Hallo,
eigentlich ein simpler Fall, aber leider weiß ich keine Antwort darauf.
Ich habe etwas voreilig etwas bei eBay-Kleinanzeigen gekauft, in dem ich über die neue Bezahlplattform (OPP) ein Angebot abgegeben habe. Leider übersah ich im letzten Satz, dass das Gerät defekt ist und dafür deutlich zu teuer ist. Dummerweise hat er das Angebot sofort angenommen.
Gibt es eine Möglichkeit, da wieder rauszukommen? Ist das bereits ein gültiger Kaufvertrag? Ich hätte bei dem Kauf ein sehr schlechtes Gefühl, da auch der VK eine sehr schlechte Bewertung hat.
Beste Grüße
Philip
eBay Kleinanzeigen (OPP)
7. Dezember 2021
Thema abonnieren
Frage vom 7. Dezember 2021 | 14:46
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 7x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen (OPP)
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Dezember 2021 | 23:00
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatGibt es eine Möglichkeit, da wieder rauszukommen? :
Ja, wenn der Verkäufer einen auf Anfrage wieder aus dem Vertrag entlässt.
ZitatIst das bereits ein gültiger Kaufvertrag? :
So wie ich das sehe ja.
Rein theoretisch, könnte man eine Anfechtung wegen Irrtum machen.
Da gibt es 2 Probleme:
1. es dürfte Schadenersatz fällig werden
2. wie will man den Irrtum verargumentieren
#2
Antwort vom 8. Dezember 2021 | 12:42
Von
Status: Philosoph (13699 Beiträge, 4354x hilfreich)
Hallo,
Welcher Schaden soll denn hier entstanden sein?Zitat:1. es dürfte Schadenersatz fällig werden
Beispielsweise damit, dass der Defekt nicht da stand wo er hingehört (bereits in den Titel, oder mindestens prominent im Text, nicht aber ganz am Ende wo so Standarddinge wie Haftung oder Nichtraucherhaushalt stehen).Zitat:2. wie will man den Irrtum verargumentieren
Stefan
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. Dezember 2021 | 18:54
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatWelcher Schaden soll denn hier entstanden sein? :
Da wäre z.B. die Differenz zu dem nächsten Angebot denkbar.
Zitatdass der Defekt nicht da stand wo er hingehört (bereits in den Titel, oder mindestens prominent im Text, :
Dummerweise fehlt es für solches an etwas entscheidendem: der notwendigen Rechtsgrundlage.
Zitatnicht aber ganz am Ende :
Es zählt der komplette Text.
Zitatwo so Standarddinge wie Haftung :
Die dann nach Deiner Logik dann übrigens nicht gelten dürfte, weil sie ja am Ende steht ...
#4
Antwort vom 8. Dezember 2021 | 21:48
Von
Status: Philosoph (13699 Beiträge, 4354x hilfreich)
Hallo,
Unsinn, das ist kein zu ersetzender Schaden (wenn überhaupt, dann wäre es die Differnz zwischen einem Alternativangebot und dem Marktpreis).Zitat:Da wäre z.B. die Differenz zu dem nächsten Angebot denkbar.
Möglich ist das, wenn auch unwahrscheinlich, aber du hattest dich ja festgelegt. Und daher hatte ich gefragt auf was du dich da stützt.
Wo habe ich behauptet, dass etwas aus einer Beschreibung nicht gilt?Zitat:Die dann nach Deiner Logik dann übrigens nicht gelten dürfte, weil sie ja am Ende steht ...
Natürlich gilt auch das "defekt" in dem Threadfall - nur kann das eben einen Irrtum begründen. Ein Irrtum bedeutet ja gerade, dass ein ansich rechtsgültiger Vertrag nicht erfüllt wird. Es reicht den Irrtum glaubhaft zu machen, und das gelingt um so eher je weiter versteckt das Entscheidende stand.
Stefan
#5
Antwort vom 8. Dezember 2021 | 22:18
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 7x hilfreich)
Erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Inzwischen hat er das Gerät tatsächlich anderseitig verkauft und - offenbar war es ihm egal.
Zukünftig werde ich etwas vorsichtiger Bieten. ;-)
Viele Grüße
#6
Antwort vom 9. Dezember 2021 | 01:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
Zitataber du hattest dich ja festgelegt. :
Seit wann ist ein "z.B." eine Festlegung,
Es Scheint als hätte man den Sachverhalt nicht wirklich verstanden ...Zitat(wenn überhaupt, dann wäre es die Differnz zwischen einem Alternativangebot und dem Marktpreis). :
Zitatoffenbar war es ihm egal. :
Glück gehabt...
#7
Antwort vom 9. Dezember 2021 | 10:04
Von
Status: Philosoph (13699 Beiträge, 4354x hilfreich)
Hallo,
Da ist kein z.B., Zitat: "1. es dürfte Schadenersatz fällig werden".Zitat:Seit wann ist ein "z.B." eine Festlegung,
Dann erkläre ihn doch.Zitat:Es Scheint als hätte man den Sachverhalt nicht wirklich verstanden ...
Stefan
Und jetzt?
Schon
266.760
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten