eBay Verkäufer Betrug

4. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
WebPiel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Verkäufer Betrug

Hallo,
Mein Freund hat über eBay bei einem gewerblichen Verkäufer ein Kompressor-Aggregat gekauft. Er hat per PayPal bezahlt. Die Ware kam an, er baute es ein, es funktionierte nicht. Also leitete er eine Rücksendung ein. Die Ware wurde ordnungsgemäß zurück gesendet und kam auch an.
Als mein Freund keine Rückzahlung erhielt fragte er beim Verkäufer nach. Dieser antwortete 2-3 Tage später "das Geld würde er in 2 Tagen zurück überweisen".
Hat er nicht getan. Stattdessen eröffnete er einen Fall. Er behauptet nun das die Ware beschädigt wurde und er keine Rückerstattung zahlt. Wir haben uns an eBay und PayPal gewandt (zweiteres verweiste uns zu eBay). Ein Wiederuf gegen den Verkäufer wurde beantragt ( 2x) und beide Male wurde dieser von eBay abgelehnt mit der Begründung, der Verkäufer hätte Dokumente geschickt die zeigen das er im Recht ist. Diese haben wir 1. nie zu Gesicht bekommen und 2. hat mein Freund Fotos der Ware gemacht bevor sie zurück an den Verkäufer ging. Diese wurden von eBay garnicht erst begutachtet und berücksichtigt. eBay wiederspricht sogar den eigenen AGB's bzw dem Käuferschutz. Aus diesem geht hervor das der Verkäufer (gewerblich) auf jeden Fall eine Rückerstattung leisten muss.
Mit eBay kann mein Freund nicht mehr in Kontakt treten da komischer Weise plötzlich Fehlermeldungen kommen sobald er eine Nachricht versenden will.
Was nun??




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von WebPiel):
eBay wiederspricht sogar den eigenen AGB's bzw dem Käuferschutz.

Das ist üblich - genau wie bei Paypal.



Zitat (von WebPiel):
Also leitete er eine Rücksendung ein.

Auf welcher Rechtsgrundlage?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
WebPiel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von WebPiel):
Also leitete er eine Rücksendung ein.

Auf welcher Rechtsgrundlage?

Der Artikel war defekt. Ich nehme doch stark an dass das ein Mangel der Ware ist und dieser somit Rückerstattungsfähig ist. Oder liege ich da falsch?

-- Editiert von WebPiel am 04.02.2021 01:27

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von WebPiel):
Oder liege ich da falsch?

Ziemlich falsch sogar.
Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung steht dem Verkäufer erst mal die (mehrmalige) Möglichkeit der Nachbesserung offen - also Reparatur oder Neulieferung.
Falls der Mangel überhaupt der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterfällt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
WebPiel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von WebPiel):
Oder liege ich da falsch?

..... die (mehrmalige) Möglichkeit der Nachbesserung offen - also Reparatur oder Neulieferung.
Falls der Mangel überhaupt der gesetzlichen Sachmängelhaftung unterfällt.


Ja gut ansich stimmt das schon. Aber der Verkäufer macht Ihm ja den Vorwurf er hätte quasi mutwillig den Artikel beschädigt und zurück geschickt. (Was eig totaler Quatsch ist, was hätte mein Freund davon außer jede Menge Häckmäck) Der bestreitet das die Ware schon bei Ihrer Ankunft bei uns defekt war. Wenn wir jetzt hingehen würden und dem Verkäufer vorschlagen das er uns den Kompressor repariert zusendet und er das Geld behalten kann zeigt der uns ein Vögelchen.

In den AGB's unter" Sonderregelung beim Kauf von gewerblichen Anbietern" steht das der Verkäufer beweisen muss das die Ware bei Versendung intakt war. WIR haben bis jetzt keine Beweise gesehen. Laut eines eBay Mitarbeiters dürfen uns diese Dokumente nicht gezeigt werden??!

-- Editiert von WebPiel am 04.02.2021 02:50

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#5
 Von 
Kotaki
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 9x hilfreich)

Ist der kauf schon länger als 14 tage her? Wenn nicht dann erklärt ihr den Widerruf ihm gegenüber.

Wenn doch dann verlangt ihr eine nacherfüllung. Der händler muss beweisen das ihr für den Defekt verantwortlich seit wenn er das nachfolgende nicht leisten will.

Euer nacherfüllungs verlangen besetzt ihr mit einer 14 tägigen + 3 tage briefweg frist (datum setzen). Ihr könnt dabei die reparatur oder den Austausch der sache verlangen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Kommt der VK dem nicht nach, dann tretet ihr von dem vertrag zurück und fordert den kaufpreis, unter setzung der selben frist länge, zurück.

https://dejure.org/gesetze/BGB/323.html

Ab ablauf der frist steht der VK im verzug und ihr seit berechtigt folgende anwaltskosten auf ihn als verzugsschäden abzuwälzen.

Ebay / paypal werden sich ab sofort eh raushalten, weshalb ihr jetzt außerhalb dieser handeln müsstet.

