eBay Verkäufer weigert sich versichert zu versenden.Trotz Zusage der Anpassung vor Kauf

1. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
AuroraAustralis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Verkäufer weigert sich versichert zu versenden.Trotz Zusage der Anpassung vor Kauf

Guten Abend,
Ich bräuchte bitte da euren Rat.
Ein wirklich sinnloser Fall.

Habe den Verkäufer, (Privatverkäufer) vor dem Kauf angeschrieben und gefragt ob er denn auch als Päckchen oder Paket versichert versenden kann.
VK antwortete daraufhin per ebay Nachricht ich zitiere (seine Antwort): ja, sicher klar.

Mit der Antwort im Hinterkopf mein Gebot abgegeben, In den Versandbedienungen in der Artikelbeschreibung war nur der unversicherte Versand; Brief/Warensendung 2,50€ angegeben. Was ich in Betracht zog, der Ware nicht gerecht wird.

Ich wollte den Verlust der Sendung auf dem Transportweg, so gut wie möglich ausschließen. Aus diesem Grund wollte ich es versichert versendet haben, da es ein Schnäppchen war, möchte ich mit dem versicherten Versand den Verlust auf dem Transport weg und weitere Beschädigungen damit ausschließen und weit­mög­lichst reduzieren.


Nach dem Kauf die bitte den Betrag anzupassen und den versicherten Versand hinzuzufügen, meldete sich der Verkäufer erst nach genau 4 Wochen wieder. In der Zeit hat er keine meiner Anfragen beantwortet und ist der Anweisung die Ware versichert zu versenden, die Versandart zu bearbeiten nicht nachgekommen, gestern schrieb der Käufer unerwartet, dass eine Änderung der Versandart nach DHL Paket versichert nicht Möglich sei.
Und ich das Geld so zahlen muss und den unversicherter Versand in Kauf nehmen muss, da ich darauf geboten habe, gelten dementsprechend die angegebenen Versandbedienungen des Kaufvertrags, so schrieb der VK.
Wo der Verkäufer einschätzbar, noch freundlich nett vor der Auktion schien, änderte es sich abrupt nach dem Kauf ins negative.

Der Verkäufer hat den Paragrafen BGB §433 erwähnt, dass er den Versand nicht ändern darf und ich die Kaufabwicklung so abschließen müsse und hat auch schon mit einer Mahnung gedroht und mir Betrug unterstellt, wenn ich nicht bezahle.

Das Kuriose dabei ist, der VK meinte zwar dass die Versandkosten nicht angepasst werden können. Aber er hat es vorher noch gemacht indem die Versandart DHL Päckchen (unversicherter Versand) der Kaufabwicklung hinzufügte, wo vorher nur die Versandart Brief/Warensendung angegeben war. Das ist nachweisbar. Den Versand als DHL Päckchen bot er vorher nicht an, diese Option wurde erst nach dem Kauf der Kaufabwicklung hinzugefügt.

Als versichertes DHL Paket weigert sich der Verkäufer die Ware konsequent versenden zu wollen und den Gesamtbetrag dementsprechend anzupassen.

Seine Aussage, es ist nicht Möglich, versicherter Versand wurde nicht angeboten, obwohl der Verkäufer zuvor in einer Anfrage vor dem Kaufabschluss betonte dass es kein Problem wäre. Eine andere Möglichkeit bot er mit auch nicht indem er mir schrieb, dass z.b der Restbetrag der Versandkosten zu begleichen ist, und verwies auch nicht auf eine alternative Zahlungsmöglichkeit zu den 4,50 DHL Päckchen, zuzüglicher der 3€ separat für den DHL Paket Versand ( da der VK mir keine Rechnung schickte und die Möglichkeit des versicherten Versands komplett ausschloss, nicht anerkennt so der Eindruck.)

Die Versandkosten trage ich als Käufer, mir fehlt dass nötige Verständnis wieso jemand konsequent sich weigert auf Anweisung nicht versichert zu verschicken, sondern nur unversichert.

Der Verkäufer weigert sich stur versichert zu versenden.

Was soll ich mir darunter vorstellen, so einen Fall hatte ich seit 15 Jahren ebay nicht einmal erlebt.
Ich möchte niemandem was unterstellen. Habe den Eindruck, reine Theorie, dass der Verkäufer die Ware absichtlich nur unversichert verschicken möchte, bemerke der VK meldet sich erst nach 3 Wochen wieder. Jegliche Anfragen und Nachrichten wurde in dieser Zeit nicht beantwortet. Meine bitte den Artikel versichert zu versenden mit DHL Paket, ignoriert.

Eine Vermutung vielleicht will der Verkäufer den Artikel nicht verkaufen und sich später darauf berufen dass der Artikel auf dem Versandweg verloren gegangen ist?

