eBay-Kleinanzeigen - Käufer fordert Preisnachlass wegen Defekt

3. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
pad_s_t
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay-Kleinanzeigen - Käufer fordert Preisnachlass wegen Defekt

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einer Woche habe ich über die Plattform Ebay Kleinanzeigen einen Laptop verkauft. In der Artikelbeschreibung habe ich den Laptop aufgrund eines Akkudefektes für "Bastler" deklariert. Ebenso habe ich die Gewährleistung und Rücknahme als Privatverkäufer ausgeschlossen.
Der Käufer hat per PayPal bezahlt und nach Empfang des Laptops einen Defekt an den Scharnieren angemerkt. Dieser Defekt war mir nicht bewusst und die Funktion wird dadurch nicht eingeschränkt.
Jetzt fordert der Käufer über einen "PayPal-Fall" eine Rückzahlung von 30,00€ (bei einem Kaufpreis von 80,00€ ) .
Ich habe dem Käufer angeboten den Laptop zurückzunehmen, wenn er die Versandkosten trägt, aber das will er nicht.
Was habe ich nun für Rechte und kann ich die Rückzahlung verweigern?

Vielen Dank schonmal im Voraus
pad_s_t

-- Editiert von pad_s_t am 03.02.2019 20:36

-- Editiert von pad_s_t am 03.02.2019 20:42

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von pad_s_t):
Ebenso habe ich die Gewährleistung und Rücknahme als Privatverkäufer ausgeschlossen.

Mit welchem Wortlaut und schon öfter verwendet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pad_s_t
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

"Verkauf von Privat, daher unter Ausschluss von jeglicher Garantie, Gewährleistung und Rücknahme!"

Ich habe mich dabei an den Ausschluss aus dem eBay Rechtsportal gehalten.

Und ich habe aktuell 6 Anzeigen online bei welchen der Satz drunter steht.

-- Editiert von pad_s_t am 03.02.2019 21:28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von pad_s_t):
"Verkauf von Privat, daher unter Ausschluss von jeglicher Garantie, Gewährleistung und Rücknahme!"

Der Satz ist rechtswidrig und damit nichtig.
Was zum einen bedeutet, dass man die vollen 2 Jahre Sachmängelhaftung gewähren muss.
Zum anderen, dass die noch laufenden Anzeigen schnellstens ändern sollte.



Zitat (von pad_s_t):
Ich habe mich dabei an den Ausschluss aus dem eBay Rechtsportal gehalten.

Nicht wirklich ...
Da steht eine ganz andere Formulierungen, wenn man Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet.
https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html



Zitat (von pad_s_t):
Was habe ich nun für Rechte und kann ich die Rückzahlung verweigern?

Erst mal kann man die Rückzahlung verweigern und man hat das Recht, das der Käufer nachweisen muss das der Mangel der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterfällt. Reine Behauptungen muss man nicht anerkennen.


Als erstes würde ich mal die Kommunikation einstellen, ganz nach dem Motto "sein Laptop, sein Problem".

Dann das Paypal-Konto leeren und Paypal nie wieder nutzen.




-- Editiert von Harry van Sell am 03.02.2019 22:39

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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