eBay Verkäufer bricht Verkauf ab

31. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
MeroHero
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Verkäufer bricht Verkauf ab

Hallo zusammen,

ich habe einen 49 Zoll Monitor bei eBay ersteigert für 270€ und auch schon bezahlt. Vergleichbare Modelle werden für 450-700€ gehandelt, entsprechend habe ich mich auch gefreut einen solchen Deal zu erzielen.

Heute hat der Verkäufer den Verkauf abgebrochen aus folgendem Grund: „Artikel nicht mehr vorrätig oder beschädigt". Ich hab ihn per Chat gefragt was los ist und er meinte, dass er den Monitor beim einpacken beschädigt hätte. Mein Geld wurde komplett rückerstattet von eBay, aber nach kurzem Graben habe ich in seinen Bewertungen gesehen, dass er diese Masche schon mal abgezogen hat bei einem anderen Artikel.

Auf Kleinanzeigen war’s auch nicht schwer den Verkäufer zu finden, dort wird der Monitor noch angeboten.

Lohnt es sich hier abzuwarten bis er den Monitor auch wieder in eBay inseriert und dann zivilrechtliche Schritte einzuleiten oder einfach vergessen?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39843 Beiträge, 6505x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MeroHero
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Edit: Ich habe ihm auf Kleinanzeigen interessehalber bezüglich eines Gaming PCs geschrieben und nachgefragt, ob der Monitor, den er anbietet noch da sei und einwandfrei funktionieren würde.

Ist noch verfügbar und funktioniert einwandfrei :) somit bestätigt sich mein Verdacht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3377 Beiträge, 1313x hilfreich)

Wenn du dir sicher bist, dass das der selbe Verkäufer ist und die zeitliche Reihenfolge stimmt, dann würde ich ihm, so als Wink mit dem Zaunpfahl, zu verstehen geben, dass das, was er da gerade versucht abzuziehen, ein Betrugsversuch ist. Er kann sich dann aussuchen, ob er einen kaputten Monitor als funktionsfähig verkaufen wollte, oder ob er den Kauf in betrügerischer Absicht abbrechen wollte...
Zudem hat er zivilrechtlich keine Anspruch auf Kaufabbruch, was ihn noch zur Zahlung von Schadenersatz (also wohl die Differenz zum Marktwert) verpflichten würde.

Ohne dann weiter drauf einzugehen (aufpassen, nicht dass das noch zu einer Nötigung wird), würde ich ihm dann anbieten, dass er, um weiteren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, doch einfach den Kauf, wie erfolgt, abwickeln kann.

Wenn er darauf nicht eingeht, dann würde ich ihn tatsächlich wegen des Betrugsversuchs anzeigen und zivilrechtlich von einem Anwalt für ihn kostenpflichtig darauf hinweisen lassen, dass er gefälligst zu liefern, oder zu zahlen hat.

-- Editiert von User am 31. Mai 2025 13:03

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

1x Hilfreiche Antwort

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