Und genau das Risiko will ich nicht eingehen und habe den Verkäufer gebeten den Artikel versichert zu versenden. Da der Artikel für mich einen höhere Wert hat als der erzielte Preis in der Auktion.

Die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten des VK: Paypal, Überweisung.


Für eure Hilfe, bin ich euch sehr dankbar.
Wer ist im Recht, wer im unrecht? Was mache Ich jetzt? Das kommt mir alles sehr, sehr merkwürdig vor. Ich kann nicht nachvollziehen was im Moment hier vor sich geht. Wieso weigert sich jemand Versichert zu versenden?

Da ich selber ab und zu bei ebay was zum verkauf einstelle, gehe ich immer den wünschen der Käufer nach falls sie den versicherten Versand wünschen und auch ist mir bekannt, da ich seit 15 Jahren dort aktiv bin, dass die Versandart sich bearbeiten lässt und nachträglich eine andere Versandart hinzufügen, wenn gewünscht änderbar ist. Ebay bietet solch eine Möglichkeit jedem Verkäufer an. Deswegen fällt es mir sehr schwer so ein Kunden-unfreundliches Verhalten nachzuvollziehen, außer ein Gedanke der bleibt, derjenige will die Ware absichtlich unversichert (nicht versenden, behalten) , da ja bei Gefahrenübergang an das Versandunternehmen der Verkäufer nicht mehr haftet.

ich wollte da lediglich den Nachweis dass der VK die Ware tatsächlich versandt hat. Eine Sendungsverfolgung wird nur beim versicherten Versand angeboten und der Verkäufer weigert sich in diesem Fall versichert zu versenden, der unversicherte Versand sei es Deutsche Post Brief, Päckchen stelle für den VK aber kein Problem dar.

Versteh Ihr vielleicht was hier vor sich geht? Dass der VK nach 4 Wochen Abwesenheit mit einer Drohung/Mahnung in der eBAY Mitteilung reagiert kann ich auch nicht verstehen, nicht nachvollziehen, dieser lehnt konsequent den versicherten Versand ab.

Ich drehe mich im Kreis, könnt Ihr mir bitte Helfen? Was soll ich machen?
Welche Rechte stehen mir zu, wenn überhaupt?

ich wünsche ein ein erholsames Wochenende

Gruß

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Du wolltest Päckchen oder Paket, er bietet Päckchen an. Wo ist dein Problem?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Hallöle!

@hiphappy:

Zitat (von hiphappy):
Du wolltest Päckchen oder Paket, er bietet Päckchen an. Wo ist dein Problem?

Ich vermute Mal, das Problem besteht darin, dass ein Päckchen auch nur gegen eine Extragebühr (die der Verkäufer ja partout nicht zahlen will, obwohl er sie von AuroraAustralis sofort erstattet kriegen würde) versichert ist (allerdings auch nur bis 50,-€, was ja evtl. auch noch nicht mal dem Warenwert entspricht) und der ersteigerte Artikel dann außerdem auch nicht auf seinem Versandweg online zu verfolgen wäre (im Gegensatz zu einem Paket) und somit schnell "verloren" gehen könnte.

@AuroraAustralis:
Hast Du dem Verkäufer schon mit einem Hinweis auf die Anfrage vor(!) Deinem ersten(!) Gebot auf seinen Artikel, die nunmehr rechtlich schlimmstenfalls notwendigen bzw. möglichen Schritte offeriert? Und ihn darauf hingewiesen, dass Du ihm dafür ggf. anfallende Kosten selbstverständlich in Rechnung stellen und eBay natürlich ebenfalls wahrheitsgemäß darüber informieren würdest (natürlich auch bzgl. der ewigen Wartezeiten, bevor irgendwann endlich mal zumindest irgendwie reagiert wird), was dann letztendlich evtl. auch noch zu einer Sperrung seines ebay-Accounts führen könnte?
Vielleicht hilft ja solch ein "Löwengebrüll" bzw. "kleiner Wink mit dem Zaunpfahl" (endlich, oder auch nur)... ;-)

Trotzdem schönes Wochenende,

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AuroraAustralis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):


Du hast schon den Text gelesen?
Ich wollte den versicherten Versand. Päckchen ist unversichert d.h nicht nachverfolgbar.

@ die wölfin, nein, ich habe nichts unternommen.

Ich verstehe nicht wieso man nicht auf Wunsch auch versichert versenden will sondern nur den unversicherten Versand anbietet.Obwohl man es nachträglich nach dem Kauf, die Versandart noch ändern kann.
Und zuvor noch, per Anfrage geantwortet hat, dass es kein Problem sei.

