Bei eBay kann ein Verkäufer einen Kauf abbrechen. Z.B. mit der Begründung "Artikel verloren oder defekt". Das geht auch dann, wenn der Käufer schon bezahlt hat. D.h. die "Auktion" ist zu Ende, jemand ist Höchstbietender und der VK bricht dann ab. Sehe ich das richtig dass das nicht deutschem Recht entspricht? Ein Verkäufer kann nicht einseitig zurücktreten. Falls der Artikel wirklich verloren wäre und ein gleichwertiger beschafft werden könnte, so muss sich der VK einen neuen Artikel besorgen.
-- Editiert von User am 10. November 2022 08:22
eBay: Abbruch von Seiten des Verkäufers
10. November 2022
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Frage vom 10. November 2022 | 07:42
Von
Status: Schüler (217 Beiträge, 8x hilfreich)
eBay: Abbruch von Seiten des Verkäufers
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 10. November 2022 | 09:19
Von
Status: Schüler (274 Beiträge, 46x hilfreich)
Dass er das kann, ist vorliegend doch zweifelsfrei bewiesen.ZitatEin Verkäufer kann nicht einseitig zurücktreten. :
ZitatSehe ich das richtig dass das nicht deutschem Recht entspricht? :
Was ist das deutsche Recht? Unter der Annahme, dass damit das BGB für Zivilrecht gemeint ist, so ja, grundsätzlich: Verträge sind einzuhalten. Jedoch ist ein Grundsatz nicht mehr oder minder als das, was es ist: ein Grundsatz.
Müssen schon mal gar nicht. Es kommt auf dem Einzelfall an. Etwa: Liegt eine Form der Unmöglichkeit einer Stückschuld, etwa wenn der Artikel verloren oder defekt ist, so braucht der Verkäufer nichts zu leisten - auch keinen Ersatz.Zitatso muss sich der VK einen neuen Artikel besorgen. :
#2
Antwort vom 10. November 2022 | 14:35
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatSehe ich das richtig dass das nicht deutschem Recht entspricht? :
Nein, das sieht man falsch.
ZitatEin Verkäufer kann nicht einseitig zurücktreten. :
Doch, der Gesetzgeber erlaubt das durchaus.
ZitatFalls der Artikel wirklich verloren wäre und ein gleichwertiger beschafft werden könnte, so muss sich der VK einen neuen Artikel besorgen. :
Das ist schlicht falsch.
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