eBay Privatverkauf - Käufer behauptet Artikel defekt - Drohung mit Anwalt

26. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
tchapp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Privatverkauf - Käufer behauptet Artikel defekt - Drohung mit Anwalt

Hallo liebes Forum,

ich habe vor Kurzem ein neues Headset auf eBay verkauft (welches extra davor noch auf Funktion getestet wurde). Bezahlt wurde mit PayPal.

Eine Woche später meint der Käufer, der Artikel sei defekt, er wolle ihn sofort zurückschicken. Also antworte ich mit einem Link zum Herstellersupport, auf dem man viele Tipps zum richtigen Benutzen findet (die richtige Benutzung des Headsets ist nicht ganz einfach), und ggf. dann auch den Support kontaktieren kann, um eine Reparatur/einen Austausch anzufordern.

Der Käufer ignoriert dies und besteht weiterhin darauf, die Kopfhörer zurück zusenden. Falls ich dem nicht zustimme kontaktiere er "seinen Rechtsbeistand".

Wenn er versucht, über den PayPal Käuferschutz zu gehen wird er aufgefordert werden ein Gutachten über den Defekt vorzulegen.

Was kann er rechtlich gegen mich unternehmen, muss ich die Drohung ernst nehmen?

Probleme nach Kauf?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114380 Beiträge, 38985x hilfreich)

Kommunikation erst mal einstellen. Sein Gerät, sein Problem



Die gesetzliche Sachmängelhaftung wurde rechtskonform ausgeschlossen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
tchapp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommunikation erst mal einstellen. Sein Gerät, sein Problem



Die gesetzliche Sachmängelhaftung wurde rechtskonform ausgeschlossen?


Nein, die Beschreibung weist nicht ausdrücklich auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung. Ist das bei einem Privatverkauf nicht standart?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 752x hilfreich)

Zitat:
Ist das bei einem Privatverkauf nicht standart?


Nein. Die Sachmängelhaftung muss man aktiv ausschließen, ansonsten besteht diese auch bei Privatleuten volle 2 Jahre

Zitat:
Was kann er rechtlich gegen mich unternehmen, muss ich die Drohung ernst nehmen?


Das hängt stark davon ab, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt und ab der Käufer nachweisen kann, dass dieser bereits bei Übergabe vorhanden war.
Falls dies zutrifft, dann kann er erfolgreich Nacherfüllung (Reparatur/Austausch auf deine Kosten) durchsetzen - oder bei Weigerung deinerseits vom Vertrag zurücktreten

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tchapp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zitat:
Ist das bei einem Privatverkauf nicht standart?


Nein. Die Sachmängelhaftung muss man aktiv ausschließen, ansonsten besteht diese auch bei Privatleuten volle 2 Jahre

Zitat:
Was kann er rechtlich gegen mich unternehmen, muss ich die Drohung ernst nehmen?


Das hängt stark davon ab, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt und ab der Käufer nachweisen kann, dass dieser bereits bei Übergabe vorhanden war.
Falls dies zutrifft, dann kann er erfolgreich Nacherfüllung (Reparatur/Austausch auf deine Kosten) durchsetzen - oder bei Weigerung deinerseits vom Vertrag zurücktreten


Dankeschön für die Antwort, jetzt weiß ich, dass ich in jeder Beschreibung darauf hinweisen muss.

Wie könnte er denn nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war? Ist das praktisch nicht unmöglich?

-- Editiert von tchapp am 26.07.2018 12:48

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114380 Beiträge, 38985x hilfreich)

Zitat (von tchapp):
Wie könnte er denn nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war?

Er könnte ein entsprechendes Sachverständigengutachten beantragen.



Zitat (von tchapp):
Ist das praktisch nicht unmöglich?

Nicht immer. Hängt vom Defekt ab.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tchapp
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von tchapp):
Wie könnte er denn nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war?

Er könnte ein entsprechendes Sachverständigengutachten beantragen.



Zitat (von tchapp):
Ist das praktisch nicht unmöglich?

Nicht immer. Hängt vom Defekt ab.


Ich verstehe.
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von tchapp):
Wie könnte er denn nachweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war?

Er könnte ein entsprechendes Sachverständigengutachten beantragen.



Zitat (von tchapp):
Ist das praktisch nicht unmöglich?

Nicht immer. Hängt vom Defekt ab.


Alles klar, der "Fall" hier hat sich gelöst, dankje an die zwei nochmal die mir geholfen haben!
(Ich habe den Käufer dazu gebracht ein paar Sachen zu machen, um das Problem zu beheben - mit Erfolg)

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