Versteht Ihr die Logik dahinter?
2 Möglichkeiten,

1. Der Preis der Auktion war zu gering und der Verkäufer will den Artikel nicht verkaufen.
2. Aus diesem Grund unversichert Versenden.


Meine Frage war, liege ich ihm Recht kann ich den versicherten Versand verlangen?

[die nunmehr rechtlich schlimmstenfalls notwendigen bzw. möglichen Schritte offeriert? ]
Das wären welche? Was kann ich da tun?


-- Editiert von AuroraAustralis am 02.04.2017 00:06

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

darüber ob man einen Verkäufer zwingen kann versichert zu versenden (kann man übrigens nicht, nennt sich Vertragsfreiheit), brauchen wir hier doch gar nicht zu diskutieren.
Fakt ist, dass er es zugesichert hat, und daran hat er sich zu halten. Ich gehe dabei davon aus, dass die Kommunikation über das Ebaysystem stattfand, und damit sind dort gemachte Aussagen auch beweisbar.

Außerdem irrt der Verkäufer darin, dass er die Versandart nicht ändern darf. Das darf er nämlich allenfalls zu ungunsten des Käufers nicht, wenn er aber besser/höher versichert/teurer versenden will dann darf er das (in der Regel jedenfalls).
Es gibt oft Verkäufer, die von der Höhe des letztendlichen Gebotes überrascht sind und dann - entgegen des ursprünglichen Angebots - doch als Paket versenden, auf eigene Kosten, da ist erstmal nichts dran auszusetzen (es mag besondere Situationen geben, etwa dass die Sendung im Briefkasten zustellbar sein muss, aber diese Erwartung wird der Käufer glaubhaft machen müssen).
Und wenn sich die Geschäftspartner einig sind - geht natürlich auch nach Vertragsschluss - dann darf man sowieso alles ändern.

Zum §433 - was ist denn das für ein Quatsch? Der § hat doch mit der Versandart rein gar nichts zu tun, und selbst wenn, was würde Paket versus Brief oder Päckchen ändern?
Mir scheint, dass der Verkäufer keine Ahnung hat und nur irgendeinen § rausgesucht hat, der seiner Meinung nach passt (was er aber nicht tut)

Aber noch was anders: Er bietet ja Paypal an - ob er auch weiß, dass er dann mit Zustellnachweis versenden muss? (aber Vorsicht: Im Fall der Fälle den Käuferschutz einschalten bringt zwar erstmal das Geld zurück, schützt aber nicht vor einer Klage, die Paypal-Bedingungen und erst recht die Paypal-Entscheidungen entsprechen nicht unbedingt dem deutschen Recht)

Übrigens würde ich jemandem der partout nicht versichert versenden will obwohl ich die Mehrkosten übernehme nicht über den Weg trauen.
Wie sieht denn eigentlich seine Bewertung aus?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Fakt ist, dass er es zugesichert hat, und daran hat er sich zu halten.


Wirklich?

Ich kann eine Zusicherung nicht erkennen.

Zitat (von AuroraAustralis):
Habe den Verkäufer, (Privatverkäufer) vor dem Kauf angeschrieben und gefragt ob er denn auch als Päckchen oder Paket versichert versenden kann.
VK antwortete daraufhin per ebay Nachricht ich zitiere (seine Antwort): ja, sicher klar.


Die Frage zielte darauf ab, ob versichert versendet werden kann, nicht ob auf Wunsch versichert versandt wird.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Fakt ist, dass er es zugesichert hat, und daran hat er sich zu halten.

Zumindest der Schilderung des TS nach nicht:
Zitat (von AuroraAustralis):
Habe den Verkäufer, (Privatverkäufer) vor dem Kauf angeschrieben und gefragt ob er denn auch als Päckchen oder Paket versichert versenden kann.
VK antwortete daraufhin per ebay Nachricht ich zitiere (seine Antwort): ja, sicher klar.

Damit hat er nur zugesichert, das es möglich wäre.

Eventuell müsste man mal den Wortlaut prüfen.



Zitat (von AuroraAustralis):
Mit der Antwort im Hinterkopf mein Gebot abgegeben, In den Versandbedienungen in der Artikelbeschreibung war nur der unversicherte Versand; Brief/Warensendung 2,50€ angegeben.

Damit wurde ein verbindlicher Vertrag über unversicherten Versand abgeschlossen.
Es gilt "Pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten), womit der Verkäufer sichnicht mehr auf nachträgliche Änderungen einlassen muss.

Der TS hätte vor der Gebotsabgabe die vertraglichen Vereinbarung "versicherter Versand" vereinbaren müssen.



