e-Commerce 188 € rechnung

26. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1097
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)
e-Commerce 188 € rechnung

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20 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1097
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 615x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-1097
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 615x hilfreich)

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#5
 Von 
Herr Paul
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 2x hilfreich)

Nach einem gut formulierten Widerspruch hört man von diesen Abzockerfirmen nichts mehr. Diese Firmen gehen nie soweit, daß sie Anzeige erstatten, den diese Masche ist den Verbraucherzentarlen, Gerichten.......... bekannt.
Für Bekannte habe ich selbst mehrere Widersprüche verfasst und die Firmen haben keine weitere Schritte unternommen.

Oft wird auch mit Speicherung der IP Adresse gedroht. Um an die Besitzerdaten zu kommen, müßten die Firmen, jedoch Strafanzeige erstatten, was sie nicht tun.

Viele Grüße

Paul

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#6
 Von 
dumkopf2600
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, ich bin auch auf die seite online quiz (ich dummkopf) reingefallen, es ging alles so schnell und da hatte ich auch schon die rechnung. ich weiss nicht was ich jetzt machen soll, kann man dagegen etwas machen?

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#8
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 683x hilfreich)

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#9
 Von 
dumkopf2600
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier geht es nich um vesuchten Betrug sondern um abzocke.Man hat keine reale chance auf Gewinn. 10 Fragen=Gewinn 2,-Euro; pro falsche Antwort 9.90 Euro

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#10
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 683x hilfreich)

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#11
 Von 
dumkopf2600
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Ist kein Grund beleidigent zu werden. Ich sehe meinen Fehler ein, ich hätte vorher besser aufpassen sollen. Ich spiele oft online games, und bislang wurde gefragt wie ich bezahlen möchte bevor ich mit dem Spiel beginnen konnte.

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#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6106 Beiträge, 950x hilfreich)

@Powerseller

*Dann wird hier was von überraschender Klausel gefaselt. Wer kaufmann ist weiss was überraschende Klauseln sind, aber bestimmt nicht eine Preisinformation in den AGB`s*

Dann bist du wohl deiner eigenen Meinung nach kein Kaufmann :grins: :

<a href="http://www.golem.de/0702/50613.html">http://www.golem.de/0702/50613.html</a>

Das Gericht sah eine erstmals in den AGB auftauchende Preisinformation als überrschende Klausel an.

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#13
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 683x hilfreich)

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#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6106 Beiträge, 950x hilfreich)

*Das musst du erstens im Zusammenhang sehen, und 2. ist dies keine Rechtsprechung sondern ein Einzelurteil, und in diesem kamen noch mehrere Faktoren dazu.*

Die Rechtsprechung besteht immer aus Einzelurteilen. Gegenläufige Urteile sind mir (und wohl auch dir) nicht bekannt.

In welchem Zusammenhang muß man denn dieses Urteil sehen? Paßt es dir nicht, daß man deine Aussage als Unsinn enttarnt hat?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 683x hilfreich)

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#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6106 Beiträge, 950x hilfreich)

*Soso ein Urteil was ein koksender Richter im Halbwahn in Hintertupf gesprochen hat ist also Rechtsprechung?*

Mit solchen hirnamputierten Sprüchen hast du dich in dieser Diskussion selbst disqualifiziert. Was so in deiner Birne vorgeht, das sollte man echt mal untersuchen! :bang:

*der Verein Ehrlich währt am längsten hat auch mal ein Urteil am AG Itzehoe erwirkt.*

Und wieder falsch. Es war kein Urteil, sondern eine einstweilige Verfügung und diese ist kurze Zeit später wieder aufgehoben worden.

*Tut mir leid, für uns sind nur BGH Urteile von Belang.*

Das muß dir nicht leid tun, das ist mir solange wurscht wie ich kein Kunde von euch bin. Nur ist für den Rest der Welt auch sonstige Rechtsprechung von Belang.

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#17
 Von 
dumkopf2600
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ normi
:grins: wird auch mal zeit das jemand "Mr.Bin-so-Intelligent" die Meinung geigt.

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#18
 Von 
dumkopf2600
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

aber jetzt kurz zu meinem Problem. Habe ne e-mail an onlinequiz geschrieben, das ich die Forderung nicht zahlen kann. Daraufhin hab ich einen Ausdruck bekommen wo ich zugeben MUSS: das ich die Zahlung leisten muss und die Vorderung vorbehaltlos anerkenne. dieses Schreiben soll ich unterschrieben zurücksenden . Meine Frage: Warum muss sich die Firma zusätzlich absichern, wenn sie doch angeblich im Recht ist? :???:

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#19
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 683x hilfreich)

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#20
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6106 Beiträge, 950x hilfreich)

*Urteil, Verfügung wenn man nicht mehr argumentieren kann, kommt man mit so einem Kram*

Sehr schön, dann will ich mal dein Gedächtnis mal auffrischen und dein letztes *Argument* wiedeholen, nachdem ich dich mit einem Urteil widerlegt habe:

Soso ein Urteil was ein koksender Richter im Halbwahn in Hintertupf gesprochen hat ist also Rechtsprechung?

Glückwunsch!

By the way: Ein Urteil ist in Praxis umgesetzte Theorie.

Und wenn du weiterhin so einen Müll von dir gibst, Preise, die nur in AGB aufgeführt seien, sind keine überraschenden Klauseln, werde ich dieses immer wieder gerne zitieren. Das nur, weil du hier versuchst, vom eigentlichen Thema abzulenken. Im muß nicht selber ein gewerblicher Verkäufer sein, um die Gesetzeslage zu kennen, ganz im Gegenteil, ich kenn sie besser, als so mancher Gewerblicher wie bei ebay immer wieder unschwer zu erkennen ist.

*und der Dummkopp hängt sich hinten dran*

Dann ist er in diesem Forum so ungefähr der 267., der dir sagt, was für einen Müll du von dir gibst. Er ist da in guter Gesellschaft.

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