eBay Kleinanzeigen aus Unwissenheit falsche ware verkauft

25. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go477128-20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen aus Unwissenheit falsche ware verkauft

Hallo ihr lieben,
Ich brauche mal Hilfe und zwar habe ich ein Handy auf dem Flohmarkt gekauft und genutzt bis das Display kaputt war da es aber noch ging wollte ich es günstig weiter verkaufen.
Gesagt getan ich habe Bilder von Handy und Verpackung unter dem Namen der auf der Verpackung stand online gestellt und es hat auch jemand gekauft jetzt stellte dieser fest dass das Handy ein anderes Modell ist was mir bei näherem Hinschauen dann auch auffiel (auf den Bildern) muss ich also auch wenn über die Bilder eindeutig zu sehen war dass es nicht das richtige Handy ist den Verkauf rückgängig machen und die Kosten tragen?
Vielen Dank schonmal

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8420 Beiträge, 4037x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
muss ich also auch wenn über die Bilder eindeutig zu sehen war dass es nicht das richtige Handy ist den Verkauf rückgängig machen und die Kosten tragen?
Du musst nichts, aber es wäre die günstigste Variante für Dich!

Dein Käufer könnte auch auf das angepriesene Handy bestehen!

Wen dein K sich auf eine Rückabwicklung einlässt, dann ist das sicherlich die vernüftigste Art das Ganze zu beenden...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114506 Beiträge, 39005x hilfreich)

Zitat (von go477128-20):
muss ich also auch wenn über die Bilder eindeutig zu sehen war dass es nicht das richtige Handy ist

So eindeutig war das?

Dann wäre man ja im Bereich des (versuchten) Betruges ...



Man hat etwas verkauft, was man gar nicht hatte.
Rückabwicklung unter Erstattung aller Kosten des Käufers ist eine günstige Sache aus der Nummer zu kommen.

Der Käufer könnte auch anders vorgehen (Lieferung der tatsächlichen Ware, Schadenersatz, ...).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 255.685 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.708 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen