Guten morgen,
folgendes Problem wollte was bei Kleinanzeigen verkaufen,
Interessent und ich vereinbaren einen Termin zum angucken und besichtigen.
Kaufoption offen
Es wurde kein Preis abgemacht
Habe ihm auch gesagt es wäre knapp werde es aber versuchen
Er meinte Ok kein Problem.
Zu besagten Uhrzeit gab es ein Notfall konnte nicht absagen
Er hat über 100x mal angerufen
Später hab ich ihm erklärt dass es einen Notfall gab und ich nicht konnte
Er sagt zu mir er sei 2 Stunden gefahren und möchte Fahrtkosten erstattet haben.
Habe ihm 30€ angeboten
Er hat abgelehnt und meinte er werde zum Anwalt gehen.
Besichtigungen bzw Termine zum angucken ohne Kaufvertrag sind doch eigenes Risiko oder nicht?
Was denkt ihr?
Wird er mit der Klage durchkommen
eBay Kleinanzeigen Schadensersatz
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatWas denkt ihr? :
Wird er mit der Klage durchkommen
Erstmal muss er klagen
Zitat:Zu besagten Uhrzeit gab es ein Notfall konnte nicht absagen
Hat man den potentiellen Käufer darauf hingeweisen und wenn ja, wie?
Morgen,
habe den Interessenten gesagt dass die Uhrzeit knapp wird auf Whatsapp
Er meinte Ok
Kurz vorher musste ich los Handy war nicht bei mir konnte nicht absagen
Er ruft mich 120x mal
Und fordert nun Fahrtkosten
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann warte doch ab, was daraus wird und kümmere dich erst um den Notfall.ZitatEr hat abgelehnt und meinte er werde zum Anwalt gehen. :
Ob der 5x oder 120x mal anruft, ist nicht relevant. Du hast nichts verkauft, was abzuholen wäre.
Mit welcher Klage? Dass jemand umsonst wohin fährt, sich dann ärgert und zum Anwalt will --- macht noch keine Klage und schon gar keinen Erfolg.ZitatWas denkt ihr? Wird er mit der Klage durchkommen :
ZitatBesichtigungen bzw Termine zum angucken ohne Kaufvertrag sind doch eigenes Risiko oder nicht? :
Genau ... oder nicht ... insbesondere wenn man umsonst fährt weil der Verkäufer nicht da ist und auch nicht absagt.
ZitatWird er mit der Klage durchkommen :
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Genau ... oder nicht ... insbesondere wenn man umsonst fährt weil der Verkäufer nicht da ist und auch nicht absagt.
Was meinst du damit?
Habs leider nicht verstanden
ZitatWas meinst du damit? :
Habs leider nicht verstanden
Es gab eine vertraglichen Vereinbarung.
Die hat der potentielle Verkäufer gebrochen.
Der potentielle Käufer hat Kosten (Zeit und Fahrt) aufgewendet, um diese Vereinbarung zu erfüllen.
Da der potentielle Verkäufer die vertraglichen Vereinbarung gebrochen hat, ist er dem Käufer zum Ersatz des Schadens (der unnütz aufgewendeten Kosten) verpflichtet.
Ja da würde ich dir zustimmen aber
Nur weil ich jemandem sage komm guck es dir an
Ist es kein Vertrag
Dann könnte ich auch sagen
Hey Saturn auf der Homepage ist XY vorrätig aber im Laden ist es nicht da
Gibt mir meine Fahrtkosten zurück
Anreise auf eigenes Risiko
Wenn ich ihm gesagt hätte hey 1234 ist der Finale Preis kannst den so Mitnehmen dann würde da ein Kaufvertrag sein
Schauen wir mal was sich ergibt
Hallo
Doch, dass ist ein Vertrag. Zwar kein Kaufvertrag, aber ein Vertrag zum ansehen!Zitat:Nur weil ich jemandem sage komm guck es dir an
Ist es kein Vertrag
Du schreibst er ist 2H lang gefahren, kannst du auch sagen, wieviele KM es ungefähr waren?