Beispiel;

Sehr gehrte Damen und Herren,

am **.**.**** kaufte ich bei ihnen einen ******** ein. Der Gegenstand ist Defekt und hat dadurch einen Sachmangel. Hiermit verlange ich die Nacherfüllung ihrer vertragspflicht im rahmen einer/eines reparatur/austausches der sache. Erfüllen sie dieses verlangen bis zum **.**.***** nicht, erfolgt hierrauf der rücktritt von dem vertrag.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte damen und herren,

meine zuletzt gesetzte frist, zwecks der/des reparatur/austausches des ******* im rahmen der nacherfüllung sind sie nicht nachgekommen. Hiermit erkläre ich nun, wie zuvor angekündigt, den rücktritt vom vertrag. Hiermit verlange ich die rückzahlung des kaufpreises auf folgendes Konto: *******

Sollten sie dem verlangen bis zum **.**.**** nicht nachkommen, mandatieren ich einen Anwalt mit der gerichtlichen durchsetzung meines verlangens.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Kotaki am 04.02.2021 05:13

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#6
 Von 
WebPiel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


....Sollten sie dem verlangen bis zum **.**.**** nicht nachkommen, mandatieren ich einen Anwalt mit der gerichtlichen durchsetzung meines verlangens.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Kotaki am 04.02.2021 05:13


Alles klar hört sich gut an danke für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9506 Beiträge, 2017x hilfreich)

Mal ganz grundsätzliches: Es macht keinen Sinn sich bei Problemen mit dem Verkäufer immer gleich mit ebay und oder paypal auseinanderzusetzen. Es ist doch wichtiger zunächst das Problem nur mit dem Verkäufer zu regeln.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8598 Beiträge, 4095x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Es macht keinen Sinn sich bei Problemen mit dem Verkäufer immer gleich mit ebay und oder paypal auseinanderzusetzen.
Nicht nur das, es kann sogar eine recht teure Sache werden, sollte man PP einschalten!

Daher, seit froh, dass PP nichts unternommen hat, hätte PP das Geld an deinen Freund zurückgegeben, könnte das am Ende deutlich teurer werden, als der Kompressor selber...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von WebPiel):
Wenn wir jetzt hingehen würden und dem Verkäufer vorschlagen das er uns den Kompressor repariert zusendet und er das Geld behalten kann zeigt der uns ein Vögelchen.

Tja, und auf ungerechtfertigte Forderungen muss er aber nicht eingehen ...



Zitat (von WebPiel):
Aber der Verkäufer macht Ihm ja den Vorwurf er hätte quasi mutwillig den Artikel beschädigt

Mutwillig ist unlogisch, aber es kann ja auch ein Versehen durch unsachgemäße Montage gewesen sein. Das unterfällt dann nicht automatisch der gesetzlichen Sachmängelhaftung.



Zitat (von Kotaki):
Wenn nicht dann erklärt ihr den Widerruf ihm gegenüber.

Dazu müsste es erst mal ein Kauf nach Fernabsatzgesetzgebung sein.




Zitat (von Kotaki):
Der händler muss beweisen das ihr für den Defekt verantwortlich seit

Dazu müsste es ein Kauf durch einen Verbraucher nach § 13 BGB gewesen sein.


Wenn die vorherigen Bedingungen nicht zutreffen (was sie der Schilderung nach nicht tun), läuft man wieder mit sämtlichen Forderungen gegen die Wand.



Zitat (von WebPiel):
In den AGB's unter" Sonderregelung beim Kauf von gewerblichen Anbietern" steht das der Verkäufer beweisen muss das die Ware bei Versendung intakt war.

Dann sollte man doch man als erstes diesen Beweis einfordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
WebPiel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)





Zitat (von WebPiel):
In den AGB's unter" Sonderregelung beim Kauf von gewerblichen Anbietern" steht das der Verkäufer beweisen muss das die Ware bei Versendung intakt war.

Dann sollte man doch man als erstes diesen Beweis einfordern.

Das haben wir mehrfach versucht. Wie ich oben schon geschrieben hab
dürfen die von eBay so etwas nicht heraus geben. Und der Verkäufer meldet sich nicht.
Die Nummer hat der wohl laut Bewertung schonmal abgezogen.
Was ich auch merkwürdig finde ist das dieser Fall bei jedem Kontakt von einem anderen Mitarbeiter bearbeitet wurde. Bzw sagte die Dame am Telefon was von "das System hat den Fall geprüft". Ich hätte schon erwartet das sich eine echte Person damit auseinandersetzt und diese Entscheidung nicht von einer programmierten KI oder so gefällt wird.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von WebPiel):
Wie ich oben schon geschrieben hab
dürfen die von eBay so etwas nicht heraus geben.

eBay ist hier nicht relevant.



Zitat (von WebPiel):
Was ich auch merkwürdig finde ist das dieser Fall bei jedem Kontakt von einem anderen Mitarbeiter bearbeitet wurde.

Das ist üblich, Call-Center halt. Das war auch kein Mitarbeiter von eBay sondern der eines Dienstleisters welcher das Call-Center im Namen von eBay betreibt.



Zitat (von WebPiel):
Bzw sagte die Dame am Telefon was von "das System hat den Fall geprüft". Ich hätte schon erwartet das sich eine echte Person damit auseinandersetzt und diese Entscheidung nicht von einer programmierten KI oder so gefällt wird.

Naja, "das System" besteht aus recht viel KI und recht wenig Mensch - aber etwas Mensch ist noch dabei. Nützt aber nichts, denn die Menschen denken da nicht wirklich logisch, sondern entscheiden nach Schema.



Zitat (von WebPiel):
Und der Verkäufer meldet sich nicht.

Wenn der Verkäufer seine eigenen AGB missachtet ist das schon mal schlecht für ihn.
Waren die Aufforderungen denn gerichtsfest? Also mindestens 14 Tage Frist nach Datum und Zustellnachweis?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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