eBay Kleinanzeigen - Habe ich bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen?

4. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Daniel76123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen - Habe ich bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen?

Hi!

Ich habe mich auf eBay Kleinanzeigen nach einem iPhone umgesehen. Ich habe auch eine sehr interessante Anzeige gefunden und den Verkäufer angeschrieben.

Nach ein paar Fragen über den Zustand des Gerätes, sind wir zur Preisverhandlung übergegangen. Ich habe ihm geschrieben, dass ich bereit wäre Betrag XXX€ zu bezahlen, seine Antwort war: "Ich nehme dein Angebot von XXX€ hiermit an."

Ich habe den Artikel kurz darauf etwas günstiger gefunden und dem Verkäufer geschrieben, dass mir "etwas dazwischen gekommen" ist und ich es nicht mehr kaufen möchte.

Nun schreibt der Verkäufer, dass durch mein Angebot "Ich bin bereit XXX€ zu zahlen" und seine Bestätigung dessen, ein Kaufvertrag geschlossen wurde und er den Kauf gerichtlich durchsetzen will falls nötig.

Habe ich hier einen Kaufvertrag abgeschlossen?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116294 Beiträge, 39241x hilfreich)

Zitat (von Daniel76123):
Habe ich hier einen Kaufvertrag abgeschlossen?

Nach bisherigem Sachverhalt spricht einiges dafür ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 124x hilfreich)

Zitat (von Daniel76123):
ein Kaufvertrag geschlossen wurde und er den Kauf gerichtlich durchsetzen will falls nötig.


Man könnte auch darauf spekulieren, dass er das nicht tun wird. Vor allem bei eBay-Kleinanzeigen geht es bekanntermaßen ja sehr unverbindlich zu. Hat er denn Ihre Daten (Adresse)? Ansonsten wird das wohl schwierig für ihn, sein Vorhaben umzusetzen.

Viele Leute drohen auch nur gerne mit Gerichten/Anwälten/Anzeigen, um den anderen unter Druck zu setzen. Muss man eben halt selbst einschätzen, wie viel (bzw. inwieweit) man das riskiert.

Zuerst müsste er Sie auch in Verzug (inkl. einer Frist) setzen.

-- Editiert von User am 4. November 2022 09:37

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#3
 Von 
Daniel76123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Zuerst müsste er Sie auch in Verzug (inkl. einer Frist) setzen.


Er hat in den Kleinanzeigen Nachrichten geschrieben, dass er mir eine Woche Zeit gibt (Frist bis Datum X) mich zu melden bezüglich der Zahlung, damit er seiner gesetzlichen Pflicht zur Erfüllung nachkommen kann, sprich den Artikel an mich liefern kann. Der Artikel wurde auch kurz nach der Nachricht rausgenommen.

Adressen wurden nicht ausgetauscht, es hieß nur er wäre vollumfänglich rechtsschutzversichert und lässt nach Ablauf der Frist ein Schreiben aufsetzen um meine Adresse ermitteln zu lassen.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Der exakte Wortlaut des Chatverlaufs wäre hier wichtig um die Situation besser einschätzen zu können.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#5
 Von 
Daniel76123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der exakte Wortlaut des Chatverlaufs wäre hier wichtig um die Situation besser einschätzen zu können.


Ich: Guten Tag,
ich bin an Ihrem iPhone interessiert. Könnten Sie mir bitte die Batteriekapazität mitteilen?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Schönen Montag.

Verkäufer: Batteriekapazität ist so und so

Ich: Danke für die Antwort! Wie schaut es denn preislich aus?

Verkäufer: Der Preis steht in der Anzeige, ich bin offen für Verhandlung.

Ich: Wo ist deine Schmerzgrenze?

Verkäufer: Die werde ich natürlich nicht offen legen, gib bitte ein Angebot ab wenn du Interesse hast, so verhandelt man nicht.

Ich: XXX€ wäre ich bereit zu bezahlen.

Verkäufer: Dein Angebot von XXX€ nehme ich hiermit an.

Ich ein paar Stunden später: Ich bins nochmal, kanns leider doch nicht kaufen, mir ist was dazwischen gekommen.

Verkäufer: Wir haben einen Kaufvertrag geschlossen und diesen werde ich zur Not auch gerichtlich durchsetzen lassen.

Ich habe mich daraufhin nicht mehr gemeldet und ignoriere den Verkäufer seitdem. Es kam dann noch eine Nachricht dass er mich zur Zahlung auffordert damit er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann und mir den gekauften Artikel liefern kann. Er hat auch geschrieben, dass er jemandem anderen aufgrund meines Angebots abgesagt habe.

Kann ich da Schwierigkeiten bekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116294 Beiträge, 39241x hilfreich)

Zitat (von Daniel76123):
Kann ich da Schwierigkeiten bekommen?

Wenn man weiter nicht zahlt, kann das passieren.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Daniel76123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man weiter nicht zahlt, kann das passieren.



Aber was will der Verkäufer machen ohne Namen, Adresse etc. ? Ein Betrug meinerseits liegt ja nicht vor. Ich hab einfach nur keine Lust mehr das Handy zu kaufen. Kann ja nicht strafbar sein denke ich mir.

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#8
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von Daniel76123):
Aber was will der Verkäufer machen ohne Namen, Adresse etc. ? Ein Betrug meinerseits liegt ja nicht vor. Ich hab einfach nur keine Lust mehr das Handy zu kaufen. Kann ja nicht strafbar sein denke ich mir.


Ich habe dazu folgendes auf der HP eines Anwalts gefunden:

Ein Antrag gemäß § 145 BGB ist im Rahmen eines Kaufvertrags eine Willenserklärung, die empfangen werden muss und alle wichtigen Vertragsbestandteile beinhaltet, denen man nur noch zustimmen braucht. Für einen Antrag belaufen sich die wichtigen Vertragsbestandteile dabei auf Vertragspartner, Kaufgegenstand und Kaufpreis.

Da hier m.E. die Vertragspartner (Namen, Anschriften?) als Vertragsbestandteile fehlen, ist hier m.E. kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Ich würde es jedenfalls drauf ankommen lassen.

-- Editiert von User am 4. November 2022 18:04

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116294 Beiträge, 39241x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Da hier m.E. die Vertragspartner (Namen, Anschriften?) als Vertragsbestandteile fehlen,

Nö, die sind doch bekannt.



Zitat (von Daniel76123):
Aber was will der Verkäufer machen ohne Namen, Adresse etc. ?

Hat er doch schon beschrieben, diese Sachen recherchieren, notfalls mit Hilfe von Anwalt und Gericht. Dann sind schon mal die ersten paar hundert EUR auf Deiner Rechnung.

Danach verklagt er Dich, dann sind die nächsten paar hundert EUR weg - zusätzlich zu den ganzen anderen Kosten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, die sind doch bekannt.


Sind sie das, wenn über ebay Kleinanzeigen lediglich der Nutzername zu sehen ist?

Ich äußere ja, genau wie du, hier nur meine persönliche Meinung, wäre mir dessen aber nicht ganz so sicher.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116294 Beiträge, 39241x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Sind sie das, wenn über ebay Kleinanzeigen lediglich der Nutzername zu sehen ist?

Ja, da jeder Nutzername nur einmalig vergeben ist.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Immobilienhai
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Ein anonymer Nutzername ist für mich kein Vertragspartner. Es fehlen wichtige Tatsachen. Sitzt etwa der Nutzer in einem Land, in welchem Bezahlung, Versand usw. einem zu suspekt sind? Ist der Vertragspartner jemand, mit dem ich (keine) Geschäfte machen will? Insgesamt ist ein Pseudonym kein Vertragspartner.
Wurde die Abgabe des Angebots und die Annahme gegenüber echten Namen erklärt, so ist nach meiner Meinung ein Kaufvertrag zustande gekommen. Nur dann.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116294 Beiträge, 39241x hilfreich)

Zitat (von Immobilienhai):
Ein anonymer Nutzername ist für mich kein Vertragspartner.

Zitat (von Immobilienhai):
Insgesamt ist ein Pseudonym kein Vertragspartner.

Richtig, Vertragspartner ist die natürliche oder juristische Person, welche hinter dem Nutzernamen steckt.



Zitat (von Immobilienhai):
Wurde die Abgabe des Angebots und die Annahme gegenüber echten Namen erklärt, so ist nach meiner Meinung ein Kaufvertrag zustande gekommen. Nur dann.

Das sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung aber nun mal ganz anders. Da braucht es für einen Kaufvertrag regelmäßig nur die Vertragspartner und gar keine Namen (von Ausnahmen wie Immobilienerwerb etc. mal abgesehen).


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Für einen Antrag belaufen sich die wichtigen Vertragsbestandteile dabei auf Vertragspartner, Kaufgegenstand und Kaufpreis.
Da du ja wohl noch nie in einem Discounter deinen Namen nennen musstest ist dort also auch noch nie ein Kaufvertrag zustande gekommen?????? Wirklich?????
Ich sehe einen Kaufvertrag hier als gegeben.


Zitat (von Daniel76123):
Ich hab einfach nur keine Lust mehr das Handy zu kaufen. Kann ja nicht strafbar sein denke ich mir.
Dann lass dich mal überraschen was zivilrechtlich alles auf die zukommen kann. Alle Nebenkosten werden zu deinen Lasten gehen wenn ein Richter die Auffassung teilen wird, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen sei.

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#15
 Von 
ip572545-2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

"Nun schreibt der Verkäufer, dass durch mein Angebot "Ich bin bereit XXX€ zu zahlen" und seine Bestätigung dessen, ein Kaufvertrag geschlossen wurde und er den Kauf gerichtlich durchsetzen will falls nötig."

___

Ich denke auch, das ist ein gültiger Kaufvertrag, da deckende Willenserklärungen. Noch dazu recht wasserdicht, weil schriftlich.
Aus diesem Kaufvertrag entstanden dann Pflicht zur Lieferung bzw Eigentumsübertragung seitens Verkäufer und Pflicht zur Bezahlung seitens Käufer.
Etwaige Verzögerungen bei Lieferung, Eigentumsübertragung oder Bezahlung lösen erst einmal nicht die Gültigkeit des Kaufvertrages, sondern müssen angemahnt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116294 Beiträge, 39241x hilfreich)

Zitat (von ip572545-2):
Noch dazu recht wasserdicht,

Nö, nicht wirklich ...



Zitat (von ip572545-2):
weil schriftlich.

Davon hat der Frager nichts geschrieben, das die schon Briefe mit eigenhändiger Unterschrift ausgetauscht haben. Bisher war nur von dem bei eBay Kleinanzeigen üblichen Chat zu lesen.


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#17
 Von 
ip572545-2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Für einen gültigen Kaufvertrag braucht es kein unterschriebenes Papier. Ein Kaufvertrag besteht vereinfacht gesagt aus Angebot und Annahme. Kann auch mündlich passieren, ist dann halt schwerer zu beweisen. Da aber der ebay chatverlauf vorliegt: recht wasserdicht.

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116294 Beiträge, 39241x hilfreich)

Zitat (von ip572545-2):
Für einen gültigen Kaufvertrag braucht es kein unterschriebenes Papier. ... Kann auch mündlich passieren,

Richtig.

Nun hat man aber behauptet, das solch schriftliche vorliegt ...
Zitat (von ip572545-2):
weil schriftlich.



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