eBay Kleinanzeigen - angeblich defekter Artikel

15. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Candiileiin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen - angeblich defekter Artikel

Hallo, auch ich habe mal eine Frage..

Ich habe für meine Mutter ein elektrisches Lattenrost auf eBay Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten.

Es dauerte nicht lange, da meldete sich jemand. Hat einen Transporter gemietet und seinen Sohn zum tragen mitgebracht.

Das Lattenrost war in einem einwandfreien Zustand und funktionierte, dass habe ich so wie auch mein Freund gesehen, als wir es in den Nebenraum stellten und bevor wir Fotos machten.

Als der besagte Käufer da war, bat meine Mutter an, dass Lattenrost und dessen Funktionen zu zeigen, dies lehnte der Käufer aber ab mit "Nee nicht nötig, ich vertraue ihnen". Zudem viel ihm die Fernbedienung zu dem Lattenrost vor Ort herunter, worauf meine Mutter Tesafilm zum festmachen anbot. Die beiden Herren trugen das schwere Lattenrost herunter und verabschiedeten sich.

Am nächsten Tag meldete der Käufer sich, die Kopffunktion sei am Lattenrost defekt. Was definitiv nicht der Fall war, da wir es vorher getestet haben!

Ich weiß nicht, ob es an der Fernbedienung liegt oder ob es beim Transport zum Schaden gekommen ist.

Jedenfalls will der gute Herr nun sein Geld zurück - was ich nicht einsehe, da es vorher funktionierte, wir ihm angeboten haben es vor Ort zu testen und ihm die Fernbedienung herunter gefallen ist.

Nun kam per Einschreiben ein Brief mit einer Frist von 1 Woche mit der Bitte das Geld zu überweisen.. ansonsten würden wir von seinem Anwalt hören.

Wie soll man am besten in so einer Situation handeln?

Danke vorab für Antworten!
Liebe Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

Ich würde dazu neigen, das zu ignorieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Candiileiin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde dazu neigen, das zu ignorieren.


Was wäre denn, wenn er das ganze wirklich an seinem Rechtsanwalt weitergibt?

Ich meine.. wir können bezeugen dass das Lattenrost meiner Mutter funktionierte. Zudem hat meine Mutter angeboten, es vor Ort zu testen was der Käufer aber ablehnte und ihm fiel in unserer Anwesenheit die dazugehörige Fernbedienung herunter. Somit könnte er meiner Mutter doch gar nichts anhängen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was wäre denn, wenn er das ganze wirklich an seinem Rechtsanwalt weitergibt?
Dann schreibt man dem Anwalt, dass man die Forderung zurückweisst.
Andernfalls soll doch bitte erstmal bewiesen werden, dass besagter Artikel schon VOR Übergabe an den K defekt war. Ohne einen solchen Beweis sieht man sich zu nichts vertpflichtet.

BEWEIS, nicht irgendeine Annahme oder dergleichen, man benötigt einen BEWEIS...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

Zitat (von Candiileiin):
Was wäre denn, wenn er das ganze wirklich an seinem Rechtsanwalt weitergibt?

Dann schreibt der einen Brief in dem dasselbe steht, nur mit anderen Worten und zahlreichen §§ und Urteilen gespickt. Einfach um zu beeindrucken und um eine Drohkulisse aufzubauen.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
BEWEIS, nicht irgendeine Annahme oder dergleichen, man benötigt einen BEWEIS...

Genau das.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Ein Anwalt kann zunächst auch nur bedrucktes Papier verschicken.

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