Guten Tag,
ich wende mich mit einem hier schon des öfteren besprochenen Themas an euch. Vor wenigen Tagen erhielt ich Post von einem Anwalt bezüglich einer Auktion eines Apple iPhone 5, welche ich im August diesen Jahres abgebrochen habe. Der Verkäufer verlangt von mir die Herausgabe des Gerätes zum Höchstgebot von etwa 100 €, außerdem soll ich den Rechtsanwälten die nun entstandenen Kosten von knapp 100 € begleichen.
Grund des Aktions Abbruches war, dass ich beim vorbereiten des Versandes feststellte, dass sich das Display an einer Ecke vom Gerät gelöst hatte und dadurch ein erheblicher Mangel am Gerät gegeben war, der mir vorher nicht bewusst war. Somit beendete ich die Auktion vorzeitig, um letzten Endes auch die Bieter davor zu schützen, ein defektes Gerät zu kaufen. Der besagte Höchstbietende, schrieb mir kurz darauf eine Nachricht bei eBay, auf die man sich auch beruft.
Da der orginal Inhalt dieser Nachricht folgender war:
quote:
Guten Tag, ist das HTC nicht mehr zu haben? Mfg
erwiderte ich diese Nachricht nicht, da ich nicht davon ausging, dass es sich um ein ernsthaftes Anliegen bezüglich des Apple iPhone 5 handelte.
Vier Tage nach dem Auktionsabbruch meldete ich den Mangel beim Hersteller Apple. Daraufhin wurde das Gerät zu Reparatur eingeschickt nach etwa zwei Wochen bekam ich dann vom Hersteller ein Austauschgerät zurück. Dies kann man natürlich auch bei Apple anhand der so genannten Reparatur Nummer einsehen.
Ende September zeigte sich der ehemals Höchstbietende dann nicht mehr so Wortkarg. Messerscharf wurde ich in einer Nachricht über den entstandenen Kaufvertrag aufgeklärt und aufgefordert das iPhone herauszugeben.
Das ganze erfolgte auch über das Nachrichtensystem bei eBay und diese Nachricht wurde von mir, da ich es nach meinem Bewusstsein für Recht, als eine Form von Betrug Empfand, nicht beantwortet. Die Nachricht hat folgenden Orginal Wortlaut:
quote:
Guten Tag,
da Sie die Auktion bzgl. des iPhone 5 16gb mit der Auktionsnummer XXXXXXX vorzeitig beendet haben, ist zwischen dem Höchstbietenden (mir) und ihnen ein Kaufvertrag zu Stande gekommen. In diesem Falle beträgt die Kaufsumme inkl. Versand XXX Euro. Da Sie mir auf meine vorige Mail nicht geantwortet haben, ob das Gerät noch in einem Ordnungsgemäßen und verfügbaren Zustand ist, gehe ich davon zunächst aus.
Ich fordere Sie daher auf, mir bis zum 04.10.2013 ihre Bankdaten zukommen zu lassen, damit ich ihnen die Kaufsumme inkl. Versand zukommen lasse. Den Versand des Gerätes erwarte ich darauf hin innerhalb der von ihnen angegebenen 3 Tage nach Zahlungseingang auf ihrem Konto an die folgende Adresse:
Max Musterland
Beispiel Straße 1
32145 Hier
Sollte eine der Fristen ohne Erfüllung meiner Forderungen verstreichen, werde ich den Fall meinem Anwalt weiter geben.
Mfg
Nun erhielt ich vor wenigen Tagen wie bereits erwähnt einen Brief von dem Anwalt des höchst bietenden. In diesem werde ich zum einen aufgefordert das besagte Telefon an die Anwaltskanzlei zu senden und Bankendaten mitzuteilen, damit der Betrag von ca. 100 € überwiesen werden kann. Anschließend werden Vergleichsurteile genannt und auf die Rechtsprechung des BGH hingewiesen.
Im letzten Teil heißt es dann folgendermaßen:
Zitat:Nachdem sie trotz Fristsetzung durch unseren Mandanten ihrer Pflicht zur Erfüllung des Kaufvertrages nicht nachgekommen sind und ihre Bankinformationen nicht zur Verfügung gestellt haben, haben Sie Anlass dazu gegeben, dass unser Mandant die Dienste des Unterzeichners in Anspruch nehmen musste. Vor diesem Hintergrund haben Sie die Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen die sich wie folgt berechnen:
...
Insgesamt ca. 85,-€ Geschäftsgebühr sowie Post und Telekommunikationspauschale.
Nun weiß ich als Laie natürlich nicht wie ich mich hier richtig verhalten soll. Da ich nicht rechtsschutzversichert bin, sind meine Möglichkeiten, die ich ansonsten hätte eingeschränkt.
-sollte ich innerhalb der Frist auf den Brief antworten? Dies denke ich sehr wohl.
-war der im Laufe der Auktion festgestellte Mangel einen Grund, die Auktion, letztlich zum Schutz aller Bieter, vorzeitig zu beenden?
-Bin ich verpflichtet, diese Anwaltsgebühren der Gegenseite zu tragen?
Im übrigen war das Gerät, nachdem ich es dann wieder zurück erhalten hatte, die Wochen danach von mir im Gebrauch und wurde dann Ende November von mir, ebenfalls bei eBay, mit Gebrauchsspuren verkauft.
Ich würde mich über Antworten sehr freuen, und bitte vorab etwaige Inkonsistenzen im Text zu entschuldigen, da dieser auf dem Tablet mit Texterkennung erfasst wurde.
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-- Editiert Civis Assindia am 10.12.2013 18:49