Jetzt wäre die Frage, ob das "ja, sicher klar" in Zusammenhang mit § 242 BGB zu einem Anspruch auf versicherten Versand führen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Frage zielte darauf ab, ob versichert versendet werden kann, nicht ob auf Wunsch versichert versandt wird.
Zitat:
Damit hat er nur zugesichert, das es möglich wäre.
Was sollen denn solche Wortklaubereien?
Natürlich ist die Antwort "ja, sicher klar." so zu interpretieren das er es auch tut.
Ähnlich wie man eine telefonischen Anfrage "Können sie mir das Teil liefern" und der Antwort "Ja, können wir" als Auftragsbestätigung auslegen muss, Konjunktiv hin oder her.

Die Richter sind da nicht so hinterhältig wie manche hier im Forum (Frage: "Kann ich das anzeigen", Antwort: "Ja, man kann alles anzeigen", etc.).


Zitat:
Der TS hätte vor der Gebotsabgabe die vertraglichen Vereinbarung "versicherter Versand" vereinbaren müssen.
Ich hatte es so verstanden, dass er genau das getan hat.
Aber selbst wenn nicht, auch nachträgliche Vereinbarungen gelten natürlich.


Zitat:
Jetzt wäre die Frage, ob das "ja, sicher klar" in Zusammenhang mit § 242 BGB zu einem Anspruch auf versicherten Versand führen könnte.
Mindestens das.
Für mich geht es aber viel direkter, diese Vereinbarung ist Vertragsbestandteil, Punkt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

wie sieht es eigentlich mit Abholung des Artikels aus? Hat der VK dieses ausgeschlossen? Wenn nicht, vorab bezahlen und einen Paketdienst beauftragen das Paket anzuholen, Einen Termin mit dem VK abmachen und gut ist.

Der VK kan sichnicht dagegen weigern, dass du nicht selber abholst, sondern durcheinen Abholdienst abholen lässt.

Ach ja, vorher dann natürlich den Kaufpreis ohne Versan dbezahlen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was sollen denn solche Wortklaubereien?

Das sind keine Wortklaubereien.
"Pacta sunt servanda" ist halt keine Einbahnstraße.



Zitat (von reckoner):
Natürlich ist die Antwort "ja, sicher klar." so zu interpretieren das er es auch tut.

Zweifelsohne.



Zitat (von reckoner):
Ich hatte es so verstanden, dass er genau das getan hat.

Nö, hat er ja eben nicht.

Käufer hat angefragt, ob Produkt X mit der Option A oder B erhältlich ist.
Verkäufer antwortet das Produkt X mit der Option A oder B erhältlich wäre.
Käufer kauft nun Produkt X mit der Option A.
Nach Vertragsschluss will er nun von Option A auf Option B wechseln, Verkäufer weigert sich.

Preisfrage: Wie juristisch argumentieren um Option B zu erhalten.



Zitat (von reckoner):
Aber selbst wenn nicht, auch nachträgliche Vereinbarungen gelten natürlich.

Korrekt. Nur bedarf es bei einer Vereinbarung in der Regeln mindestens 2 übereinstimmender Willenserklärungen. Und da hat der Verkäufer sich ja mit "nein" recht eindeutig geäußert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Käufer hat angefragt, ob Produkt X mit der Option A oder B erhältlich ist.
Verkäufer antwortet das Produkt X mit der Option A oder B erhältlich wäre.
Käufer kauft nun Produkt X mit der Option A.
Wenn beispielsweise gefragt wurde, ab der rote Artikel auch in grün lieferbar wäre (mit bestätigender Antwort), später aber trotzdem der rote bestellt wird - dann wäre ich bei dir.

Bei den Versandbedingungen haben wir aber keine direkte Eigenschaft der Ware, sondern eine Nebensache (ähnlich wie wenn ich vorher fragen würde, ob ich - entgegen der Angaben - mit Kreditkarte zahlen kann). Ich bleibe dabei, dass solche Zusicherungen vor Vertragsschluss in der Regel* Vertragsbestandteile sind.

*klar, keine Regel ohne Ausnahme, aber da müsste der Verkäufer schon - für ihn nachteilige - Argumente haben, warum er einen versicherten Versand ablehnt (mir fällt da keiner ein)

Zitat:
Korrekt. Nur bedarf es bei einer Vereinbarung in der Regeln mindestens 2 übereinstimmender Willenserklärungen. Und da hat der Verkäufer sich ja mit "nein" recht eindeutig geäußert.
Bitte nicht aus dem Zusammenhang reißen. Mein Text galt ja nur für den Fall, dass die Vereinbarung nicht vor Vertragschluss erfolgt sein sollte (wovon ich nicht ausgehe), und dafür stimmt er.
Es ist auch völlig egal, wann kommuniziert wurde, denn zu diesem Zeitpunkt waren sich die Parteien einig. Wenn es vor dem Kauf war, dann ist es Vertragsbestandteil geworden, ansonsten halt eine Vertragsergänzung.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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