Diese einzuklagen, dürfte für den Potentiellen Käufer eher unproblematisch werden...Zitat:Und fordert nun Fahrtkosten
Hallo
Ca 120km müsste er gefahren sein
Ich hab ihm Geld angeboten so ist es nicht
Ich bin kein Unmensch
Man sollte Fair bleiben
Dass es einen Vertrag zum ansehen gibt ist mir neu dies kenne ich nur von Besichtigungsterminen etc.
Ich warte mal auf die Post
Zitatdies kenne ich nur von Besichtigungsterminen e :
ZitatInteressent und ich vereinbaren einen Termin zum angucken und besichtigen. :
Ööööhm ....
ZitatInteressent und ich vereinbaren einen Termin zum angucken und besichtigen. :
Also einen vollkommen unverbindlichen Besichtigungstermin.
ZitatBesichtigungen bzw Termine zum angucken ohne Kaufvertrag sind doch eigenes Risiko oder nicht? :
Vollkommen richtig.
Der Artikel könnte in der Zwischenzeit auch kaputt gehen oder du hättest ihn an einen anderen Interessenten der schneller vor Ort war verkaufen können ohne dass in dieser Konstellation für ihn Ansprüche erwachsen.
ZitatHabe ihm auch gesagt es wäre knapp werde es aber versuchen :
Also war ihm die Gefahr, dass es nicht klappen könnte, bekannt.
ZitatZu besagten Uhrzeit gab es ein Notfall :
Und das war was?
ZitatHabe ihm 30€ angeboten :
Das ist eh schon großzügig.
ZitatWas denkt ihr? :
Wird er mit der Klage durchkommen
Ziemlich unwahrscheinlich. Gerichte sehen in der Regel (zumal im Privaten Bereich) solche Sowiesokosten nicht als ersattungsfähigen Posten an.
Die Fahrtkosten hätte er auch gehabt, wenn ihm der Artikel nicht gefallen hätte, ihr euch nicht über den Preis grün werdet oder, oder, ..............
ZitatZwar kein Kaufvertrag, aber ein Vertrag zum ansehen! :
ZitatEs gab eine vertraglichen Vereinbarung. :
Es gibt weder einen Vertrag noch eine vertragliche Vereinbarung.
ZitatDa der potentielle Verkäufer die vertraglichen Vereinbarung gebrochen hat, ist er dem Käufer zum Ersatz des Schadens (der unnütz aufgewendeten Kosten) verpflichtet. :
Da wäre dann mal die rechtliche Grundlage interessant.
Es gab also eine Vereinbarung. Diese Vereinbarung hat der Käufer nicht eingehalten. Der potenzielle Käufer hat dadurch einen Schaden erlitten. Ich sehe es nicht als Problem an hier einen angemessenen Schadenersatz durchzusetzen. 120km x 0.3€, also ca. 37€ZitatInteressent und ich vereinbaren einen Termin :
Das Problem ist wenn ich etwas angucken gehe ist es mein Risiko ob es der Wahrheit entspricht wie in der Anzeige o.ä
Und wenn der Termin platzt dann ist es so
Sowas passiert
Na ja
Ich lasse mich überraschen wann der Brief kommt
Falsch! Wenn die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, dann kann es sehr wohl sein, dass der Verkäufer sich schadenersatzpflichtig macht.ZitatDas Problem ist wenn ich etwas angucken gehe ist es mein Risiko ob es der Wahrheit entspricht wie in der Anzeige o.ä :
Ja, dann ist es so. Und wenn es so ist, wie hier beschrieben, dann macht sich der VK halt zusätzlich noch schadenersatzpflichtig.ZitatUnd wenn der Termin platzt dann ist es so :
Bin gespannt, ob da überhaupt etwas kommt.ZitatIch lasse mich überraschen wann der Brief kommt :
30€ wurden ja bereits angeboten, das ist nicht weit von dem weg was sich als Schadenersatz erzielen lässt. Da der potenzielle Käufer, zumindest wurde hier das so geschrieben, sich gar nicht auf eine Diskussion über die Schadenhöhe eingelassen und direkt mit dem Anwalt gedroht hat, sehe ich dessen Pflicht zur Schadensminderung verletzt. Ich denke daher also nicht, dass diese zusätzlichen Kosten einklagbar sein werden.
Das war nur ein Beispiel
Ich konnte den Termin wegen Familiären Gründen nicht wahrnehmen und in der Not war die Familie wichtiger deshalb konnte ich nicht absagen
Deswegen wollte ich ihn 30 oder mehr anbieten er direkt
Anwalt hier da etc
Das war nur ein Beispiel
Ich konnte den Termin wegen Familiären Gründen nicht wahrnehmen und in der Not war die Familie wichtiger deshalb konnte ich nicht absagen
Deswegen wollte ich ihn 30 oder mehr anbieten er direkt
Anwalt hier da etc
ZitatJa, dann ist es so. Und wenn es so ist, wie hier beschrieben, dann macht sich der VK halt zusätzlich noch schadenersatzpflichtig. :
Nenn doch einfach die Grundlage für deine Aussage/Vermutung oder wenigstens ein entsprechendes Urteil.
ZitatIch lasse mich überraschen wann der Brief kommt :
Ich möchte bezweifeln das der kommt.
LG Lüneburg
Zitat:Die Bekl. trägt als Schuldnerin der unmöglich gewordenen Leistung gern. § 282 BGB die Beweislast für ihr Nicht-Vertreten-Müssen. Die Klärung der Frage des Vertreten-Müssens kann dennoch dahinstehen, da die von dem Kl. aufgewandten und nun beanspruchten Fahrt- und Übernachtungskosten keinen nach § 325 I BGB ersatzfähigen Schaden darstellen.
Zitat:Bei diesen Kosten handelt es sich um von dem Kl. im Hinblick auf den Vertrag mit der Bekl. getätigte Aufwendungen. Die schadensrechtliche Problematik liegt bei der Frage der Ersatzfähigkeit solcher so genannten "nutzlosen" Aufwendungen darin, dass diese Aufwendungen bei dem Gläubiger auch im Falle einer ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung angefallen wären
Zitat:Ein Ersatz der Fahrt und Übernachtungskosten kann aus § 325 I BGB auch nicht unter dem Gesichtspunkt erfolgen, dass die Aufwendungen allein im Vertrauen auf die vertragsgemäße Leistung der Bekl. getätigt worden sind. Gemäß § 325 I BGB wird die Haftung gerade nicht schon durch ein gesetztes Vertrauen, sondern erst durch spätere Vertragsverletzung ausgelöst. Selbst wenn man jedoch auch aus § 325 I BGB einen Ersatz des Vertrauensschadens entnehmen könnte, so wäre der Kl. entsprechend der Regelungen in §§ 122, 307 BGB auf das Erfüllungsinteresse beschränkt, da er bei enttäuschtem Vertrauen nicht besser gestellt werden kann als bei erfülltem (BGH, NJW 1983, 443 [443] = LM § 249 [A] BGB Nr. 65; NJW 1987, 831 [835] = LM § 157 [Ga] BGB Nr. 33).
Zitat:Unter dem Gesichtspunkt der nutzlosen Aufwendungen kann der Kl. auch aus positiver Forderungsverletzung keinen Anspruch herleiten. Insoweit wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Insbesondere hat der Kl. auch hier nicht den Anspruch, besser gestellt zu werden, als er bei pflichtgemäßem Verhalten der Bekl. gestanden hätte.
Ja, genau. Und wenn ein Brief kommt, dann fragst du hier nach, was zu tun wäre.ZitatIch lasse mich überraschen wann der Brief kommt :
§823 BGB. Hier wurde fahrlässig ein Vermögensschaden in Kauf genommen.ZitatNenn doch einfach die Grundlage für deine Aussage :
Dein zitiertes Urteil ist hier nicht anwendbar, da überhaupt keine Fahrt stattgefunden hätte wenn der potenzielle Käufer informiert worden wäre.
Außerdem lag noch überhaupt kein Kaufvertrag vor.
Ein Verweis in dem Urteil auf § 325 I BGB? Was soll das mit dem Fall hier zu tun haben?
Dem Fragesteller ist, auch bei einem Familiären Notfall, durchaus zuzumuten eine kurze Whatsapp zu schreiben oder kurz anzurufen um den Termin zu verschieben.
Das ist auch meine MeinungZitatIch möchte bezweifeln das der kommt. :
-- Editiert von User am 23. November 2022 14:11
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten