eBay Kleinanzeigen - Verkäufer zahlt nur Teilbetrag des vereinbarten Kaufpreises

9. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
DB93JUR
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen - Verkäufer zahlt nur Teilbetrag des vereinbarten Kaufpreises

Moin,

ich habe bei eBay Kleinanzeigen einen Artikel eingestellt, welchen ich für 180,-€ zzgl. Versandkosten (bei DHL Paket 5kg 186,99€) verkaufen wollte.

Sogleich erhielt ich eine Nachricht mit der Bitte den Kaufpreis inkl. Versandkosten auf 185,-€ zu reduzieren. Ich willigte ein. Dieser Preis wurde im Nachrichtenverlauf auch durch den Käufer selbst bestätigt.

Nun erhielt ich heute eine Zahlung i. H. v. 85,-€ auf mein Konto. Ich schrieb daraufhin dem Verkäufer, dass er sich wohl bei der Überweisung vertippt haben müsse und teilte ihm mit, dass die Ware unverzüglich versandt werde, sobald der volle Kaufbetrag bei mir eingetroffen sei.

Der Verkäufer sagt nun, ihm sei der tatsächliche Kaufpreis nicht bekannt gewesen (er sagt, er hätte sich bei seiner Nachricht an mich vertippt, nicht jedoch bei der Überweisung).

Ein Irrtum wird meinerseits aufgrund meines eingestellten Preises ausgeschlossen, auch da der Artikel niemals für solch einen Preis (eben der von ihm genannte) verkauft werden würde (bei mir handelte es sich um Neuware, aktueller Preisvergleich ca. 240,-€-270,-€).

Nun möchte er vom Kaufvertrag zurücktreten und fordert mich auf mir noch heute seine 85,-€ zurück zu überweisen.

Ich sehe das allerdings nicht ein und bestehe auf die Zahlung des Kaufpreises in voller Höhe.

Nun meine Fragen:
- Bin ich dabei im Recht?
- Kann ich durchsetzen lassen, dass der Käufer mir den vollen Betrag zu überweisen hat?
- Kann der Käufer aufgrund eines "Irrtums" seinerseits einfach vom Kaufvertrag zurücktreten?

Vorab vielen Dank für die Beantwortung meines Anliegens!

Viele Grüße.

-- Editiert von User am 9. September 2022 11:09

-- Editiert von User am 9. September 2022 11:09

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Um es vorwegzunehmen:
Überweisen Sie die 85€ zurück und verkaufen Sie den Artikel neu - alles andere kostet Sie viel Zeit und Nerven bei unsicherem Ausgang. Das lohnt sich nicht.

Grundsätzlich ist es schon so, dass man sich bei einem Irrtum vom Kaufvertrag lösen kann (§119 BGB).
Dass tatsächlich ein Irrtum vorliegt und die Voraussetzungen des §119 BGB erfüllt sind, muss der Käufer darlegen.
Wenn der Käufer den Irrtum glaubhaft darlegt, können Sie auch nicht mehr den vollen Preis verlangen.
Es hängt also viel von der Argumentation des Käufers ab. Eine Selbstläufer ist es nicht - für beide Seiten.
Deshalb würde ich da keine Energie in einen Streit mit unklarem Ausgang investieren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von DB93JUR):
- Bin ich dabei im Recht?

Vermutlich ja.



Zitat (von DB93JUR):
- Kann ich durchsetzen lassen, dass der Käufer mir den vollen Betrag zu überweisen hat?
- Kann der Käufer aufgrund eines "Irrtums" seinerseits einfach vom Kaufvertrag zurücktreten?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Insofern volle Zustimmung für die Ausführungen von drkabo.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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