eBay Kleinanzeigen Schadensersatz

21. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
amz621133-58
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen Schadensersatz

Guten morgen,

folgendes Problem wollte was bei Kleinanzeigen verkaufen,
Interessent und ich vereinbaren einen Termin zum angucken und besichtigen.
Kaufoption offen
Es wurde kein Preis abgemacht
Habe ihm auch gesagt es wäre knapp werde es aber versuchen
Er meinte Ok kein Problem.
Zu besagten Uhrzeit gab es ein Notfall konnte nicht absagen
Er hat über 100x mal angerufen
Später hab ich ihm erklärt dass es einen Notfall gab und ich nicht konnte
Er sagt zu mir er sei 2 Stunden gefahren und möchte Fahrtkosten erstattet haben.
Habe ihm 30€ angeboten
Er hat abgelehnt und meinte er werde zum Anwalt gehen.

Besichtigungen bzw Termine zum angucken ohne Kaufvertrag sind doch eigenes Risiko oder nicht?

Was denkt ihr?
Wird er mit der Klage durchkommen

Probleme nach Kauf?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7217 Beiträge, 1516x hilfreich)

Zitat (von amz621133-58):
Was denkt ihr?
Wird er mit der Klage durchkommen


Erstmal muss er klagen

Zitat:
Zu besagten Uhrzeit gab es ein Notfall konnte nicht absagen


Hat man den potentiellen Käufer darauf hingeweisen und wenn ja, wie?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz621133-58
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Morgen,

habe den Interessenten gesagt dass die Uhrzeit knapp wird auf Whatsapp
Er meinte Ok
Kurz vorher musste ich los Handy war nicht bei mir konnte nicht absagen
Er ruft mich 120x mal
Und fordert nun Fahrtkosten

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32161 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von amz621133-58):
Er hat abgelehnt und meinte er werde zum Anwalt gehen.
Dann warte doch ab, was daraus wird und kümmere dich erst um den Notfall.
Ob der 5x oder 120x mal anruft, ist nicht relevant. Du hast nichts verkauft, was abzuholen wäre.

Zitat (von amz621133-58):
Was denkt ihr? Wird er mit der Klage durchkommen
Mit welcher Klage? Dass jemand umsonst wohin fährt, sich dann ärgert und zum Anwalt will --- macht noch keine Klage und schon gar keinen Erfolg.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von amz621133-58):
Besichtigungen bzw Termine zum angucken ohne Kaufvertrag sind doch eigenes Risiko oder nicht?

Genau ... oder nicht ... insbesondere wenn man umsonst fährt weil der Verkäufer nicht da ist und auch nicht absagt.



Zitat (von amz621133-58):
Wird er mit der Klage durchkommen

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amz621133-58
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau ... oder nicht ... insbesondere wenn man umsonst fährt weil der Verkäufer nicht da ist und auch nicht absagt.


Was meinst du damit?
Habs leider nicht verstanden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von amz621133-58):
Was meinst du damit?
Habs leider nicht verstanden

Es gab eine vertraglichen Vereinbarung.

Die hat der potentielle Verkäufer gebrochen.

Der potentielle Käufer hat Kosten (Zeit und Fahrt) aufgewendet, um diese Vereinbarung zu erfüllen.

Da der potentielle Verkäufer die vertraglichen Vereinbarung gebrochen hat, ist er dem Käufer zum Ersatz des Schadens (der unnütz aufgewendeten Kosten) verpflichtet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
amz621133-58
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja da würde ich dir zustimmen aber
Nur weil ich jemandem sage komm guck es dir an
Ist es kein Vertrag
Dann könnte ich auch sagen
Hey Saturn auf der Homepage ist XY vorrätig aber im Laden ist es nicht da
Gibt mir meine Fahrtkosten zurück
Anreise auf eigenes Risiko


Wenn ich ihm gesagt hätte hey 1234 ist der Finale Preis kannst den so Mitnehmen dann würde da ein Kaufvertrag sein

Schauen wir mal was sich ergibt

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Nur weil ich jemandem sage komm guck es dir an
Ist es kein Vertrag
Doch, dass ist ein Vertrag. Zwar kein Kaufvertrag, aber ein Vertrag zum ansehen!

Du schreibst er ist 2H lang gefahren, kannst du auch sagen, wieviele KM es ungefähr waren?

