dein-rundfunkbeitrag.de

12. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
webers-bochum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
dein-rundfunkbeitrag.de

Hallo zusammen,

ich bin leider beim Mitteilen meiner neuen Kontodaten auf diese o.g. Seite gegangen und habe nicht mitbekommen das es hier ein Drittanbieter ist der für diese Leistung 39,99 EUR in Rechnung stellt.

Die ganze Zeit wird hier der Schein erweckt, auf der regulären Seite zu sein; okay... Design anders .. aber wer surft schon regelmäßig auf dieser Seite ... Auch die Kosten sind nicht direkt ersichtlich....

Hier warnt die Verbraucherschutzzentrale vor; aber leider fallen immer wieder -nun auch immer- Leute darauf rein :(

In einem Mehrseitigen Klickpfad (8 Klicks) wird erst ganz am Ende im Hinweistext des SEPA Mandats auf die Kosten im letzten Satz nach viel "blabla" hingewiesen und ebenso wird durch setzen eines Klicks auch direkt auf das Widerrufsrecht verzichtet....

Meine schriftlichen Gründe des Widerrufs werden natürlich (habe auch nichts anderes erwartet bei den Betrügern) nicht akzeptiert....
die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen und weil ich eine solche Erklärung überhaupt nicht abgeben wollte (Erklärungsirrtum)

Kennst sich jemand von euch aus? Lt. Verbraucherschutzzentrale wurde dennoch direkt widerrufen...

Vielen Dank
Alex

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1924 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat:
Meine schriftlichen Gründe des Widerrufs werden natürlich (habe auch nichts anderes erwartet bei den Betrügern) nicht akzeptiert....


Die Chancen, etwas zu bekommen, sinken drastisch, wenn man, entschuldigen Sie die Direktheit, einfach irgendwelche Rechtsbegriffe zusammenschmeißt und glaubt, daraus irgendwelche Rechte ableiten zu können.

Eine arglistige Täuschung ist nicht wirklich zu erkennen.
Ein Erklärungsirrtum liegt ebenfalls nicht vor.
Beides würde auch nicht zum Widerruf berechtigen, sondern zur Anfechtung.

Ich sehe 3 Moglichkeiten:

- Einen Anwalt einschalten
- sich überlegen, warum man sich denn nun tatsächlich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlt (also sich für eine Sache entscheiden) und dann den Vertrag aufgrund dessen anfechten (nicht widerrufen).
- Geld zurückbuchen und zeitgleich deutlich auf rechtssicherem Wege mitteilen, warum man sich nicht mehr an die vertraglichen Verpflichtungen gebunden fühlt und notfalls auch bereit sei, das vor Gericht auszudiskutieren.
Dann abwarten, was da kommt.

Ich persönlich hätte in diesem Falle Lust auf Variante 3, das muss dann aber einigermaßen gut formuliert sein.
Wie gesagt, irgendwelche unhaltbaren Einwände, werden nicht zum Erfolg führen.




-- Editiert von User am 12. März 2025 19:05

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
webers-bochum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Depsi,

danke für die Antwort. In der Tat ich bin ein Laie... Die "Rechtsbegriffe" habe ich aus dem kompletten Musterschreiben der Verbraucherschutzzentrale hier nur rein kopiert. Allgemein läuft aktuell eine Sammelklage gegen einen vergleichbaren Vorgang ... Aber hier wird aktuell von der Verbraucherschutzzentrale dies noch geprüft.... :(

Hab schonmal meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert; aber ob der Aufwand für 39,99€ sich lohnt weiß ich nicht ....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1924 Beiträge, 454x hilfreich)

Zitat:
aber ob der Aufwand für 39,99€ sich lohnt weiß ich nicht ....

Ja eben.. deshalb bin ich am ehesten bei Rückbuchung, würde dann mitteilen, dass offensichtlich in täuscherischer Absicht suggeriert werden soll, man sein der Beitragsservice und man sich daher nicht an den Vertrag gebunden fühle - und ferner auch bereit sei, das gerichtlich entscheiden zu lassen, sollte man auf Zahlung bestehen.

Das birgt ein Kostenrisiko, ich glaube aber nicht, dass der Laden Lust hat, das vor Gericht auszutragen und die Sache auf sich beruhen lassen wird.

Aber mal sehen, ob die anderen das ähnlich sehen oder der Idee eher nichts abgewinnen können.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8699 Beiträge, 1841x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Das birgt ein Kostenrisiko, ich glaube aber nicht, dass der Laden Lust hat, das vor Gericht auszutragen und die Sache auf sich beruhen lassen wird.


der sitzt in Dubai. Von daher teile ich die Meinung

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128056 Beiträge, 40917x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
der sitzt in Dubai.

Der weis auch genau warum ...



Zitat (von webers-bochum):
Allgemein läuft aktuell eine Sammelklage gegen einen vergleichbaren Vorgang

Sofern möglich würde ich mich dieser anschließen.



Zitat (von Despi):
Ich persönlich hätte in diesem Falle Lust auf Variante 3,

Ich auch.
Nur das die Mitteilung inklusiver Frist zur Erstattung vor dem Rückbuchen gemacht werden sollte



Zitat (von Despi):
das muss dann aber einigermaßen gut formuliert sein.

Das ist ein sogenannter "Nutzlosdienstleister", da sollte sich was auf der Site vom Verbraucherschutz finden lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.097 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen