eBay - Rechte des VERKÄUFERS?

27. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Laxy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay - Rechte des VERKÄUFERS?

Hi @ all bei 123recht,

erstmal hallo! Ich bin neu hier und habe ein Problem mit eBay. Ich hoffe, Sie können mir den einen oder anderen Tipp geben, wäre super!

Ich weiß dass man als Verkäufer bei eBay gerne als "schwarzes Schaf" abgestempelt wird, jedoch bin ich seit 1999 bei eBay als Privatperson und habe nur positive Bewertungen. Nun aber zum Sachverhalt:

Ich habe am 21.09. einen HiFi-Receiver bei eBay erfolgreich an Herrn CB versteigert. Die Überweisung von CB erfolgte denn auch am 23.09. - jedoch von einem gewissen Herrn RS. Am gleichen Tag verschickte ich auch den Receiver im Original-Paket an CB, d. h. sehr gut und sicher verpackt.

Unmittelbar vor dem Abschicken habe ich mich zusammen mit einem Zeugen nochmals vom einwandfreien technischen und optischen Zustand des Geräts überzeugt und habe es dann bei der Post abgegeben. Das Gerät war also 100%ig in Ordnung, als ich es auf der Post abgegeben habe.

Der Receiver ist dann am 24.09. bei Herrn CB angekommen. So weit so gut.

Am 26.09. abends schreibt mir CB auf einmal ein Email, dass der Receiver nicht funktionsfähig sei. Es funktioniere alles, jedoch komme kein Ton aus den Boxen. Weiter schreibt CB:

"Ich habe bereits einen baugleichen Verstärker und habe den ersteigerten Verstärker genauso und an das gleiche System angesteckt. Dabei funktioniert nur meiner aber nicht der ersteigerte.Sie haben in Ihrer Beschreibung angegeben, dass das Gerät sowohl optisch als auch technisch in einwandfreien Zustand ist! Das trifft hinsichtlich des optischen Zustandes auch zu, aber eben nicht auf den technischen, somit tritt das EU-Recht nicht in Kraft, da das Gerät defekt ausgeliefert wurde, und bereits von der Post auf Transportschäden überprüft worden ist.
Ich möchte Sie nun hiermit bitten, den von mir bereits überwiesenen Betrag in Höhe von EUR ... auf untenstehendes Konto meines Anwaltes bis spätestens 29.09.2004 zurück zu überweisen.Sie erhalten den Verstärker nach Eingang Ihrer Zahlung wieder zurück."

OK, nach dem ersten Schock bin ich gleich mal über den Absatz gestolpert, dass er bereits das gleiche Gerät habe. Aha, aber warum braucht er dann ein neues gleiches Gerät? Der Verdacht liegt hier nahe, dass er das gleiche Modell zuhause hat - jedoch defekt, und deswegen nun mir das defekte Gerät unterjubeln will, wobei er meinen intakten Receiver behält.

Desweiteren hat er gegenüber mir (ich bin Privatperson) doch nur Rechte, wenn mir der Mangel bekannt war und ich ihn arglistig verschwiegen habe, oder? Da ich mich aber von der Funktionalität des Receivers überzeugt habe, würde dieser Einwand des Käufers ja entfallen.

Darüber hinaus ist die Frist - bis zum 29.09. - ja wohl nicht haltbar, sondern einfach irgendetwas dahingeschrieben, oder?

Ich schrieb Herrn CB am gleichen Tag zurück, er solle nochmal alle Anschlüsse usw überprüfen.

Heute am 27.09. bekam ich wieder eine Email von CB, indem er schreibt, die von mir beschriebenen Maßnahmen hätten keine Besserung gebracht. Weiter schreibt CB:

"Da ich bei Ebay schon schlechte Erfahrungen gemacht habe wo mit ich nicht sage das es vorsätzlich war lasse ich alles was mehr wie 200 Euro kostet von meinem Schwager (Anwalt) Überw.nur um sicher zu gehen das wenn etwas schief läuft ich immer die Sicherheit habe,um solche fälle korrekt wieder abzuwickeln.
Nun bitte ich sie höflichst denn kauf rückgängig zu machen,das uns weitere schritte erspart bleiben."

Als erstes stellt sich mir da die Frage, was es bringen soll, dass Herr RS (anscheinend der Schwager = Anwalt) mir das Geld überwiesen hat und nicht er?!?

Da er hier schreibt, dass es nicht vorsätzlich von mir war - hat er bzw. sein Anwalt (?) dadurch überhaupt irgendwelche Ansprüche an mich?