Zitat:
Und fordert nun Fahrtkosten
Diese einzuklagen, dürfte für den Potentiellen Käufer eher unproblematisch werden...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
amz621133-58
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Ca 120km müsste er gefahren sein
Ich hab ihm Geld angeboten so ist es nicht
Ich bin kein Unmensch
Man sollte Fair bleiben
Dass es einen Vertrag zum ansehen gibt ist mir neu dies kenne ich nur von Besichtigungsterminen etc.


Ich warte mal auf die Post

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von amz621133-58):
dies kenne ich nur von Besichtigungsterminen e

Zitat (von amz621133-58):
Interessent und ich vereinbaren einen Termin zum angucken und besichtigen.

Ööööhm ....

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von amz621133-58):
Interessent und ich vereinbaren einen Termin zum angucken und besichtigen.


Also einen vollkommen unverbindlichen Besichtigungstermin.

Zitat (von amz621133-58):
Besichtigungen bzw Termine zum angucken ohne Kaufvertrag sind doch eigenes Risiko oder nicht?


Vollkommen richtig.

Der Artikel könnte in der Zwischenzeit auch kaputt gehen oder du hättest ihn an einen anderen Interessenten der schneller vor Ort war verkaufen können ohne dass in dieser Konstellation für ihn Ansprüche erwachsen.


Zitat (von amz621133-58):
Habe ihm auch gesagt es wäre knapp werde es aber versuchen


Also war ihm die Gefahr, dass es nicht klappen könnte, bekannt.


Zitat (von amz621133-58):
Zu besagten Uhrzeit gab es ein Notfall


Und das war was?

Zitat (von amz621133-58):
Habe ihm 30€ angeboten


Das ist eh schon großzügig.

Zitat (von amz621133-58):
Was denkt ihr?
Wird er mit der Klage durchkommen


Ziemlich unwahrscheinlich. Gerichte sehen in der Regel (zumal im Privaten Bereich) solche Sowiesokosten nicht als ersattungsfähigen Posten an.

Die Fahrtkosten hätte er auch gehabt, wenn ihm der Artikel nicht gefallen hätte, ihr euch nicht über den Preis grün werdet oder, oder, ..............

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zwar kein Kaufvertrag, aber ein Vertrag zum ansehen!


Zitat (von Harry van Sell):
Es gab eine vertraglichen Vereinbarung.


Es gibt weder einen Vertrag noch eine vertragliche Vereinbarung.

Zitat (von Harry van Sell):
Da der potentielle Verkäufer die vertraglichen Vereinbarung gebrochen hat, ist er dem Käufer zum Ersatz des Schadens (der unnütz aufgewendeten Kosten) verpflichtet.


Da wäre dann mal die rechtliche Grundlage interessant.

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16976 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von amz621133-58):
Interessent und ich vereinbaren einen Termin
Es gab also eine Vereinbarung. Diese Vereinbarung hat der Käufer nicht eingehalten. Der potenzielle Käufer hat dadurch einen Schaden erlitten. Ich sehe es nicht als Problem an hier einen angemessenen Schadenersatz durchzusetzen. 120km x 0.3€, also ca. 37€

Signatur:

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#13
 Von 
amz621133-58
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist wenn ich etwas angucken gehe ist es mein Risiko ob es der Wahrheit entspricht wie in der Anzeige o.ä
Und wenn der Termin platzt dann ist es so
Sowas passiert
Na ja
Ich lasse mich überraschen wann der Brief kommt

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16976 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von amz621133-58):
Das Problem ist wenn ich etwas angucken gehe ist es mein Risiko ob es der Wahrheit entspricht wie in der Anzeige o.ä
Falsch! Wenn die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, dann kann es sehr wohl sein, dass der Verkäufer sich schadenersatzpflichtig macht.


Zitat (von amz621133-58):
Und wenn der Termin platzt dann ist es so
Ja, dann ist es so. Und wenn es so ist, wie hier beschrieben, dann macht sich der VK halt zusätzlich noch schadenersatzpflichtig.


Zitat (von amz621133-58):
Ich lasse mich überraschen wann der Brief kommt
Bin gespannt, ob da überhaupt etwas kommt.
30€ wurden ja bereits angeboten, das ist nicht weit von dem weg was sich als Schadenersatz erzielen lässt. Da der potenzielle Käufer, zumindest wurde hier das so geschrieben, sich gar nicht auf eine Diskussion über die Schadenhöhe eingelassen und direkt mit dem Anwalt gedroht hat, sehe ich dessen Pflicht zur Schadensminderung verletzt. Ich denke daher also nicht, dass diese zusätzlichen Kosten einklagbar sein werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
amz621133-58
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war nur ein Beispiel
Ich konnte den Termin wegen Familiären Gründen nicht wahrnehmen und in der Not war die Familie wichtiger deshalb konnte ich nicht absagen

Deswegen wollte ich ihn 30 oder mehr anbieten er direkt
Anwalt hier da etc

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
amz621133-58
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war nur ein Beispiel
Ich konnte den Termin wegen Familiären Gründen nicht wahrnehmen und in der Not war die Familie wichtiger deshalb konnte ich nicht absagen

Deswegen wollte ich ihn 30 oder mehr anbieten er direkt
Anwalt hier da etc

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ja, dann ist es so. Und wenn es so ist, wie hier beschrieben, dann macht sich der VK halt zusätzlich noch schadenersatzpflichtig.



Nenn doch einfach die Grundlage für deine Aussage/Vermutung oder wenigstens ein entsprechendes Urteil.


Zitat (von amz621133-58):
Ich lasse mich überraschen wann der Brief kommt



Ich möchte bezweifeln das der kommt.


LG Lüneburg


Zitat:
Die Bekl. trägt als Schuldnerin der unmöglich gewordenen Leistung gern. § 282 BGB die Beweislast für ihr Nicht-Vertreten-Müssen. Die Klärung der Frage des Vertreten-Müssens kann dennoch dahinstehen, da die von dem Kl. aufgewandten und nun beanspruchten Fahrt- und Übernachtungskosten keinen nach § 325 I BGB ersatzfähigen Schaden darstellen.


Zitat:
Bei diesen Kosten handelt es sich um von dem Kl. im Hinblick auf den Vertrag mit der Bekl. getätigte Aufwendungen. Die schadensrechtliche Problematik liegt bei der Frage der Ersatzfähigkeit solcher so genannten "nutzlosen" Aufwendungen darin, dass diese Aufwendungen bei dem Gläubiger auch im Falle einer ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung angefallen wären



Zitat:
Ein Ersatz der Fahrt und Übernachtungskosten kann aus § 325 I BGB auch nicht unter dem Gesichtspunkt erfolgen, dass die Aufwendungen allein im Vertrauen auf die vertragsgemäße Leistung der Bekl. getätigt worden sind. Gemäß § 325 I BGB wird die Haftung gerade nicht schon durch ein gesetztes Vertrauen, sondern erst durch spätere Vertragsverletzung ausgelöst. Selbst wenn man jedoch auch aus § 325 I BGB einen Ersatz des Vertrauensschadens entnehmen könnte, so wäre der Kl. entsprechend der Regelungen in §§ 122, 307 BGB auf das Erfüllungsinteresse beschränkt, da er bei enttäuschtem Vertrauen nicht besser gestellt werden kann als bei erfülltem (BGH, NJW 1983, 443 [443] = LM § 249 [A] BGB Nr. 65; NJW 1987, 831 [835] = LM § 157 [Ga] BGB Nr. 33).



Zitat:
Unter dem Gesichtspunkt der nutzlosen Aufwendungen kann der Kl. auch aus positiver Forderungsverletzung keinen Anspruch herleiten. Insoweit wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Insbesondere hat der Kl. auch hier nicht den Anspruch, besser gestellt zu werden, als er bei pflichtgemäßem Verhalten der Bekl. gestanden hätte.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32161 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von amz621133-58):
Ich lasse mich überraschen wann der Brief kommt
Ja, genau. Und wenn ein Brief kommt, dann fragst du hier nach, was zu tun wäre.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16976 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Nenn doch einfach die Grundlage für deine Aussage
§823 BGB. Hier wurde fahrlässig ein Vermögensschaden in Kauf genommen.
Dein zitiertes Urteil ist hier nicht anwendbar, da überhaupt keine Fahrt stattgefunden hätte wenn der potenzielle Käufer informiert worden wäre.
Außerdem lag noch überhaupt kein Kaufvertrag vor.
Ein Verweis in dem Urteil auf § 325 I BGB? Was soll das mit dem Fall hier zu tun haben?
Dem Fragesteller ist, auch bei einem Familiären Notfall, durchaus zuzumuten eine kurze Whatsapp zu schreiben oder kurz anzurufen um den Termin zu verschieben.


Zitat (von charlyt4):
Ich möchte bezweifeln das der kommt.
Das ist auch meine Meinung

-- Editiert von User am 23. November 2022 14:11

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