Hi zusammen,
ich habe eine intakte Festplatte über Kleinanzeigen für 25€ verkauft und folgenden Standardsatz angehängt:
"Privatverkauf. Keine Garantie oder Gewährleistung, keine Rücknahme. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung."
Der Käufer behauptet nun, dass die Festplatte bei ihm nicht funktioniert. Nach ewigem hin- und her, und Fragen von ihm, wo mir relativ schnell klar wurde, dass der Käufer technisch nicht so fit ist, fragte ich ihn, ob die Festplatte Geräusche macht was er verneinte. Kann ja sein, dass sie auf dem Versandweg beschädigt wurde, also ließ ich sie mir zurückschicken. Festplatte kommt hier wieder an und funktioniert problemlos. Lässt sich formatieren, SMART-Werte unauffällig usw.
Das teilte ich ihm mit Screenshots belegt mit, und forderte ihn auf, mir das Geld für den Versand zurück an ihn zu überweisen. Er will die Festplatte aber nicht zurück, weil sie bei ihm ja nicht funktioniert. Was nun tun?
Ich habe ihm eine Frist von 14Tagen gegeben mir das Geld für den Versand zu überweisen. Er will aber sein Geld inkl. Versandkosten wieder.
Was würdet ihr tun?
eBay Kleinanzeigen - Käufer behauptet Ware defekt, schickt sie zurück, Ware aber iO -> was nun?
2. Oktober 2024
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Frage vom 2. Oktober 2024 | 08:27
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen - Käufer behauptet Ware defekt, schickt sie zurück, Ware aber iO -> was nun?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 09:06
Von
Status: Richter (8020 Beiträge, 1650x hilfreich)
ZitatWas würdet ihr tun? :
Den Rückversand zu Dir hast du bezahlt?
Ich würde ihm das gesamte Geld rücküberweisen und die Versandkosten auf die eigene Kappe nehmen
#2
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 10:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDen Rückversand zu Dir hast du bezahlt? :
Ich würde ihm das gesamte Geld rücküberweisen und die Versandkosten auf die eigene Kappe nehmen
Rückversand zu mir hat der Käufer gezahlt.
Warum sollte ich ihm alles zurückerstatten? Ware ist wie beschrieben und es gibt einen gültigen Kaufvertrag wo er nicht einfach zurücktreten kann oder? Ich habe dann den Aufwand mit neu einstellen etc. Er ist doch in der Pflicht die Ware anzunehmen?!
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#3
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 11:22
Von
Status: Weiser (17406 Beiträge, 5952x hilfreich)
ZitatDer Käufer behauptet nun, dass die Festplatte bei ihm nicht funktioniert. :
ZitatFestplatte kommt hier wieder an und funktioniert problemlos. Lässt sich formatieren, SMART-Werte unauffällig usw. :
=> Pech für den Käufer.
Dem Käufer fragen, ob man die Festplatte für ihn entsorgen soll. Es ist die Festplatte des Käufers.ZitatWas nun tun? :
Den Käufer darauf hinweisen, dass es seine Festplatte ist, diese keinen Defekt aufweist und man ihm diese gerne wieder, auf dessen Kosten, zurücksendet. Alternativ könne er diese auch abholen kommen. Auf eine weitere Diskussion sollte man sich auf keinen Fall einlassen.ZitatWas würdet ihr tun? :
Aus welchem Grund sollte man das tun?ZitatIch würde ihm das gesamte Geld rücküberweisen und die Versandkosten auf die eigene Kappe nehmen :
-- Editiert von User am 2. Oktober 2024 11:23
#4
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 11:28
Von
Status: Richter (8020 Beiträge, 1650x hilfreich)
ZitatAus welchem Grund sollte man das tun? :
Macht es mehr Sinn, sich den ganzen damit verbundenen Ärger auszusetzen oder ist es nicht sinnvoller, das ganze zu erledigen und den Artikel neu einzustellen? Der TE ist im Recht - keine Frage. Ist nur die Frage ob es sich lohnt , dies auch durchzusetzen.
#5
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 22:56
Von
Status: Lehrling (1915 Beiträge, 1025x hilfreich)
ZitatMacht es mehr Sinn, sich den ganzen damit verbundenen Ärger auszusetzen oder ist es nicht sinnvoller, das ganze zu erledigen und den Artikel neu einzustellen? Der TE ist im Recht - keine Frage. Ist nur die Frage ob es sich lohnt , dies auch durchzusetzen. :
Warum? Der TE hat das Geld, er hat Recht. Einfach so machen, wie -Laie- es vorgeschlagen hat. Fertig.
Etwaigen Stress hat wenn dann der Käufer. Der sich daran aber die Zähner ausbeißen wird.
Bis auf gerichtliche Post kann man den auch ignorieren (nachdem man ihm ein letztes Mal mitgeteilt hat, was Sache ist).
Wenn man jetzt zurücknimmt, kommt er am Ende noch damit, dass er Geld für den Versand (oder was anderes) haben will. Zudem muss auch ein beiderseitiges Einverständnis für den Bedingungslosen Rücktritt sichergestellt sein (eben ohne weitere Verpflichtungen). Wer weiß, ob der nicht in einem Jahr oder sonstwann nochmal was will?
ZitatDen Käufer darauf hinweisen, dass es seine Festplatte ist, diese keinen Defekt aufweist und man ihm diese gerne wieder, auf dessen Kosten, zurücksendet. Alternativ könne er diese auch abholen kommen. Auf eine weitere Diskussion sollte man sich auf keinen Fall einlassen. :
so und nicht anders. Ab 01.01.2028 (wenn das noch eine Rolle spielen sollte, bei dem Betrag) ist die Angelegenheit (ohne weitere Verhandlung!) verjährt, falls man die Verjährung dann auch einwendet.
Generell würde ich aber keine gebrauchten Platten verkaufen. Es gibt ja auch noch die Reservesektoren (oder vielmehr die ersetzten). Alles sicher plattmachen und trotzdem noch gewisse Metarisiken in Kauf nehmen... Bei 25€? Neee.
-- Editiert von User am 2. Oktober 2024 23:02
#6
Antwort vom 3. Oktober 2024 | 00:42
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatGenerell würde ich aber keine gebrauchten Platten verkaufen. :
Es ist ziemlich egal was man verkauft, wenn der Käufer ein Arschloch oder einfach nur dumm ist.
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