät dem Verkäufer auszuhändigen.
ZitatFrage sind wir jetzt verpflichtet, dem Verkäufer das Android-Gerät wieder auszuhändigen? :
Nö. man kann den Elektroschott auch ausschlachten, an die Wand nageln, als Briefbeschwerer nutzen, ...
#2
Antwort vom 27. November 2022 | 17:16
Von
Status: Lehrling (1479 Beiträge, 166x hilfreich)
ZitatVerkäufer wurde kontaktiert und gefragt, ob der das Gerät wieder freischalten kann.. :
Nö macht er nicht, stattdessen hat er uns freundlich zu verstehen gegeben, er möchte doch ganz schnell sein Gerät wieder haben.
Frage sind wir jetzt verpflichtet, dem Verkäufer das Android-Gerät wieder auszuhändigen? Der hätte dann quasi ein kostenloses, repariertes Gerät zurück.
Einen Anspruch auf Rückgabe sehe ich nicht.
Allerdings frage ich mich, warum ihr das Handy nicht einfach an den VK zurückgebt und euch den Kaufpreis erstatten lasst, wenn ihr mit dem Teil ohnehin nix anfangen könnt. Ihr könnt natürlich auch einen höheren Preis verlangen, das Gerät ist euer Eigentum.
ZitatKaufvertrag wurde nicht geschlossen. :
Ware gegen Geld ist ein Kaufvertrag...es muss nichts schriftliches vereinbart worden sein.
-- Editiert von User am 27. November 2022 17:20
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#3
Antwort vom 28. November 2022 | 09:27
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 931x hilfreich)
Was hättest Du denn mit einem defekten Gerät sonst "angefangen"?ZitatDieser Hinweis gibt uns Aufschluss darüber, dass der Verkäufer das Googleschutz Konto aktiviert hat und wir mit dem Gerät nicht viel anfangen können. :
ZitatWir haben uns ein defektes gebrauchtes Android-Gerät gekauft, Verkäufer hatte im Inserat ausdrücklich darauf hingewiesen, Gerät sei defekt. :
Warum sollte er auch?ZitatVerkäufer wurde kontaktiert und gefragt, ob der das Gerät wieder freischalten kann.. :
Nö macht er nicht
Selbstverständlich nicht.ZitatFrage sind wir jetzt verpflichtet, dem Verkäufer das Android-Gerät wieder auszuhändigen? :
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