Hallo,
Ich habe im Internet ein Fahrrad gekauft, bezahlt und es wurde auch ordnungsgemäss geliefert.
Nun, nach 2 Wochen, bekomme ich noch einmal dasselbe Fahrrad geliefert, obwohl ich es nicht bestellt habe.
- Kann ich das 2. Fahrrad einfach behalten und ohne zu zahlen nutzen (es sozusagen als "Geschenk" betrachten) ??
- Bin ich verpflichtet selbständig auf den Absender zuzugehen und ihm die Doppellieferung anzuzeigen ??
- Ab wann gehört das Fahrrad endgültig mir, d.h. ich kann es nutzen ??
- Welche weiteren Rechte und Pflichten gibt es in diesem Fall für die jeweiligen Seiten (Sender/ Empfänger) ??
Vielen Dank für eine Antwort!!
Sabine
doppelte lieferung bei bestellung im internet
15. Mai 2003
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Frage vom 15. Mai 2003 | 14:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
doppelte lieferung bei bestellung im internet
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 29. Mai 2003 | 12:17
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 3x hilfreich)
Da ja von den Fachleuten keiner antwortet, erlaube ich mir als Laie eine Antwort zu geben:
Ich denke (unter Vorbehalt), daß Sie keine Eigentum an dem zweiten Fahrrad erworben haben. Ich glaube (?), daß Sie verpflichtet sind, den Absender über seinen Irrtum zu informieren und Sie können ihm eine angemessene Frist zur Abholung setzen. Selber zurücksenden brauchen Sie nicht. Auch nicht "unfrei". Läßt er die Frist verstreichen, können Sie "Lagergeld" verlangen. Irgendwann gehört das Rad dann Ihnen.
Wie gesagt: Unter Vorbehalt
H.D.T.
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