Ich habe nun vor, ihm wieder zu antworten. Ich werde schreiben, dass ich mich vor dem Abschicken des Geräts von der einwandfreien Funktion des Receivers mit Zeuge überzeugt habe, ich nichts arglistig verschwiegen habe und er somit keine Rechte hat. Ist das so richtig?

Als Kompromiss könnte ich mir noch vorstellen, dass er mir das Gerät zurückschickt, damit ich die Seriennummer vergleichen kann, ob es sich auch wirklich um mein altes Gerät handelt.

Ich weiß, normalerweise sind immer die privaten Käufer die Dummen, aber diese Masche von wegen gutes Gerät erhalten und behalten und dann ein uraltes defektes Gerät dafür zurückschicken und den Betrag zurück zu fordern, ist bei eBay ja leider nichts Neues! Ich komme mir hier definitiv über den Tisch gezogen vor.

Ziemlich langer Beitrag, ich weiß... auf jeden Fall schon mal vielen Dank dafür, dass Sie die Zeit hatten, es durchzulesen! :-)

Viele Grüße,

Laxy

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Fordern Sie den Käufer auf Ihnen das reklamierte Gerät zu senden und teilen Sie ihm mit das Sie nach eingehender Prüfung, inkl. Seriennummer bei Defekt den Kaufbetrag erstatten.
Wahrscheinlich kommt er dann wieder mit den Anwalt Schwager Quatsch, aber, nicht der Kunde entscheidet über den Ablauf - Geld zurück -Ware zurück...sondern der Verkäufer, also SIE

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"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

... somit tritt EU-Recht in Kraft und mein Schwager ist Anwalt...

Ja klar! ;)

Zunächst einmal sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie als Händler bei Ebay tätig waren. Wenn das verneint werden kann, besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Ebenso müßte Ihnen der K beweisen, daß das Gerät bei Übergabe mangelhaft war.

Aber unabhängig davon: Sie haben einen Zeugen. Was wollen Sie mehr. Ich meine, Sie haben auf jeden Fall die besseren Karten. Je nach Kaufpreis kann aber auch eine Rückgabe Zug um Zug ohne Streit angebracht sein.

Für michb ist der Typ ein Blender; sein Schwager mag Anwalt sein. Der hat aber sicher mit Sache bisher nix zu tun.

Steffen

-- Editiert von stwe am 27.09.2004 19:10:02

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Laxy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo lilicat,
hallo Steffen,

vielen Dank erstmal für Ihre Antworten. Ich habe nun heute abend folgendes Mail an den Herrn geschickt:

"Nach Rücksprache mit meinem Anwalt heute abend haben Sie gegenüber meiner Person jedoch nur Rechte, wenn ich einen Defekt am Gerät arglistig verschwiegen hätte, was jedoch definitiv nicht der Fall ist. Im Gegenteil, ich habe mich mit Zeugen unmittelbar vor dem Verschicken nochmals von dem einwandfreien Zustand des Geräts überzeugt. Das Gerät war beim Abgeben auf dem Postamt technisch und optisch zu 100% in Ordnung.



Aufgrund meiner erstklassigen Referenzen biete ich Ihnen folgenden Kompromiss an:



Sie schicken mir das Gerät wieder zurück, damit ich den Receiver eingehend überprüfen kann (z. B. Seriennummer etc). Nichts für ungut, aber ich handle hier nur aus leidvoller Erfahrung. Sollte das der Fall sein und sollte der Receiver tatsächlich – wie von Ihnen beschrieben – defekt sein, überweise ich selbstverständlich umgehend auf das von Ihnen genannte Konto."

Hoffentlich hat dieses Schmierentheater bald ein Ende! ;-)

Gruß Laxy

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

klingt zwar gut lillicat , stimmt nur leider nicht .

Eine mangelhafte Lieferung steht einer Nichterfüllung vertraglicher Pflichten gleich .

Die Situation wäre also immer noch die gleiche wie vor der Lieferung : Käufer hat gezahlt und Verkäufer schuldet mangelfreie Sache und hat zu liefern.

Erst mit Lieferung einer mangelfreien Sache besteht anspruch auf Rückübereignung des mangelhaften Artikels . will er Nacherfüllen durch Reparatur bzw. will er den vermeindlich defekten Artikel in Augenschein nehmen muß er diesen abholen bzw. die Versandkosten verauslagen , welche er bei ungerechtfertigter Reklamation zurückfordern kann , vorrausgesetzt der IKEA-§ kommt nicht zumTragen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Bei Gewerblichen ist es aber üblich den Artikel erst in Augenschein nehmen zu können, nun dann soll LAXY doch einfach einen Rückholservice vereinbaren, so etwas ist möglich z.B. über UPS, dann hat er erstmal die Ware zur Überprüfung und somit was hier notwendig erscheint.


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"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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