Hallo zusammen,
wer kann mir helfen. Ich habe bei eBay einen Artikel wieder eingestellt und habe den Betrag geändert, nur leider habe ich vergessen, den Artikel von Sofort-Kauf auf Startpreis zu ändern, dass heißt, der Artikel, der 1000 Euro wert ist, habe ich für einen Euro Sofortkauf angeboten.
Dieser Fehler ist mir sofort beim bestätigen aufgefallen und habe die Maske zum ändern öffnen wollen. Da mein Internet sehr langsam ist, hat das alles ein wenig gedauert.
Als die Maske sich öffnen sollte, war der Artikel bereits für 1 Euro verkauft (wen wundert´s?).
Daraufhin hab ich dem Käufer sofort angeschrieben, dass mir beim Einstellen des Artikels ein Fehler unterlaufen ist und er fairer Weise vom Kaufvertrag zurück treten soll.
Leider möchte er den Artikel für diesen Preis geliefert bekommen.
Ich habe versucht mich im Internet schlau zu machen, nur leider finde ich keine eindeutigen Zeilen, die mir weiter helfen.
Es wurde geschreiben, dass wenn ich dem Käufer unverzüglich mitteile, dass es sich um einen Fehler bei der Auktion handelt, darf er nicht auf Lieferung bestehen.
Kann mir jemand helfen??? Wäre toll!!!
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"bergundtal"
eBay Artikel zu billig verkauft! Und nun?
3. Juni 2011
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Frage vom 3. Juni 2011 | 15:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Artikel zu billig verkauft! Und nun?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 3. Juni 2011 | 17:09
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1119x hilfreich)
"1 EUR Sofortkauf" bei einer teuren Ware ist eindeutiger Erklärungsirrtum.
Der VK sollte diesen noch einmal beweisbar (Einschreiben/Rückschein) und unverzüglich gegenüber dem K erklären.
Der K dürfte in so einem Fall, wo der Irrtum für jedermann offenkundig ist, auch keinen Schadenersatzanspruch geltend machen können. Vertrauensschaden verlangt Vertrauen auf die Gültigkeit des Angebots, was bei einem offensichtlichen Irrtum nicht zu verargumentieren ist.
Link:
http://www.zdnet.de/it_business_strategische_planung_urteil_kein_iphone_fuer_einen_euro_per_sofortkauf_bei_ebay_story-11000015-41004450-1.htm
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